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t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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  • J@K Offline
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Beitrag von J@K »

Von einen ADAC Juristen.
:!:

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.

Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport-

oder Freizeitzwecken handelt; hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt. In den anderen Fällen wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für den Fahrer mit € 40,-- und einem Punkt, für den Halter mit € 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird der höhere Regelsatz verhängt.

Alle weiteren Informationen zu Lkw-Fahrverboten im Ausland finden Sie auf der ADAC-Homepage unter "Reiseservice & Reiseangebote > Tourset & Reiseführer > Länderinfos".
Je früher man zurückfällt,
desto mehr Zeit hat man
zum Aufholen!!!

Mit Motorsportlichen Grüßen
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  • Eisbär Offline
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Beitrag von Eisbär »

Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport-
oder Freizeitzwecken handelt; hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt. In den anderen Fällen wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für den Fahrer mit € 40,-- und einem Punkt, für den Halter mit € 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird der höhere Regelsatz verhängt.

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Sorry, aber das ist falsch. Ich habe gerade alle Länder Angeschrieben und schon einige Antworten zurück da es Unterschiedlich gehandhabt wird.
In einigen Ländern wie z.B. Schleswig-Holstein oder NRW ist es erlaubt an Sonntagen mit einem LKW mit max. 3,5t und Wohnwagen zu fahren in anderen nicht. Die Strafen dafür sind gerade drastisch erhöht worden, bis 275,- € für den Fahrer und bis 500,- € für den Halter.
Sobald ich von allen Ländern eine Antwort habe werd ich mal eine Liste Posten :!: 
Man kommt also auch weiterhin nicht um eine Sondergenehmigung herum :!: 
  • facehacker Offline
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Beitrag von facehacker »

diese scheis wixxer

überall wird einem das geld aus der tasche gezogen
  • goebelmeier Offline
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Beitrag von goebelmeier »

Hallo...

Geh´doch einfach zu Deinen Straßenverkehrsamt und lass Dir eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ausstellen. Kostet vielleicht ein bisschen Geld, aber dann hast Du wenigstens Ruhe und fährst nicht mit Schweißperlen auf der Stirn durch die Gegend. Würde mich wundern, wenn Du die Genehmigung nicht erhalten solltest...

Da sollte es wirklich kein Problem geben. Auf die Aussage, in dem einem Bundesplan wird bezahlt, in dem anderen nicht, würde ich mich nicht verlassen. Vor allem wegen der Punkte... Ich bin Schutzmann in Schleswig-Holstein und bei uns ist klare Aussage der Kreisordnungsbehörden: "Egal wie das Fahrzeug aussieht - d.h. Ladefläche ja / nein, Geländewagen oder Sattelzug - wichtig ist die Klassifizierung nach Zulassungsbescheinigung I. Die Info von Eisbär ist mir neu... Der werde ich aber Morgen gleich mal nachgehen.

Info: Ziel des § 30 StVO ist die Leichtigkeit des Verkehrs - besonders am Sonntag (verstärktes Verkehrsaufkommen - Omas auf Kaffeetour pp.). Deshalb sollen vor allem größere LKW - die ja auf Landstraße nur 60 km/h fahren dürfen - von der Straße. Aber mit Deinem Gespann kannst Du ja 80, wenn nicht sogar 100 km/h fahren.

In diesem Sinne, Mike...
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Beitrag von zxr-jolli »

Was bringt dir diese Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht von allen Bundesländers akzeptiert wird?

Richtig, NIX! :wink:

Genau da ist doch der springende Punkt. hol ich mir hier in Niedersachsen ne Genehmigung kann ich auf keine Rennstrecke fahren sondern muss mich bei den zuständigen Ämter der Bundesländer durch die ich fahren möchte auch eine holen.

Habs in meinem ersten Posting ja schon geschrieben, es ist keine Gesetzesänderung, vielmehr eine Empfehlung an die sich nunmal (leider) nicht alle halten.
Erwische in nun einen Beamten, der am Vorabend seine Olle nicht nudeln durfte und nun nen verdammt schlechten Tag hat und ein opfer sucht, pisst der Mensch mir ordentlich ans Bein und ich kann nix machen, da es kein gesetz gibt auf das ich mich berufen kann, er aber schon!


Und noch kurz nebenbei, selbst wenn mir ein Anwalt was davon erzählt vonwegen ich dürfte, werd ichs noch lange nixht machen.
Haben jeden Tag mit den Gesetzen der StVO, StVZO/FZO, FeV und dem StVG zu tun, daher wäre mir diese Regelung total neu.
Deshalb vertraue ich nur auf Dinge die ich in meinen Gesetzesbüchern und deren Kommentare sehen kann.


@Eisbär,

auf die Liste bin ich ja echt mal gespannt.
Nimm das Leben nicht so ernst, kommst da eh nicht lebend raus.
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  • Tuning Paul Offline
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Beitrag von Tuning Paul »

In der Ferienzeit gilt auch an Samstagen von 7-20 Uhr ein LKW Fahrverbot.

http://www.monstersandcritics.de/artike ... C3%BCr-Lkw

Stellt sich nur die Frage ob dieses auch für 3,5 Tonner mit Anhänger greift.
"In den Kurven schnell können sie alle - was du brauchst, ist Leistung auf der Geraden"
(H.G. Anscheidt 50ccm-Weltmeister)
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  • J@K Offline
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Beitrag von J@K »

In welchen Ländern wird man bestraft und in welchen nicht???????
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Beitrag von Eisbär »

mal eine kurze Übersicht :
in NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen und Brandenburg bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !

Mehr Antworten habe ich noch nicht
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  • J@K Offline
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Beitrag von J@K »

In Ungarn,Kroatien,Slowenien,Tschechei,Österreich hat man mit Hänger keine Probleme bis 3,5to.
Nur halt mal wieder in Deutscheland :roll: :alright: :finger:
Bei uns ist halt alles geregelt :axed:
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Beitrag von goebelmeier »

Eine Genehmigung wäre bundesweit gültig. Nicht nur in einem Land...
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