Dies schrieb ich am 7.5. und so wird es wohl sein, dass der Streckenbetreiber die Strecke an private Veranstalter in der alten Linienführung vermietet.Pa#4 hat geschrieben:
Es gibt allerdings noch den kleinen, aber feinen Unterschied, ob es sich bei der Veranstaltung um eine von einem Verband genehmigte oder von einer Firma bzw. privaten Veranstaltern durchgeführte handelt.
Pa#4
Allerdings wohl mit einer Klausel, dass der Veranstalter den Betreiber nicht für Unfälle haftbar machen kann.
Gleiches dürfte sich der Veranstalter von den Fahrern unterschreiben lassen wobei ja sowieso immer eine Ausschlussklausel bei der Nennung unterschrieben wird!
Pa#4