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OGH Urteil: Motorradrennen sind eine Gefahr des täglichen Lebens

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • kaneun Offline
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Beitrag von kaneun »

steirair hat geschrieben:
#107# hat geschrieben:Und was wird mit der Unterschrift bei dem "Haftungsausschluss" bestätigt?
Denke das da jeder auf eigenes Risiko fährt...
So kenn ich es jedenfalls.
Zivilgerichtlich kannst du ALLES und IMMER klagen, egal was du wann und wo unterschrieben hast.
Kannst du, Recht bekommen musst du nicht.
Mir scheint dies so:
Einer hat jemanden abgeschossen und der andere wollte Kohle sehen. Der "schuldige" meint dann, klar bezahle ich, bin eh gut versichert... oder?

Ueberal steht es doch so:

"§ 4.2 Der Teilnehmer erklärt gegenüber allen anderen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Streckenpersonal, andere Teilnehmer) den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm durch deren Verhalten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden und Schäden die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des beschränkt hafteten Personenkreises verursacht werden. Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z.B. höhere Gewalt) abgebrochen werden, so gebührt Moto dennoch das volle vereinbarte Entgelt."
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