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Rennstreckenunfall (Krankenkasse)

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

@R1 Slider

Das ist echt clever. In einem öffentlichen Forum reinschreiben, daß Du Deine Krankenkasse beschissen hast... :roll:
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  • GP503.de_Franz Offline
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Beitrag von GP503.de_Franz »

....hat er ja nicht! ....seine Fragen sollten nur zum Studium der Materie dienen.

Dem Abeitgeber braucht man wirklich nichts auf die Nase binden.

Sportunfall = Schulterprobleme ist absolt ok - und richtige Notlügen sind in diesem Fall auch ohne Folgen.

Ausser man heist Montoya und kann seinem Chef den Bären aufbinden die Verletzung kommt durchs Tennis!
Aber der hat ja auch keinen normalen Arbeitsvertrag!

Grüße
Franz
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Beitrag von Stoppie »

Franz/K3 hat geschrieben:..... Du kannst nur einen Fehler machen - der Versicherung falsche Angaben zukommen zu lassen oder wesentliche Angaben zu verschweigen!....................unabhängig ob wahrheitsgemäße Angaben zu einem anderen Resultat geführt hätten.
Nach deinem Beitrag hier im Forum wäre ich besonders zurückhaltend!
Das sehe ich zu 100,0 % genau so!
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie

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Beitrag von GP-Reifen-Wolle »

Alles was du sagst muss wahr sein,
aber
die ganze Wahrheit musst du ja nicht sagen .

gruß wolle

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Beitrag von R1Slider »

Habe nicht vor der Versicherung Müll zu erzählen.Ich wurde ja an ort und Stelle behandelt, und war auch im Krankenhaus zum Rüntgen.
So blöd bin nichtmal ich um der Krankenversicherung Märchen zu erzählen.
Mir ging es um den Arbeitgeber.Bekommt der Arbeitgeber von der AOK ein Bescheid in dem Steht das ich auf der Rennstrecke mit dem Moppen nen Unfall hatte?
Das mit der Leiter hab ich auf der Arbeit gesagt und nicht bei der Krankenversicherung.

Gruß

Slider
  • dude Offline
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Beitrag von dude »

hm ich hätte es auch dem arbeitgeber gesagt, dann wärste auf der sicheren seite gewesen...wenn du sonst nicht dauernd krankfeierst...

ich habe hier noch nie wegen "krankheit" gefehlt (im gegensatz zu anderen kollegen) und wenn mein arbeitgeber ne welle machen würde, wenn ich mich auffer strecke ablege und dann tatsächlich mal ne woche im kh bin, dann kann er seinen scheiß alleine machen...
der dude macht das schon...
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  • Ulli-123 Offline
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Beitrag von Ulli-123 »

Hoi Du AOK-Schützling!

bei Unfällen ist es eigentlich auch bei meiner Krankenkasse üblich, dass der Fragebogen verschickt wird. (TKK)
Die prüfen, ob ein Dritter Schuld ist und für die Behandlungskosten aufkommen muss.

Allerdings hat mein Arbeitgeber auch die Angewohnheit bei einem Unfall nachzufragen, ob ein Fremdverschulden vorliegt.
Er macht dann seine Ansprüche gegen den "Dritten" ebenfalls geltend.
Im Jahr 2004 hat er somit die Unfallbedingten Kosten der Motorradfahrer fast immer von den Autofahrern ersetzt bekommen!

Sag die Wahrheit, ist einfach einfacher!!!!
LG Ulli, die gerade mit der Unfallversicherung in ähnlicher Sache diskutiert!
  • Ingo Offline
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Beitrag von Ingo »

Hi Slider,

...hast Du so ein schlechtes Verhältnis zu Deinem Chef?,

weiss er nicht vielleicht, das Du ein Kreisfahrer bist.?

es zwar richtig das man ihm nicht alles erzählen muss, aber man sollte
nicht lügen,

ich persönlich fasse eine Lüge wesentlich schlimmer auf, als die Konsequenzen aus der Wahrheit.

Ich würde mal überlegen, ob ich ihm nicht die Wahrheit sage,
das ich ihm einen vom Pferd erzählt habe,
wenn Du sinnvoll für den Betrieb bist und ansonsten keine Sperenzchen
machst, wird er Dir nicht den Kopf abreissen.

gruss Ingo
  • fully Offline

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Beitrag von fully »

hi

das sehe ich genauso. ich hatte 2003 son abflug mit schlüsselbeinbruch und mitten in einem termin gebundenen projekt. alle waren froh das es so gut ausgeganngen ist (es wurde ersatz für 2 wochen gemietet) und dannach bekam ich einen fahrer ;-). auch hat die KK alles bezahlt und im fragebogen stand selbsverschulden ohne regressansprüche. das habe sie so geschluckt.

bye

fully
  • Micha#12 Offline
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Beitrag von Micha#12 »

Hallo zusammen,
muss mich hier doch mal über das verbreitete Halbwissen auslassen.
Geht ja hier schließlich nicht um technische Details oder Rundenzeiten, sondern um privatrechtl. Ansprüche, die mitunter auch eine ganze Stange Geld und Ärger bedeuten können.

1. Schönheitsoperationen werden von der Unfallversicherung nicht bezahlt.
Das wird hergeleitet aus dem Versicherungsvertrag, ist aber unproblematisch.

2. Nebenpflicht aus jedem Versicherungsvertrag ist, dass man richtige und vollständige Angaben zum Unfallhergang machen muß. Nur ein bischen die Wahrheit sagen ist aus rechtlicher Sicht also immer von Nachteil. Kommt aber immer darauf an, ob aus einem Verschulden Ansprüche begründet werden können etc. Das nennt man auch Auskunftspflicht.

3. Die besteht gegenüber dem Arbeitgeber ebenfalls. Aber lasst es lieber, denn aus Streckenunfällen entsteht sehrwohl ein Anspruch des Arbeitgebers, wenn dieser länger wie 6 Wochen ausfällt. Wird hergeleitet aus §276: Schuldner ist der Arbeitnehmer; im Arbeitsrecht hat er nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Darunter fallen Teilnehmer von Renntrainings, Gipfelstürmer oder Tiefseetaufer...

4."Wo Vertragsfreiheit, Haftungsverzicht, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz anbangen bzw. aufhören wird dann von einem Richter im Einzelfall entscheiden."

Nö, das steht fast alles im Gesetz und da kann man sich im Vorfeld drauf einstellen. Interessant dürfte für euch sein, dass ein Haftungsverzicht zu Gunsten der Veranstalter von Renntrainings; Hobbyrennen etc. und gegenüber den anderen Teilnehmern nach "neuem" AGB-Recht nichtig sind §309, 7.
Daher kommt auch die Zusatzversicherung bei einigen Veranstaltern. Da durch die freiwillige Teilnahme des Geschädigten an einem Training nicht von einer Einwilligung in Verletzungshandlungen ausgegangen werden kann, entstehen Ansprüche aus §823, ihr macht euch Schadensersatzpflichtig.
Wie es bei IDM-Veranstaltungen u.ä. ist weiß ich nicht, da muss man die Verträge, Satzungen usw. sehen.

Sachschäden sind hier nicht betroffen.

5.Die Behandlungskosten tragen regelmäßig die Krankenkassen, aber es kann ja auch zu weiteren Ansprüchen kommen (s.4.) Das gilt auch noch bei 2 Promille BAK beim Verkehrsunfall. Die Behandlungskosten der Gegenseite muß bei Fahrlässigkeit keiner Bezahlen, "nur" Schadensersatz...

6. In dem Fall wäre durch falsche Angaben gegenüber der Krankenkasse (KK) überhaupt kein Schaden seitens der KK entstanden. Daher gibt es auch keinen Regressanspruch. Es wird doch nur zur "internen Verechnung" der Kassen oder bei vorsätzlichen Begehungsdelikten relevant. Falsche Angaben sind also nicht rechtens, aber einen Regressanspruch aus dem Verhalten kann ich hier nicht herleiten, wäre ja noch schöner....

Im übrigen erfährt der Arbeitgeber nichts über den Unfallhergang von der Versicherung. Das kann allenfalls ein Anwalt einfordern, wobei ich mir da auch nicht sicher bin. Gibt ja immernoch Datenschutz und Schweigepflicht.
Das sind nur einige rechtl. Aspekte. Umfassend ist das sicherlich nicht, also versteht es bitte auch so. Außerdem läuft vieles in der Praxis anders, weil z.B. der Arbeitgeber keine Ahnung hat oder die Versicherung AOK heißt.

Schönes WE
Micha
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