Ich hatte mich auch mal mit dem Thema beschäftigt. Zusammengefasst (ein Beitrag aus nem Gixxer-Forum, August 2009):
Brief: Hat der Verkaufer nicht zu Hause, sondern ist auf der Zulassungsstelle - muss vom Verkäufer nach dem Kauf dort angefordert werden.
Kaufvertrag: Sollte in Englisch und in Deutsch gemacht werden, denn der KV ist bei Grenzübertritt der einige Eigentumsnachweis.
COC-Papiere: Vor dem Kauf sollte die Rahmennummer beim Verkäufer erfragt werden. Unter Angabe der Rahmennummer beim Landesimporteur um Bereitstellung der COC-Papiere bitten. Die Anfrage beim Importeur in Deutschland geht auch, die Antwort dauert aber erheblich länger und kostet Geld (bei Honda bspw. 150,- Euro).
Zoll: Kein Thema, da EU.
Personalausweis: Sollte nicht abgelaufen sein, denn die Britten sind da streng.
Einfuhrumsatzsteuer: Gelesen hatte ich, dass diese bei der Einfuhr eines Neufahrzeuges i. H. v. 19% hier in D fällig wird. Ob mit Neufahrzeug auch wie vom schinnerhannes gepostet ein max. Alter und max. Laufleistung gemeint ist, kann ich nicht sagen.
Tunnel vs. Fähre: Tunnel, wobei der Mehrpreis zur Fähre relativ gering ist. Tunnel ist schneller. Ich denke, die Wahl dürfte davon abhängen, wo Du auf der Insel landen willst.
Die originalen COC werden bei der Zulassung in England eingezogen! Man bekommt KEINES von z.b. Suzuki UK oder Suzuki intern. Europe
Das englische Papier V5 (UK-fzg-brief) reicht aus. Dort stehen alle wichtigen Daten drauf - auch die EG-betriebserlaubnisnr. die der TÜV für seine Vollabnahme braucht.
Hab letztes Jahr über 30 Mopeds von der Insel geholt - geht alles einwandfrei.
Wg. der Scheinwerfer muß man von Fall zu Fall sehen. 675 bis 2008 ist kein Problem - genau wie die 1098 - da die nur eine hell-/dunkel-grenze haben. Sobald dar assymetrische Lichtkegel nach links oben vorhanden ist muß umgerüstet werden, da bei uns der Gegenverkehr geblendet würde.
6 monate / 6tkm - das ist so - daß bis dorthin auch beim Gebrauchtfzg die 19 % fällig werden Ruf beim Finanzamt an - wird jeder Mitarbeiter dort bestätigen. Dies nennt sich Fahrzeugeinzelbesteuerung nach §1b des Umsatzsteuergesetzes .......
Wie ist das mit den Racebikes aus UK.....die gibts ja ganz oft ohne V5....bekommt man da probleme bei der Einfuhr oder reicht der Kaufvertrag aus?
Und werden hier nochmal irgendwelche Steuern fällig?
Hallo!
Ich habe mir gerade eines dort gekauft. Um es kurz zu machen: Wir sind in Rotterdam kontrolliert worden -> keine Probleme. Steuern gibt es nicht -> EU.
Gruß, Dominik
Haben wir einmal gemacht und nie mehr wieder.
Viele Schrauben, welche man auf den ersten Blick nicht gesehen hat, total vergammelt und verrostet. Liegt wohl an der Salzluft.
Gruß
SJ