das ist doch dann quasi ein präzidenzfall
Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
versteh ich nix auch jetzt nicht...ausserdem hat doch vor ca. einem jahr ein redlicher zynder hier aus dem forum sich gerichtlich erfolgreich gegen einen unredlichen zynder gewehrt...basis war auch ein 0815 veranstalter-haftungsverzicht-du musse unterschreiben.....
das ist doch dann quasi ein präzidenzfall

das ist doch dann quasi ein präzidenzfall
soweit so gut, wenn man dies für normale rennunfälle so lässt.
was ist aber mit unfällen die ein wenig vom üblichen, normalen rennunfall abweichen? wie sieht das denn dann aus? die frage ist doch: befinde ich mich auf einer rennstrecke auf rechtsfreiem raum?
gibt es unteschiedliche bewertungen einer veranstaltung auf einer rennstrecke?also wird ein quali, oder ein rennen gleich bewertet wie eine reine trainingsveranstaltung?
also , ich meine ganz so einfach ist das nicht, auch wenn man natürlich andere ansätze brauch als vergleichsweise beim fahren auf öffentlichen strassen.
die frage ist nun in wie weit die versicherung bei welchem ereignis zahlt und wo nicht.
mfg
was ist aber mit unfällen die ein wenig vom üblichen, normalen rennunfall abweichen? wie sieht das denn dann aus? die frage ist doch: befinde ich mich auf einer rennstrecke auf rechtsfreiem raum?
gibt es unteschiedliche bewertungen einer veranstaltung auf einer rennstrecke?also wird ein quali, oder ein rennen gleich bewertet wie eine reine trainingsveranstaltung?
also , ich meine ganz so einfach ist das nicht, auch wenn man natürlich andere ansätze brauch als vergleichsweise beim fahren auf öffentlichen strassen.
die frage ist nun in wie weit die versicherung bei welchem ereignis zahlt und wo nicht.
mfg
onkel tom hat geschrieben:....gibt es unteschiedliche bewertungen einer veranstaltung auf einer rennstrecke?also wird ein quali, oder ein rennen gleich bewertet wie eine reine trainingsveranstaltung?
....
ich würde sagen....neinkevb hat geschrieben:.....
Jetzt mein LIEBLINGSTEIL:
ES WÜRDE GEGEN TREU UND GLAUBEN VERSTOßEN, WENN DER JEWEILS VERLETZTE VERSUCHT, ENTSTANDENEN SCHADEN AUF EINEN ANDEREN TEILNEHMER ABZUWÄLZEN, DEN ER HÄTTE SELBST GENAUSO GUT VERLETZEN KÖNNEN.
...
...wir hatten doch vor kurzem einen Fred, in dem sinngemäß festgestelltPollyracing hat geschrieben:moment mal,
diese Versicherung soll zahlen, wenn der Richter den von allen unterschriebenen Haftungsverzicht belächelt, bzw. nicht anerkennt.
Auf dem Antrag, Seite 1 ziemlich in der Mitte steht aber:
"Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn alle Teilnehmer einen WIRKSAMEN Haftungsverzicht unterzeichnet haben"
Wie ist das nun zu verstehen? Wenn es eine wirksame Verzichtserklärung gibt, brauche ich das doch garnicht, oder?
Stehe ich auf dem Schlauch?
Bitte um Aufklärung.
Danke!
wurde, daß die meisten Haftungsverzichte oder deren Zustandekommen
fehlerhat ist. Somit würde ich mich im Fall des Falles vor Gericht nicht
ausschließlich darauf verlassen wollen.
Umgekehrt (s.oben) heißt daß natürlich daß die Versicherung nicht zahlen muß...
höhö - cleveres Produkt - Horst.....
Daß war natürlich jetzt nur Spaß - ist aber eine interessante Frage -
Horst - klär uns auf!!!
Edit:
Verdammt ich vergesse immer die Hälfte.....
Es muß ja nicht zwangsläufig zu einem Rechtsstreit kommen.
Wenn ich so eine Versicherung habe - und einem anderen in die Karre
fahre - kann ich natürlich, auch ohne die Justiz zu bemühen, sozusagen
noch im Kiesbett, eine Übernahme der Kosten zusagen......
..schau mer mal
- Kretzsche Offline
- Beiträge: 638
- Registriert: Sonntag 26. November 2006, 20:12
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- Kontaktdaten:
Nach meinem Kenntnisstand ist ein Haftungsverzicht kein Freifahrschein. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat dieser keinen Bestand. Des weiteren geht es nicht ausschließlich darum, Schadensersatzansprüche zu zahlen sondern häufig ersteinmal darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren - und das ist halt viel einfacher mit einem Haftpflichtversicherer im Rücken. Finde das Angebot sehr gut! Werde es mir überlegen...
- Lutze Offline
- Beiträge: 16973
- Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
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- Lieblingsstrecke: Most
- Wohnort: Tangerhütte
- Kontaktdaten:
- LittleRamses Offline
- Beiträge: 166
- Registriert: Mittwoch 16. April 2008, 11:21
Da ich bei einer Versicherung arbeite, kann ich nur sagen das hast du richtig erkannt.Kretzsche hat geschrieben:Des weiteren geht es nicht ausschließlich darum, Schadensersatzansprüche zu zahlen sondern häufig ersteinmal darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren - und das ist halt viel einfacher mit einem Haftpflichtversicherer im Rücken.