Zum Inhalt

Sachen gibt es...

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Hajo Offline
  • Beiträge: 3017
  • Registriert: Mittwoch 19. November 2003, 09:33

Kontaktdaten:

Beitrag von Hajo »

Ui, immer diese Halbwahrheiten :wink:

@daniel
Wenn ein Händler ein Motorrad von privat ankauft und in einem Stück weiterverkauft, greift §25a, der da besagt, dass du keine MwSt. ausweisen musst, sondern der sogenannten Differenzbesteuerung unterliegst. Dass heisst, du musst dem Finanzamt nur "Gebühren" für den erzielten Mehrwert bezahlen. Hintergrund ist, dass für die gehandelte Ware ja schon einmal volle MwSt abgeführt wurde (beim Neukauf des Teils) und dass der Staat seit einiger Zeit (keine Ahnung seit wann) diesem Umstand mit eben jenem §25a Rechnung trägt.

Ansonsten hätte ich eine neuwertige, unfallfreie K5 auch nicht unter 7000 hergegeben, wenn ich nicht gerade dringend Geld bräuchte. Die Aufkäufer suchen halt gerade über den Winter die Jungs, die dringend Asche brauchen. Bei 100 Angeboten finden sie vielleicht den einen, der seine für 5500 hergibt. Ist doch nix neues. Mich rufen ständig solche Typen an.

Hajo, Hobbyhändler 8)
Straßendreifachpokal
Jeder hat einen anderen Weg zur Party
Bild
  • Benutzeravatar
  • kasie Offline
  • Beiträge: 535
  • Registriert: Donnerstag 21. Juni 2007, 21:43

Kontaktdaten:

Beitrag von kasie »

Hajo hat geschrieben:Ui, immer diese Halbwahrheiten :wink:
Bei 100 Angeboten finden sie vielleicht den einen, der seine für 5500 hergibt. Ist doch nix neues. Mich rufen ständig solche Typen an.
Da bist Du aber nicht zu beneiden :-)
Heitzer hat geschrieben:Nieder mit den Ossis!

Ist ja nicht zum aushalten... :lol:
... der Käufer war auch nen OSSI.

Es gibt halt solche und solche... :lol:

MfG
Kasie
  • Benutzeravatar
  • Daniel Offline
  • Beiträge: 1167
  • Registriert: Samstag 3. Januar 2004, 00:09
  • Motorrad: GSX-R 1000R / RN65
  • Lieblingsstrecke: Spa
  • Wohnort: Zürich, CH

Kontaktdaten:

Beitrag von Daniel »

Hajo hat geschrieben:Ui, immer diese Halbwahrheiten :wink:
Deshalb der Hinweis dass es sicher einen Händler im Forum hat.
Ich gehe davon dass dies der Begriff Margenbesteuert erklärt.

Gruss unwissender Bauarbeiter :shock:
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
03. - 05.08 Mugello
29. - 31.08 Dijon
20. - 21.09 Cremona
04 - 06.10 Ledenon
  • Matthes # 90 Offline
  • Beiträge: 40
  • Registriert: Samstag 19. April 2008, 20:05
  • Wohnort: Hilden/ Düsseldorf

Kontaktdaten:

Beitrag von Matthes # 90 »

Zur Aufklärung:

Es gibt die sogenannte Regelbesteuerung und die Differenzbesteuerung nach (richtig erwähnt) § 25 a UStG.

Bei der Regelbesteuerung weist der selbstständige Verkäufer die Steuer aus und führt ans FA ab, der Käufer bekommt die Steuer als Vorsteuer wieder, wenn er abzugsberechtigt ist. Wird dann an einen Privatmann verkauft, muss auch wieder eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer geschrieben werden, die Steuer geht ans FA und gut ist.

Verkauft nun der Privatmann irgendwann wieder an einen Händler greift § 25 a UStG. Der Kaufgegenstand bleibt Steuerneutral, lediglich die Differenz (daher der Begriff Differenzbesteuerung) wird der MwSt unterworfen. Bei 1.000 Euro also 159,67 Euro, die dem Händler schon mal flöten gehen.

Geschaffen wurde der § 25 a um die unsäglichen Verkäufe im Kundenauftrag aus der Welt zu kriegen. Früher war es so, dass tatsächlich der gesamte Kaufpreis der MwSt zu unterwerfen war und der private Verkäufer diesen Betrag verloren hätte. Also hat der Händler das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft und musste auch da nur die Differenz aus EK und VK der MwSt unterwerfen. Allerdings bedurfte es für dieses Vorgehen einen nicht unerheblichen Papierkram, da für jedes Geschäft eine umfangreiche Abrechnung zu erstellen war. Vor allem musste der Händler genau offenlegen, was ihm die Sache denn eingebracht hat, was auch schon mal zu Ärger mit dem Verkäufer führen konnte.
Die meisten dieser KA´s waren auch keine richtigen KA´s, weil es eine Voraussetzung war, dass der private Verkäufer sein Geld erst nach erfolgtem Weiterverkauf bekam.
Allerlei Unwahrheiten waren damit Tür und Tor geöffnet und daher die Neuregelung.
Live is to short to be zu langsam...
Antworten