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An die Rechtsberater unter euch: Wohnwagen auf Privatgrund..

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Beitrag von Tom996Ffm »

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Beitrag von GSXR Junkie »

babfe hat geschrieben:


Die Variante auf der öffentlichen Straße ist unbedenklich, sofern Dein Anhänger angemeldet ist. Dann darf er auch auf jeden öffentlichen Parkplatz stehen.



Bernhard
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2.im Bereich von scharfen Kurven,

3.auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,

4.auf Bahnübergängen,

5.vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4.über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5.vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3.in Kurgebieten und

4.in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

(4b) (aufgehoben)

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

schau mal unter 3b :wink:
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Beitrag von spongy »

Er steht / parkt auf seinem Grundstück :roll:
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Beitrag von Lutze »

Wo er parkt wissen wir, junkies Post bezieht sich auf die von babfe vorgeschlagene Alternative wie im Zitat zu sehen ist.
Der Punkt 3b zeigt das dies doch keine Alternative ist.
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Beitrag von spongy »

Da er in seiner Einfahrt den WW parken, abstellen, umbauen und was
weiß ich noch darf, ist die Alternative doch wohl sekundär ?! :roll:

Parkt er denn jetzt nun wirklich dort ?
Hält er nur ?
Ist es SEIN Grundstück oder gehört es der Bank ?

Fragen über Fragen :twisted:
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Beitrag von R O L A N D »

Hakt es ab, da eine Regelung im Gesetz zu finden, aus der ihr Recht oder Unrecht einer Parteil bei solchen Themen ausreichend sicher ableiten könnt. Zumal ohne präzise Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, aber selbst dann.

Sicher kann sich in solch einem Fall keine der Parteien sein.

Ich spare mir mal die etwas längere Vorgeschichte zu einer Storie mit einer meiner direkten Nachbarinnen. Aber im Rahmen diverser Anwaltsschreiben von der (zum Glück für mich letztendlich alle für die Tonne) habe ich meinen Anwalt mal gefragt, ob ich meinen Hänger z.B. im Winter auf mein Grundstück stellen kann. Die erste Auskunft klang noch ganz gut. Als der dann mitbekam, wie meine Nachbarin und deren Anwalt so ticken, da wurde er erkennbar vorsichtiger, hat sich mal ein wenig in das Thema vertieft und meinte letztendlich, dass er sich nicht sicher wäre, was vor Gericht aus so einer Sache würde.

In letzter Konsequenz kann man es wohl nur nach einer Rechtsberatung ggf. darauf ankommen lassen. Da spielt dann leider auch die persönliche Meinung des Richters zu solchen Themen (das nennt sich dann Ermessen :roll: ) mit rein. Und das ist von Region zu Region eh alles unterschiedlich. Manche Richter mögen auch Nachbarn nicht, die wegen solch eines Pippeskrams Streit anzetteln. Das wissen dann meistens die etwas länger praktizierenden ortsansässigen Rechtsanwälte einzuschätzen.
...die Frage ist nicht ob (man stürzt), sondern wann und wie oft...

against rain on track...
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Beitrag von Diditotalbekloppt »

Ist es SEIN Grundstück oder gehört es der Bank ?
Unerheblich ob gekauftes Eigentum oder gemietetes Objekt. Ein Vermieter darf auch nicht einfach in eine gemietete Wohnung nur weil sie faktisch ihm gehört jederzeit reingehen wann er will. Somit kann die Bank ihm auch nicht über das Haus und Grundstück bestimmen wie sie will.

Fall dieses Posting von dir überhaupt ernstgemeint war.

Rein aus dem Bauch raus würde ich bei so einem Einsatz dem Nachbarn sagen "Wenn es sein Grundstück ist, kann er erstmal da hinstellen, was er will!"

Wenn dann diese angesprochene Geschichte von wegen "Einschränkung der Wohnqualität weil der Wohnwagen das Tageslicht dauerhaft (und das ist der Knackpunkt) raubt, dann kann es sicherlich zu einem zivilen Rechtsstreit kommen. Wenn das aber der wirkliche Grund war, warum der Nachbar was gesagt hätte, dann hätte er dir vor Ort auch schon sofort gesagt "ich habe kein Licht mehr in der Küche, weil der Wohnwagen da vorsteht!"....da er das nicht getan hat, kann man von einem Vorwand ausgehen, sollte er in einem kommenden Rechtsstreit so argumentieren.

Ich würde sagen, daß es sich dabei um einen kleinbürgerlichen Spießer handelt, der einfach nur Langeweile hat, zuhause nix zu sagen hat und deshalb jetzt endlich mal aufmucken kann, auch wenn es noch so nichtig ist. Gibts ja tausende von solchen Zeitgenossen.
Wo er parkt wissen wir, junkies Post bezieht sich auf die von babfe vorgeschlagene Alternative wie im Zitat zu sehen ist.
Der Punkt 3b zeigt das dies doch keine Alternative ist
.

Naja wenn er seinen Wohnwagen nach 13 Tagen anhängt, ein bisschen bewegt, dann unterbricht er das dauerhafte Parken. Stellt er ihn dann wieder in der Nähe ab, so beginnt das Parken erneut von neuem. Das ist das gleiche, als wenn ich mit einem PKW parke. Dann kurz einsteige, um den Block fahre und den dann wieder da abstelle. Dann beginnt das "Parken" erneut von neuem. Ist nur umständlich.
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Beitrag von verzollnix »

Ich meine mich zu erinnern, dass es sich bei Stellplätzen um genehmigungspflichtige "Gebäude" i.S. der BauO bzw. BauGB handeln kann.

So kleinbürgerlich das im Einzelfall auch sein mag, tut man evtl. besser daran sich kundig zu machen, bevor man einen Streit eskaliert. Vllt. hilft dies bereits weiter:

http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterung ... platz.html

Grüße

Verzollnix, zum Glück ohne Streit mit den Nachbarn....
Falls Gott die Welt geschaffen hat, war seine Hauptsorge sicher nicht, sie so zu machen, dass wir sie verstehen können. (Albert Einstein)
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Beitrag von Stoppie »

verzollnix hat geschrieben:..... zum Glück ohne Streit mit den Nachbarn....
Nachbarn gibt es doch bei Dir zu Hause garnicht. :wink: :D
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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Beitrag von Jim.Bo »

Ich meine das Recht ist auf deiner Seite, aber Recht haben und Recht bekommen ...

Versuche einmal ein vernünftiges Gespräch mit ihm zu führen, wenn Du sagst "dein Grundstück" gehe ich mal davon aus das ihr noch lange Nachbarn seid, pflanz Zypressen, setze einen Sichtzaun o.ä.

So ein Dauerstreit, der wohlmöglich noch mit Kleinigkeiten eskaliert...
ich könnte drauf verzichten.

Und dann hast es jedenfalls versucht, auch wenns ein A.... ist.
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