Ducati Garantieanspruch ??
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Ducati Garantieanspruch ??
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Hab ne 999 Bj. Okt. 2005 und hab nen Motorschaden.
Die Maschine kommt aus Italien. Laut Mechaniker hab ich Anrecht auf Garantie oder zumindest Kullanz, da die Kurbelwellenlager nach so kurzer Laufzeit keinen Schaden haben dürften.
Weiß da von Euch jemand was zu? Also wie ich da am besten vorgehen kann/soll/muß?
Gruß und vielen Dank, der Micha
Die Maschine kommt aus Italien. Laut Mechaniker hab ich Anrecht auf Garantie oder zumindest Kullanz, da die Kurbelwellenlager nach so kurzer Laufzeit keinen Schaden haben dürften.
Weiß da von Euch jemand was zu? Also wie ich da am besten vorgehen kann/soll/muß?
Gruß und vielen Dank, der Micha
Will auf Strecke "just4fun" - kennt jemand ein passendes Forum?
- Martin Offline
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Ein Anrecht auf Kulanz gibt es nirgends auf der Welt.
Ob nach fast 2 Jahren noch Garantie besteht, wage ich zu bezweifeln.
Was heißt kommt aus Italien? Selbst importiert? Grauimport? Bei letzterem kannst du dich an den Händler wenden, bei ersterem hast du gerade das geld, dass du damals gespart hast wieder ausgegeben...
Ob nach fast 2 Jahren noch Garantie besteht, wage ich zu bezweifeln.
Was heißt kommt aus Italien? Selbst importiert? Grauimport? Bei letzterem kannst du dich an den Händler wenden, bei ersterem hast du gerade das geld, dass du damals gespart hast wieder ausgegeben...
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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- AndiGixxer Offline
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Re: Ducati Garantieanspruch ??
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Sag mal, kommen nicht alle Ducatis aus Italienoreiz hat geschrieben:Die Maschine kommt aus Italien.

Bei manchen Ducati-Fahrer können auch Titan oder Magnesium-Späne in den Motor gelangen.....Funkenflug-Risiko nennt man das, glaube ich


Lieber den Spatz in der Box als die Taube auf dem Dach
- Lutze Offline
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na das hängt eher von den Garantiebestimmungen ab , die meisten Hersteller gewähren eine europaweite Garantie und da ist es egal ob selbst importiert . ein Re/Grauimporteur das Ding geholt oder wo auch immer das Teil herkommt. Du kannst dir überall in den Vertragswerkstätten deine Garantie holen , Vorraussetzung ist meist das die Übergabeinspektion eingetragen und natürlich auch alle anderen vorgeschriebenen Inspektionen vermerkt sind.Martin hat geschrieben:Bei letzterem kannst du dich an den Händler wenden, bei ersterem hast du gerade das geld, dass du damals gespart hast wieder ausgegeben...
Genau kann man es eben nur sagen wenn man die Garantiebestimmungen mal durchliest da stehts drin.
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- Wildsau Offline
Re: Ducati Garantieanspruch ??
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Ich dachte immer das nennt der Italo-Bike-Fahrer Charakter.oreiz hat geschrieben:... da die Kurbelwellenlager nach so kurzer Laufzeit keinen Schaden haben dürften.



Aber mach dir nix draus, dafür war sie auch viel teurer als sunne Reisschüssel.




- Martin Offline
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Damit wirst du wohl recht haben.Lutze hat geschrieben:Genau kann man es eben nur sagen wenn man die Garantiebestimmungen mal durchliest da stehts drin.
Wenn er das Gerät aber selbst aus Italien importiert hat, sehe ich bei deiner oben beschriebenen Vorgehensweise ziemlich schwarz, vor allem nach 22 Monaten. Ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen dass Ducati eine so lange Garantie geben kann.

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- GP503.de_Franz Offline
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...wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen!
Immer unter der Voraussetzung das Motorrad wurde von einem Gewerblichen Händler (gegenteil einer Privatperson) in Deutschland erworben so greift die gesetzliche Gewährleistung. Der Schaden muss dann von deinem Händler übernommen werden. Es ist aber durch aus möglich das auch die von DUCATI ausgelobte Garantieleistung zum tragen kommt. In diesem Fall kannst du dir eine DUCATI Vertragswerkstatt deines Vertrauens suchen. Ein weiter Unterschied besteht darin wer wem die Schadenursache beweisen muss, aber bei einem Lagerschaden sollte es da wenig Diskussionen geben.
Wir sich schon klären, bis dahin viel Spaß mit deiner neuen 1098!
Immer unter der Voraussetzung das Motorrad wurde von einem Gewerblichen Händler (gegenteil einer Privatperson) in Deutschland erworben so greift die gesetzliche Gewährleistung. Der Schaden muss dann von deinem Händler übernommen werden. Es ist aber durch aus möglich das auch die von DUCATI ausgelobte Garantieleistung zum tragen kommt. In diesem Fall kannst du dir eine DUCATI Vertragswerkstatt deines Vertrauens suchen. Ein weiter Unterschied besteht darin wer wem die Schadenursache beweisen muss, aber bei einem Lagerschaden sollte es da wenig Diskussionen geben.
Wir sich schon klären, bis dahin viel Spaß mit deiner neuen 1098!
- anderl Offline
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Wie soll der Nachweis gebracht werden z.Bsp. immer den richtigen Ölstand gehabt zu haben??? Außer Kulanz wirds da nix geben ...Franz/K3 hat geschrieben:... aber bei einem Lagerschaden sollte es da wenig Diskussionen geben.
- Lutze Offline
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wärs ne Honda gäbs Garantie
auch wenn selbst aus Italien geholt und selbst wenn von privat , Bedingung Stempel im Heft von der Übergabe an den Erstbesitzer.
Garantieansprüche können natürlich auch immer abgelehnt werden , denn Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers und somit legt er auch die Garantiebedingungen fest.
Bei der Gewährleistung die gesetzlich vorgeschrieben ist siehts ja wieder anders aus da muss Notfalls der Käufer nach 6 Monaten beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestanden hat oder so ähnlich.
Wenn eine Partei nicht so recht will kann es ne lange Gerichtsverhandlung werden schlimmstenfalls sogar ne teure.

Garantieansprüche können natürlich auch immer abgelehnt werden , denn Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers und somit legt er auch die Garantiebedingungen fest.
Bei der Gewährleistung die gesetzlich vorgeschrieben ist siehts ja wieder anders aus da muss Notfalls der Käufer nach 6 Monaten beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestanden hat oder so ähnlich.
Wenn eine Partei nicht so recht will kann es ne lange Gerichtsverhandlung werden schlimmstenfalls sogar ne teure.