renfried1986 hat geschrieben:Servus, du darfst fahren. Ist seit 2007 so das man zu Sport oder Freizeitzwecken einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5t auch mit anhänger fahren darf! Also z.B. für Wohnwagen Bootsanhänger und eben auch Anhängern mit Mopeds drauf oder drin![]()
Wurde damals extra vom Amt geändert.
Mfg René
Guude Rene,
ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ! Leider !
Bei uns - sprich Rhld-Pfalz - hast Du recht. Obwohl der Troodon auch Rheinland-Pfälzer ist - aber die Vorschrift ist wohl noch nicht bis in die Eifel vorgedrungen


gruß