Rückgaberecht bei bereits montierter Auspuffanlage ?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Rückgaberecht bei bereits montierter Auspuffanlage ?
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Ich hab für die Suzuki bei Ebay zwei nagelneue LeoVince SBK Endtöpfe vom Händler gekauft.
Heute gekommen, vorsichtig montiert, schööööön
Laufen lassen, mal eben Straße hoch und runter gefahren, schööööön
Beim Werkzeug aufräumen fällt mir ein "Ach, sind die Tüten eigentlich richtig dicht?"
Nochmal gestartet, Fickpisse! Der rechte Topf bläst ordentlich am unteren Teil zwischen Carbonhülle und Metallkonus durch.
NICHT zwischen Endtopf und Verbindungsrohr
Offensichtlich wurde da etwas zu wenig Dichtmasse benutzt.
Die Töpfe liefen nicht mehr als eine Minute würd ich mal sagen
Das kann man ja eigentlich nur feststellen, wenn man den Auspuff mal ausprobiert, kann der Händler jetzt blöd machen, wenn ich den zurückschicken will ?
Heute gekommen, vorsichtig montiert, schööööön
Laufen lassen, mal eben Straße hoch und runter gefahren, schööööön
Beim Werkzeug aufräumen fällt mir ein "Ach, sind die Tüten eigentlich richtig dicht?"
Nochmal gestartet, Fickpisse! Der rechte Topf bläst ordentlich am unteren Teil zwischen Carbonhülle und Metallkonus durch.
NICHT zwischen Endtopf und Verbindungsrohr
Offensichtlich wurde da etwas zu wenig Dichtmasse benutzt.
Die Töpfe liefen nicht mehr als eine Minute würd ich mal sagen
Das kann man ja eigentlich nur feststellen, wenn man den Auspuff mal ausprobiert, kann der Händler jetzt blöd machen, wenn ich den zurückschicken will ?
- gl4ddi Offline
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- edefauler Offline
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Hallo,
er hat kein Recht auf Rückgabe, denn die Töpfe wurden benutzt und somit sind sie gebraucht.
Aber das Recht auf Nachbesserung besteht. Wie das aussieht ist eine andere Sache.
Ob getauscht wird oder eingeschickt wird obliegt dem Verkäufer
Gruss
Norbert
er hat kein Recht auf Rückgabe, denn die Töpfe wurden benutzt und somit sind sie gebraucht.
Aber das Recht auf Nachbesserung besteht. Wie das aussieht ist eine andere Sache.
Ob getauscht wird oder eingeschickt wird obliegt dem Verkäufer
Gruss
Norbert
- tiffernine Offline
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Du hast auf jeden Fall das Recht auf Beseitigung des Mangels im Zuge der Gewährleistung.
Das sog. "Widerrufsrecht" (oder im allgemeinen Sprachgebrauch Rückgaberecht genannt) zielt beim Online Handel einfach formuliert darauf ab, dass du die Ware nicht wie im Geschäft besichtigen konntest und dir daher noch kein richtiges Urteil über die Ware machen konntest.
Vieles in diesem Gesetzesbereich ist noch gar nicht ausjudiziert. Die Rücknahme bzw. der mögliche Abschlag für eine gebrauchte Ware ist so ein Thema.
Ein Klassiker zu diesem Thema ist z.B. auch die Rücknahme eines gebrauchten Reifens, das ist in der Regel nicht möglich und wird in den AGB's ausgeschlossen. Einen gebrauchten Reifen oder Auspuff kannst du aber auch nicht beim normalen Kauf zurückgeben.
Sie mal genau in den AGB's des Händlers nach. Die Rücknahme gebrauchter Artikel wird oft ausgeschlossen bzw. ein hoher Abschlag vom Kaufpreis vereinbart.
Die juristische "Spitzfindigkeit" ist, dass du bereits vor Montage bzw. Benutzung die Ware "körperlich" besichtigen konntest und daher dein Entschluss zum Kauf durch Benützung entsteht, damit entfällt das Widerrufsrecht = Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ciao
Alfred
Das sog. "Widerrufsrecht" (oder im allgemeinen Sprachgebrauch Rückgaberecht genannt) zielt beim Online Handel einfach formuliert darauf ab, dass du die Ware nicht wie im Geschäft besichtigen konntest und dir daher noch kein richtiges Urteil über die Ware machen konntest.
Vieles in diesem Gesetzesbereich ist noch gar nicht ausjudiziert. Die Rücknahme bzw. der mögliche Abschlag für eine gebrauchte Ware ist so ein Thema.
Ein Klassiker zu diesem Thema ist z.B. auch die Rücknahme eines gebrauchten Reifens, das ist in der Regel nicht möglich und wird in den AGB's ausgeschlossen. Einen gebrauchten Reifen oder Auspuff kannst du aber auch nicht beim normalen Kauf zurückgeben.
Sie mal genau in den AGB's des Händlers nach. Die Rücknahme gebrauchter Artikel wird oft ausgeschlossen bzw. ein hoher Abschlag vom Kaufpreis vereinbart.
Die juristische "Spitzfindigkeit" ist, dass du bereits vor Montage bzw. Benutzung die Ware "körperlich" besichtigen konntest und daher dein Entschluss zum Kauf durch Benützung entsteht, damit entfällt das Widerrufsrecht = Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ciao
Alfred
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- MRP Offline
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Das ist doch ein Joke, oder?coke hat geschrieben:onlinekauf immer rückgaberecht!!! kann nur sein, dass du quasi eine benutzungsgebühr zahlen musst...
Ich kann doch keine gebrauchte Ware zurückgeben wollen, das ist echt der Hammer. Es ist egal wie lange der Auspuff montiert war, er ist gebraucht worden und für den Verkäufer nicht mehr als neu zu verkaufen.
Allerdings hat der Kollege ein Recht auf nachbesserung der mangelhaften Ware.
Ob nun direkt ein Neuteil geliefert wird oder die gebrauchte Ware repariert (nachgebessert) wird, obliegt dem Verkäufer.
Gruß Ingo #57
nehmen wir mal nicht den Auspuff als Beispiel, sondern z.B. einen Fernseher.
Auspacken, begutachten (keine Beschädigungen, ja gefällt), anschließen, nichts geht.
Kein Bild, kein Ton.
Jetzt hätte ich ja 2 Möglichkeiten:
a) sagen will ich nicht, pack' das Gerät ein (unbenutzt, lief ja nicht).
b) sagen defekt
Wenn ich a) nehme, bekomme ich mein Geld zurück.
Bei b) evtl. eine Nachbesserung, lange Wartezeit etc.
Und der Kunde kann für den Defekt absolut nichts!
Auspacken, begutachten (keine Beschädigungen, ja gefällt), anschließen, nichts geht.
Kein Bild, kein Ton.
Jetzt hätte ich ja 2 Möglichkeiten:
a) sagen will ich nicht, pack' das Gerät ein (unbenutzt, lief ja nicht).
b) sagen defekt
Wenn ich a) nehme, bekomme ich mein Geld zurück.
Bei b) evtl. eine Nachbesserung, lange Wartezeit etc.
Und der Kunde kann für den Defekt absolut nichts!
der händler wird die ware auf jeden fall überprüfen... bei versuch a) wird er dir also anlasten, dass du das gerät beschädfigt hast, da du ja den schaden nicht gemeldet hast.Spatz hat geschrieben:nehmen wir mal nicht den Auspuff als Beispiel, sondern z.B. einen Fernseher.
Auspacken, begutachten (keine Beschädigungen, ja gefällt), anschließen, nichts geht.
Kein Bild, kein Ton.
Jetzt hätte ich ja 2 Möglichkeiten:
a) sagen will ich nicht, pack' das Gerät ein (unbenutzt, lief ja nicht).
b) sagen defekt
Wenn ich a) nehme, bekomme ich mein Geld zurück.
Bei b) evtl. eine Nachbesserung, lange Wartezeit etc.
Und der Kunde kann für den Defekt absolut nichts!
was den auspuff angeht: der ist jetzt gebraucht, dass widerrufsrecht gilt nicht mehr. nun kommt es, wie schon einige geschrieben haben, nur noch drauf an, wie kulant der händler ist. wenn du glück hast, schickt er dir sofort nen neuen, wenn du pech hast, versucht er erstmal den alten zu reparieren. das ganze kann er 2mal probieren, erst beim 3. fehlversuch hast du ein recht, vom kaufvertrag zurückzutreten.
April 2011... ich will dich jetzt!
Detlef Gegenfrage:Spatz hat geschrieben:nehmen wir mal nicht den Auspuff als Beispiel, sondern z.B. einen Fernseher.
Auspacken, begutachten (keine Beschädigungen, ja gefällt), anschließen, nichts geht.
Kein Bild, kein Ton.
Jetzt hätte ich ja 2 Möglichkeiten:
a) sagen will ich nicht, pack' das Gerät ein (unbenutzt, lief ja nicht).
b) sagen defekt
Wenn ich a) nehme, bekomme ich mein Geld zurück.
Bei b) evtl. eine Nachbesserung, lange Wartezeit etc.
Und der Kunde kann für den Defekt absolut nichts!
Würdest Du es gut finden wenn Du eine neue Auspuffanlage bestellst, das Paket öffnest und auf einmal eine gebrauchte bekommst?
Was ich damit sagen will.
Soll denn der Händler die benutzte Anlage für die Hälfte des Preises im R4fun verticken?
In dem Fall von Jonny darf der Händler eindeutig nachbessern.
Ist ein ein normaler Fall...
Zuletzt geändert von Heitzer am Dienstag 3. August 2010, 10:29, insgesamt 2-mal geändert.
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- Lutze Offline
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neinMRP hat geschrieben:Das ist doch ein Joke, oder?
Wenn der Fehler nur durch Inbetriebnahme also den bestimmungsgemäßen Gebrauch festgestellt werden kann, oder es auch kein Fehler ist sondern eben nur feststellbar ist das der Artikel nicht gefällt wenn montiert dann gilt auch dort das Rückgaberecht.
Allerdings ist das ein "Gummiparagraph" wo man zur Klärung sich dann vor Gericht sieht.
In diesem speziellen Fall geht es aber eher um einen Mangel den es nachzubessern geht.
Anderes Beispiel, ich verkaufe eine Ganganzeige mit gelben Led. Der Kunde montiert und stellt dann während der Fahrt fest das ihm die Farbe doch nicht gefällt und will sie zurückgeben oder in eine andere Farbe tauschen.
Die Ware ist in Gebrauch genommen worden sogar der Displayschutz fehlt und das Klebepad ist auch nicht mehr zu gebrauchen.
Jetzt könnte man streiten, ich hab diese seltenen Fälle bisher so gehandhabt das der Kunde von mir entweder Ersatz bekommt in einer anderen Farbe wenn gewünscht und wenn das nicht recht ist eben das Geld zurück. Dazu zahl ich sogar noch die Versandkosten für neues Modell zum Kunden und altes zurück.
Das zurückgenommene Teil kann natürlich nicht mehr als neu verkauft werden, da ich aber die Vorteile des Onlinegeschäfts mitnehme muss ich eben auch die Nachteile mit einkalkulieren. Deswegen zu streiten lohnt da nicht.
Ähnlich sehe ich es in diesem Fall, ein kulanter Verkäufer wird sich nach den Wünschen des Käufers orientieren.
Allerdings weiß ich nicht warum der Käufer nicht einen Austausch des bemängelten Endtopf akzeptieren sollte.
