Hmm, Motorradhersteller räumen den Motorradhalter also ein, die Geometrie (das Durchstecken nimmt Einfluss auf Radstand, Nachlauf, Lenkkopfwinkel und Spurpunkt) des betreffenden Fahrzeuges nach Belieben zu verändern und übernehmen dann auch noch die Haftung für diese Modifikation und zeigen diese Veränderung beim Kraftfahrt-Bundesamt an? Kannst Du mir das schwarz auf weiß geben?TraxX hat geschrieben: Seit wann ist Gabel durchstecken verboten? Wäre mir neu, dann dürfte man ja auch nichtmehr an der Gabel oder dem Federbein rumdrehen.
Federrate und Dämpfung verändern heißt noch lange nicht, die Geometrie eines Fahrzeuges zu beeinflussen. Ersteres steht auch in jedem Fahrerhandbuch beschrieben, naja, nicht bei Motorrädern mit Starrrahmen...

Sofern keine ABE vorhanden ist, führt es eigentlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, richtig.jolo hat geschrieben: Ich kann Dir nur raten einfach zu fahren, vorher aber die Bremskolben zu tauschen (wie Horst schrieb), denn das ist ein Sicherheitsaspekt.Lutze hat geschrieben: na hoffentlich ist der Sachverständige damit einverstanden wenn nach einem Unfall....
Nur, eine durchgesteckte Gabel kann man auch ohne große Mühe und Sachkunde feststellen. Bei den Bremskolben sieht es aber anders aus. Soll aber jeder für sich selber abwägen und entscheiden.
Pssst, nur für Dich: Bin auch mit einem Bulli (weil's Möpp-Möpp so nicht auf die Straße durfte) unterwegs gewesen und habe zwei Hobel, wobei beide auf dem Kringel bewegt werden, aber nur eine auf öffentlichen Straßen.jolo hat geschrieben: Erst wenn Du Slicks aufziehst (dafür musst Du dann allerdings auch flott genug unterwegs sein), musst Du das Fahrwerk zwingend überarbeiten lassen und vernünftig einstellen, da Slicks sehr viel empfindlicher auf Fahrwerkseinstellungen reagieren als Straßensportreifen.Lutze hat geschrieben: und diese Weisheit hat du dir erfahren als du mit Straßenreifen angereist bist?
Aber klar kannst Du die Gabel durchstecken - Du darfst Dich nur nicht erwischen lassen!Stiffee hat geschrieben: Bremskolben sind teurer wie R1 Sättel. Und das man die Gabel nicht durch stecken darf, halte ich für ein Gerücht. Auch das man ohne Sliks die K5 nicht ans Limit des FW s bringen kann. Wenn ich 120 kg wiege , ist das Limit des Fahrwerks schon im stand erreicht.
Wenn Du ein Auto/Motorrad vorne tiefer legst, brauchst Du keine ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür, sondern nur blinde Polizisten.
Einsteiger, und darum ging es in meinem Beitrag, werden eher selber als das Fahrwerk das Limit sein. Bitte richtig lesen und nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Und nur für Dich, laut Papieren ist meine K5 für 182 kg Zuladung konzipiert... Die darf ich dann sogar noch fahren und muss sie nicht schieben! SCNR

Damit ihr mich auch alle richtig versteht: Ob ihr eure Gabeln für den öffentlichen Straßenverkehr durchsteckt, geht mich nichts an. Ich habe geschrieben, dass ich es nicht mache; interpretiert da nichts rein. Ich mache niemanden Vorschriften noch laufe ich mit erhobenem Zeigerfinger durch die Gegend. Punkt.