LÄRMSCHUTZ
Bei Motorrad-SPORTFAHRERTRAININGS auf dem Sachsenring sind NUR Motorräder mit SERIENAUSPUFF des jeweiligen HERSTELLERS zugelassen. Sportauspuffanlagen mit ABE, Zubehörauspuffanlagen mit ABE und Sondermodelle, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind (z.B. Yoshimura), MÜSSEN auf den SERIENAUSPUFF dieser Modellreihe umgerüstet werden. Außerdem müssen alle auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein.
NUR unter EINHALTUNG dieser Vorgaben ist ein reibungsloser Ablauf von Veranstaltungen auf dem Sachsenring möglich. Teilnehmer, die aufgrund einer NICHT ZUGELASSENEN Auspuffanlage, wg. technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Der Sachsenring wird mit mehreren permanenten Lärm-Messanlagen vom Gesetzgeber überwacht. Dadurch sind der Spitzenwert und die maximale Tagesdurchschnittslautstärke begrenzt.
Trotzdem eine der schönsten Strecken
