So siehts aus !!!schinnerhannes hat geschrieben:Skyver,
was ist denn am "Rande der Legalität" wenn man eine Unfallreparatur mit einem Blankorahmen durchführt.
Die vom Werk ausgelieferten Rahmen als Ersatzteil sind ja auch Blankorahmen u. dort wird vom Händler oder vom TÜV, nachdem Händler die Unfallrep. bescheinigt hat, die alte FIN eingeschlagen.
Das ist defnitiv LEGAL u. in keinster Weise zwielichtig oder wie immer Du da nennen magst. Man kann doch ein Moped mit Rahmenschaden nicht direkt verschrotten - oder wie hast Du Dir das vorgestellt?
Gruß u. schönes WE -- harry
Und außerdem kann ein Sachverständiger den Bereich wo die VIN eingeschlagen wurde "Sichtbar" machen und dies Bescheinigen, falls man Bedenken bei einem gebrauchten Rahmen ohne VIN hat, ob da schonmal rumgeschliffen wurde etc. !