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Neue Transportversicherung

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Bremsenix hat geschrieben:Hallo Horst, noch ein paar konkrete Fragen:

1 ) Gilt ein abgeschlossener Kofferanhänger (in dem man ja im gegensatz zum Spriegel nicht reinschauen kann) auch ordnungsgemäß verschlossenes Transport-Fahrzeug. Das Schloss der Haube ist natürlich relativ simpel und der Anhänger steht dann ggf, abgehangen mit Anhängerschloss in der Box / im Fahrerlager oder in der Hotel-Tiefgarage
Wenn der Hänger abgehängt ist, muß er ein Kupplungsschloß haben. Als Haubenschloß reicht ein ordentliches Vorhängeschloß.


2 ) ist auch Werkzeug und Zubehör mitversichert, was ja auch schnell ein paar T€ ausmachen kann ?
Ja

3 ) Gibt es bezüglich des Mopeds im Tranporter irgendwelche Höchstwerte, da eine 1098R naturgemäss etwas teurer als eine K1 ist ?
Nein

Danke schon einmal für Deine Hinweise
Bitte
Hast Du schon mal den Antrag auf meiner Homepage angeguckt?
Dann hätten sich 100% Deiner Fragen von selbst beantwortet ;)
  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

jordi hat geschrieben: Hey Horst,

danke fuer deine Antwort!

Sollte es sich beim Transportfahrzeug um einen Anhaenger handeln, verlangst du aber nicht, dass ich im Anhaenger penne, sondern dann reicht auch das vor dem Anhaenger haengende Zugfahrzeug aus, gell? :wink: :lol:
Reicht aus wenn Du im Auto pennst, der Anhänger sollte aber mit einem Kupplungsschloß gegen unbefugtes Abhängen gesichert sein.

Spass beiseite... Die eine oder andere Frage faellt mir beim Thema Fahrzeug noch ein....

1) Auf wen oder was wird die Versicherung abgeschlossen? Gilt sie pro Versicherungsnehmer - also fuer beliebig viele unterschiedliche Transportfahrzeuge oder gilt sie fuer ein bestimmtes Transportfahrzeug und dann muss der Transport eben genau mit selbigem erfolgen? Oder gilt sie gar gezielt nur fuer das zu transportierende Material?
Die Versicherung wird auf den Versicherungsnehmer abgeschlossen.
Versichert ist sein eigenes Transportgut.
Eine Angabe der Transportmittel ist nicht nötig, allerdings muß das Transportfahrzeug dem Versicherungsnehmer gehören.


Und die folgenden Fragen sind aufbauend auf Frage 1):

2) Muss dem Versicherungsnehmer das Transportfahrzeug (Anhaenger und/oder Bus) gehoeren oder darf ein solches Transportfahrzeug auch geliehen oder gemietet sein (z.B. beim Autovermieter des Vertrauens)?
Siehe 1)

3) Was ist, wenn das Transportfahrzeug und saemtlicher Inhalt mir gehoert, das Transportfahrzeug jedoch von jemand anderem erlaubt bewegt wird? Also beispielsweise wenn ich selber durch Sturz o.ae. verletzt wurde (und u.U. nicht einmal mehr im Transportfahrzeug mitfahren kann)?
Solange das Fzg Dir gehört, kann es auch von einem Freund gefahren werden.

4.1) Wie verhaelt es sich, wenn eine Fahrgemeinschaft gegruendet wird? Sind dann auch automatisch die mir nicht gehoerenden transportierten Fahrzeuge/Gegenstaende mit versichert?
Siehe 1)

4.2) Was, wenn ich nicht selber fahre, mein Moped aber im fremden Transportfahrzeug der Fahrgemeinschaft transportiert wird? Ist mein Moped dann trotzdem versichert? Das meines Kumpels auch oder keines von beiden?
Siehe 1)
Darf ich annehmen, daß Du den Antrag auch noch nicht angeguckt hast? ;)
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  • jordi Offline
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Beitrag von jordi »

Prinzessin Horst hat geschrieben:
jordi hat geschrieben: Hey Horst,

danke fuer deine Antwort!

Sollte es sich beim Transportfahrzeug um einen Anhaenger handeln, verlangst du aber nicht, dass ich im Anhaenger penne, sondern dann reicht auch das vor dem Anhaenger haengende Zugfahrzeug aus, gell? :wink: :lol:
Reicht aus wenn Du im Auto pennst, der Anhänger sollte aber mit einem Kupplungsschloß gegen unbefugtes Abhängen gesichert sein.

Spass beiseite... Die eine oder andere Frage faellt mir beim Thema Fahrzeug noch ein....

1) Auf wen oder was wird die Versicherung abgeschlossen? Gilt sie pro Versicherungsnehmer - also fuer beliebig viele unterschiedliche Transportfahrzeuge oder gilt sie fuer ein bestimmtes Transportfahrzeug und dann muss der Transport eben genau mit selbigem erfolgen? Oder gilt sie gar gezielt nur fuer das zu transportierende Material?
Die Versicherung wird auf den Versicherungsnehmer abgeschlossen.
Versichert ist sein eigenes Transportgut.
Eine Angabe der Transportmittel ist nicht nötig, allerdings muß das Transportfahrzeug dem Versicherungsnehmer gehören.


Und die folgenden Fragen sind aufbauend auf Frage 1):

2) Muss dem Versicherungsnehmer das Transportfahrzeug (Anhaenger und/oder Bus) gehoeren oder darf ein solches Transportfahrzeug auch geliehen oder gemietet sein (z.B. beim Autovermieter des Vertrauens)?
Siehe 1)

3) Was ist, wenn das Transportfahrzeug und saemtlicher Inhalt mir gehoert, das Transportfahrzeug jedoch von jemand anderem erlaubt bewegt wird? Also beispielsweise wenn ich selber durch Sturz o.ae. verletzt wurde (und u.U. nicht einmal mehr im Transportfahrzeug mitfahren kann)?
Solange das Fzg Dir gehört, kann es auch von einem Freund gefahren werden.

4.1) Wie verhaelt es sich, wenn eine Fahrgemeinschaft gegruendet wird? Sind dann auch automatisch die mir nicht gehoerenden transportierten Fahrzeuge/Gegenstaende mit versichert?
Siehe 1)

4.2) Was, wenn ich nicht selber fahre, mein Moped aber im fremden Transportfahrzeug der Fahrgemeinschaft transportiert wird? Ist mein Moped dann trotzdem versichert? Das meines Kumpels auch oder keines von beiden?
Siehe 1)
Darf ich annehmen, daß Du den Antrag auch noch nicht angeguckt hast? ;)
Danke Horst! :D
Werde mir den Antrag wohl noch mal gaaaaanz genau durchlesen... kurz bevor ich meine Unterschrift drunter setze :wink:
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Beitrag von Bremsenix »

Prinzessin Horst hat geschrieben:Hast Du schon mal den Antrag auf meiner Homepage angeguckt?
nein :oops:
Prinzessin Horst hat geschrieben:Dann hätten sich 100% Deiner Fragen von selbst beantwortet ;)
Das hast Du auch so perfekt getan, vielen Dank 8)

PS
Lt. Antrag ist die Höchstsummer 50 T€, was aber meine Frage auch positiv beantwortet.
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