
@daniel
Wenn ein Händler ein Motorrad von privat ankauft und in einem Stück weiterverkauft, greift §25a, der da besagt, dass du keine MwSt. ausweisen musst, sondern der sogenannten Differenzbesteuerung unterliegst. Dass heisst, du musst dem Finanzamt nur "Gebühren" für den erzielten Mehrwert bezahlen. Hintergrund ist, dass für die gehandelte Ware ja schon einmal volle MwSt abgeführt wurde (beim Neukauf des Teils) und dass der Staat seit einiger Zeit (keine Ahnung seit wann) diesem Umstand mit eben jenem §25a Rechnung trägt.
Ansonsten hätte ich eine neuwertige, unfallfreie K5 auch nicht unter 7000 hergegeben, wenn ich nicht gerade dringend Geld bräuchte. Die Aufkäufer suchen halt gerade über den Winter die Jungs, die dringend Asche brauchen. Bei 100 Angeboten finden sie vielleicht den einen, der seine für 5500 hergibt. Ist doch nix neues. Mich rufen ständig solche Typen an.
Hajo, Hobbyhändler
