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Reiserücktrittversicherung

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Re: Reiserücktrittversicherung

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Beitrag von Spatz »

die vom Lutze gefällt mir von den Leistungen her aber besser!
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Re: Reiserücktrittversicherung

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Beitrag von C.O.R.T. »

Chris hat geschrieben:Anderes Hobby suchen!

:lol: :lol: :lol:
...nur wer durchhält,kommt auch an...

...Bremsen ist die Umwandlung kostbarer Geschwindigkeit in sinnlose Wärme!...
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Re: Reiserücktrittversicherung

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Beitrag von Dr.Best »

Art Motor bietet sowas:
"* Rücktritts-Vorsorge: Nenngeldrückerstattung – 25 € Gebühr bei schriftlicher Absage max. 48 Std. (für Buchungen aus Deutschland) bzw. 72 Std. (für Buchungen aus dem Ausland) vor Öffnen des Eventbüros"

"Der Veranstalter behält sich vor, Termine abzusagen oder zu verschieben sowie Zeitpläne und ihre inhaltliche Ausgestaltung zu verändern. Veränderungen werden spätestens bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben.

Im Falle von Absagen werden die Teilnehmer/innen in angemessener Frist benachrichtigt. Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet.

Nennungen werden mit der Bezahlung des Nenngeldes rechtskräftig und gültig. Mit dem Bezahlen des Nenngeldes erhält der Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

Ausgenommen hiervon sind Nennungen, bei denen ausdrücklich eine Bezahlung vor Ort vereinbart wurde. Das Nenngeld dieser Teilnehmer wird bei Fernbleiben ohne Absage in voller Höhe fällig, bei Absage zu einem zu vereinbarenden Anteil.

a) Rücktritt von einer Nennung ohne Rücktrittsvorsorge: Zieht einTeilnehmer seine Nennung mehr als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zurück, so werden ihm 50% des Nenngeldes gutgeschrieben. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung mehr als einen Kalendermonat vor Veranstaltungsbeginn werden dem absagenden Teilnehmer 75% des Nenngeldes gutgeschrieben.

Bei Absagen weniger als eine Kalenderwoche vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Erstattungsanspruch. Allerdings steht es dem Teilnehmer frei, einen Ersatzfahrer zu benennen, sofern dessen Nennung seiner eigenen in allen Punkten entspricht und der Ersatzfahrer alle entscheidenden Voraussetzungen erfüllt. Übernimmt ein Ersatzfahrer eine bestätigte Nennung, so muss derjenige, der seine Nennung abtritt, schriftlich unter Namensnennung der Person, der er seinen Platz überträgt, sein Einverständnis zur Übertragung der Nennung erklären. Der Ersatzfahrer ist verpflichtet, eine neue, vollständig ausgefüllte Nennung einzureichen und erhält eine eigene, neue Nennbestätigung. Für diesen Vorgang wird eine Handlingsgebühr von 25 € erhoben, die der Ersatzfahrer entrichtet.

b) Rücktritt von einer Nennung mit Rücktrittsvorsorge: Hat der Teilnehmer eine Rücktrittsvorsorge abgeschlossen, so steht ihm bei einer Absage mindestens 48 Stunden (Ausland: 72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn eine Rückerstattung des Nenngeldes in voller Höhe abzüglich 25 EUR Bearbeitungspauschale zu. Als Veranstaltungsbeginn wird das Öffnen des Veranstaltungsbüros, zumeist um 18 Uhr des Vortages, betrachtet.

Eine Absage muß in jedem Fall schriftlich erfolgen."
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Re: Reiserücktrittversicherung

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Beitrag von Normen »

Dr.Best hat geschrieben:Art Motor bietet sowas:
"* Rücktritts-Vorsorge: Nenngeldrückerstattung – 25 € Gebühr bei schriftlicher Absage max. 48 Std. (für Buchungen aus Deutschland) bzw. 72 Std. (für Buchungen aus dem Ausland) vor Öffnen des Eventbüros"

"Der Veranstalter behält sich vor, Termine abzusagen oder zu verschieben sowie Zeitpläne und ihre inhaltliche Ausgestaltung zu verändern. Veränderungen werden spätestens bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben.

Im Falle von Absagen werden die Teilnehmer/innen in angemessener Frist benachrichtigt. Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet.

Nennungen werden mit der Bezahlung des Nenngeldes rechtskräftig und gültig. Mit dem Bezahlen des Nenngeldes erhält der Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

Ausgenommen hiervon sind Nennungen, bei denen ausdrücklich eine Bezahlung vor Ort vereinbart wurde. Das Nenngeld dieser Teilnehmer wird bei Fernbleiben ohne Absage in voller Höhe fällig, bei Absage zu einem zu vereinbarenden Anteil.

a) Rücktritt von einer Nennung ohne Rücktrittsvorsorge: Zieht einTeilnehmer seine Nennung mehr als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zurück, so werden ihm 50% des Nenngeldes gutgeschrieben. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung mehr als einen Kalendermonat vor Veranstaltungsbeginn werden dem absagenden Teilnehmer 75% des Nenngeldes gutgeschrieben.

Bei Absagen weniger als eine Kalenderwoche vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Erstattungsanspruch. Allerdings steht es dem Teilnehmer frei, einen Ersatzfahrer zu benennen, sofern dessen Nennung seiner eigenen in allen Punkten entspricht und der Ersatzfahrer alle entscheidenden Voraussetzungen erfüllt. Übernimmt ein Ersatzfahrer eine bestätigte Nennung, so muss derjenige, der seine Nennung abtritt, schriftlich unter Namensnennung der Person, der er seinen Platz überträgt, sein Einverständnis zur Übertragung der Nennung erklären. Der Ersatzfahrer ist verpflichtet, eine neue, vollständig ausgefüllte Nennung einzureichen und erhält eine eigene, neue Nennbestätigung. Für diesen Vorgang wird eine Handlingsgebühr von 25 € erhoben, die der Ersatzfahrer entrichtet.

b) Rücktritt von einer Nennung mit Rücktrittsvorsorge: Hat der Teilnehmer eine Rücktrittsvorsorge abgeschlossen, so steht ihm bei einer Absage mindestens 48 Stunden (Ausland: 72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn eine Rückerstattung des Nenngeldes in voller Höhe abzüglich 25 EUR Bearbeitungspauschale zu. Als Veranstaltungsbeginn wird das Öffnen des Veranstaltungsbüros, zumeist um 18 Uhr des Vortages, betrachtet.

Eine Absage muß in jedem Fall schriftlich erfolgen."

Jep - ArtMotor hat die beste Rücktrittsvesicherung die ich bisher gefunden habe. Wüßte nicht wo es noch sowas gibt!
Bike Promotion hat auch wieder eine andere, die ist auch noch o.k. - hier mal eine Kopie davaon:

Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
kostenlos, Geld wird in voller Höhe zurückerstattet
Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Geld wird abzüglich der Stornierungsgeühr von 25 Euro zurück erstattet
Stornierung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Nenngebühr wird zu 75% in Form eines Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet
Stornierung bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn
Nenngebühr wird zu 50% in Form eines Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet


Grüße Normen
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