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Dubioser Händler/ eure meinung

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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  • triple6 Offline
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Beitrag von triple6 »

Wenn Du den "Kunden" schon kennst, musst Du ihm ja gar nichts verkaufen. Dazu kann Dich ja keiner zwingen, oder?

Andernfalls finde ich das mit der Vorkasse und der zögerlichen Liefern einen guten Vorschlag - ohne gleich das juristische Kriegsbeil ausgraben zu müssen.
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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Beitrag von Pt-Race »

Greppy hat geschrieben:Versand muß er ja selber Zahlen!
Auf Teile die du extra für in bestellst kanst du eine "Einlagerungsgebuhr von bis zu 20% verlangen"!
Teile auf Lager mit 10%
Wenn du das in deinen AGB übernimmt!
Mach ich bei meinen "lieblings Kunden" auch so
Wichtig ist, das es in den AGB´s steht!

MFG junior
PS: wir sehen uns eh nächste Woche

leider laut Gesetz nein.... da kann ich ihn meine AGB reinschreiben was ich will leider, ich muss alles zurücknehmen und den Versand muss ich auch bezahlen.. Greppy dann hast bis jetzt Glück gehabt , leider habe mich 2 Wochen damit auseinander gesetzt sogar mein Anwalt :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: mir ist dieser Kunde egal aber der Händler der dies angewiesen hat :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
DANNY444 ... deswegen keine Namen
Zuletzt geändert von Pt-Race am Dienstag 23. Oktober 2007, 08:59, insgesamt 4-mal geändert.
http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
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Beitrag von -Meyer Kurt- »

Wenn der Kunde,(Freund von (a) Händler ) das nächste mal kommt, würde ich ihm direkt sagen, wieso ich keine Geschäfte mehr mit ihm machen möchte.Ruhig und sachlich aus dem Geschäft befördern. :wink:

Viel Spaß dabei Peter
Grüße Peter
Ich weiß zwar nicht was ich tue, aber das zu 100%

http://www.HSR-Racing.com
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Beitrag von Quernix »

Ein Bekannter Einzelhändler von mir hat mal gesagt: Einmal im Monat muss man einen Kunden aus dem Laden werfen. Nur so kann man bei lauter Königkunden seinen eigenen Stolz bewahren.

Verschwende deine Energie nicht mit Hass und Rache! Der Händler hat offensichtlich sonst nix zu tun - armer Hund.
Zuletzt geändert von Quernix am Dienstag 23. Oktober 2007, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
Die Fahrbahn ist ein graues Band - weisse Streifen - grüner Rand.
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Beitrag von ßabine »

Ich denke, der Meyer Kurt hat recht.
Du bist doch sonst auch ein Freund klarer Worte... Äh, na, du weißt schon :), was ich meine. Du nimmst kein Blatt vor den Mund, und manchmal verstehn wir dich ja auch :) (Aber vorher lieber noch mal Yasmintee trinken :)
Entweder würd ich dem Kunden eben direkt sagen, daß er keine Ware mehr bekommt, weil er sie mehrfach wieder zurück hat gehen lassen und das deiner Meinung nach nur aus Schikane, oder, wenn du das nicht willst, nimm Alex´Vorschlag mit Vorkasse und Verzögerungstaktik.
Oder laß ihn die Sachen nur persönlich abholen und verschick sie nicht. Dann würde ich den Kunden aber sowas von bevorzugt behandeln... :D ihn mal mit ins Büro bitten... und dann mal Tacheles reden! Also REDEN jetzt, nix anners!

Diese "Wie du mir so ich dir-Idee" ist totale Kinderkacke, von wegen "bei dem lass ich jetzt auch haufenweise Zeugs bestellen und gebs dann wieder zurück". Bringt gar nix.

Ich wundere mich nur immer wieder über die menschliche Spezies... :roll:
American beer is like making love in a canoe:
Fucking close to water. (Woody Allen)
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Beitrag von Gurky »

Wie oft ist das jetzt vorgekommen, 1 mal? Mehrmals?
Und, immer der selbe Kunde?
Sowas ist ja fast nicht nachweisbar aber, beim nächsten Verdacht zwingt dich keiner einer Bestellung Folge zu leisten. Der Gesetzgeber überlässt es immer noch dir, mit wem du einen Vertrag eingehst.
Eine Bestellung hat die gleiche Bedeutung wie ein Antrag :wink:

Wenn es sich um Wiederholungsfälle handelt und ein Schema ersichtlich ist (z.B Bestellungen aus dem Landkreis des Händlers [A]), dann Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug stellen.
Den Stress mit ner Zivilrechtsklage würde ich mir nicht geben.
:wink: ...und rast nicht so!
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Beitrag von Jens »

ßabine hat geschrieben: Ich wundere mich nur immer wieder über die menschliche Spezies... :roll:
ist manchmal wirklich sehr einfach strukturiert !
Sieger haben einen Plan, Verlierer Ausreden !

www.jos-motorsport.de
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Beitrag von Greppy »

Wenn ich das richtig verstehe, verkauft zu das über´s, Internet?
Das mach ich nicht! :D
Ich nehme nur Bestellungen per Fax an, und da sieht das mit der Rücknahme anders aus!
z.b. Elektronische Bauteile, und extra Bestellte Teile nehme ich grundsätzlich nicht zurück! (natürlich gibt’s da ausnahmen! Von Kunde zu Kunde) Da ich die Teile, teilweise auch nicht an MB zurückgeben kann!
Bei uns werden sehr häufig Steuergeräte bestellt, da sie meinen, es ist im Arsch und hängen das neue rein und merken das der Fehler wo anders liegt, oder noch besser irgendwo ein Kurzschluss ist und das neu gleich wieder abschießen, ich kann die Steuergeräte bei der Rücknahme nicht prüfen, deswegen nehme ich so was auch nicht zurück!


Elektronische und separat bestellte Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen!
Steht so auf den Fax Bestellungen und das sind originale Vorlagen der DaimlerChrysler AG
Und die Sind Rechtlich zu 100% abgesichert!

Bestellungen grundsätzlich per Fax
Siegerteam der 24h von Barcelona 2013 in der O-SBK

Teamchef vom http://www.24h-endurance.com
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Beitrag von Pt-Race »

Greppy

bei Elektronik ist das ausgeschlossen ( Widerrufsrecht ) :shock: :shock: ,
aber nicht bei den anderen Sachen und Fax Bestellung nützt da nix es ist egal ob er per Telefon/ Internet oder die Sachen selber hab holt und auch sofort bezahlt wenn der Verbraucher die Sachen nicht will hat er das recht die Sachen an mich zurück zusenden und ich muss noch die Versand Spesen zahlen :evil: :evil: usw.... wenn ich ihn nicht über das wiederrufsrecht aufkläre dann kann er es bis zu einem Jahr die wahre zurückgeben :twisted: :twisted: , so ist es halt das GESETZ :roll: :roll: wenn der nicht da was ändert dann wird es für manche Händler eng ,

habe mich jetzt auch über das vorgehen des Händler erkundigt :lol: ,, er hat ein Straftat begangen, und hat sogar seinen Freund Kunden mit rein gezogen, somit fällt das widerrufsrecht weg ... ich muss die Sachen nicht zurücknehmen :D :D :D . Die Firma liest dieses jetzt mit Sicherheit mit ,schönen Gruß von mir :wave: ich bin nicht blöde, auch wenn ich mich manchmal so gebe , aber diesmal nicht :thankyou:

ich kann es beweisen der Kunde (sein Freund ) hat sich vor mir und Zeugen versprochen :-w
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  • Stoppie Offline
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Beitrag von Stoppie »

Na dann viel Glück mit deinem "Gegner". Deppen gibts, tz tz tz.
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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