Genau den Link hatte ich heut mittag dann auch mal,
aber Thanks @ Rolli !
Über 750kg fahren geht allerdings schon, nämlich genau so wie hier oben erläutert.
Beispiel:
Anhänger 1000kg, Fahrzeug Leer 1500kg, Fahrzeug voll 2200kg,
Gespann theoretisch bis 3200kg --> Alle Bedingungen erfüllt.
1. PKW Gesamtmasse + Zul. GG Anhänger = max 3,5t
2. Leergewicht PKW muß schwerer sein als Zul GG Anhänger
In meinem Fall wäre das folgende Rechnung.
1. Pkw Zul. GG 1800kg + Anhänger Zul GG. 1400kg(Ablastung)= 3200kg OK ist erfüllt
2. Leergewicht PKW 1425kg - Zul GG Anhänger 1400kg = PKW ist schwerer also auch ok.
Außerdem im FZG die erlaubte Anhängelast beachten.
Nach langem Gespräch mit meinem Vater sind ma zum entschluß gekommen, den Anhänger abzulasten. Auf die 600kg könnte er im ernstfall verzichten:twisted:.