Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Im August über eine Facebook-Aprilia-Gruppe einen Satz gebrauchte Lenkerstummel versucht an den Mann zu bringen für kleines Geld. Hab dem Vollidioten die Stummel geschickt und noch zweimal wegen des Geldes gefragt. Kamen immer nur Ausreden. War mir aber nicht wert, deshalb ein Fass aufzumachen. Ich hoffe nur, dass das Paket nie in Österreich ankam...
- Zuttl Offline
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Mal ganz was anderes, wie schauts dann aus wenn ...JJS hat geschrieben:Wenn man etwas zusagt, dann hat Mann sich gefaelligst daran zu halten -> Muendlicher Vertrag.
Was wenn er andere, aehnliche Angebote daraufhin ausgeschlagen oder abgesagt hat? Da ist der Aerger.
Sowas geht in meinen Augen gar nicht und ich meide Menschen die ein solches Verhalten an den Tag legen - sind naemlich meist auch auf allen anderen Gebieten eher unterdurchschnittlich...
Der Käufer nach Besichtigung das Teil nicht mehr will weil es in seinen Augen Scheisse ist. Mündlicher Vertrag ist da, Kaufabsicht ohne Besichtigung.
Wenn er nicht kauft würds dann auch so ein Geheule auf Luft geben ???
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- Tanngrisnir Offline
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Hier gibt es doch bestimmt User mit Erfahrungen in rechtlichen Dingen.
Ich lese hier immer die Aussage "mündlicher Vertrag" und das sich darauf berufen wird. Sorry, aber das ist doch totaler Blödsinn! Warum sagt das hier eigentlich keiner einmal so konkret?
Ich kenne KEINEN einzigen Fall, wo ein Kläger gewonnen hat, weil er ein KFZ kaufen wollte, das am Telefon gesagt hat und es dann nicht mehr da/verkäuflich war.
Ich kenne auch KEINEN einzigen Fall, wo es andersherum war, also der Verkäufer nach telef. Zusage den - nun nicht kaufenden - Käufer zur Abnahme des KFZ und zur Zahlung verpflichten konnte.
Ein "mündlicher Vertrag" ist zwar im BGB rechtlich abgesichert und tritt auch häufig in Kraft (z.B. Einkauf eines Leckeises), aber in so einer frühen Phase der Vertragsanbahnung noch nicht zustande gekommen. Man (das Gericht) muss nämlich schon entscheiden, um was es geht und wie die üblichen Geschäftsgebaren hierbei sind. (Werkvertrag? Kaufvertrag? Was wird gekauft? Leckeis, Auto, Waffe oder Immobilie usw. ?)
Es gab aber schon Entscheidungen zu "Schadenersatz" und zwar für den Fall:
Der Käufer will das KFZ ansehen und das wird auch vereinbart. (Schriftlich oder unter Zeugen oder die Tatsache der Vereinbarung wurde vor Gericht nicht angefochten). Nun fährt der Käufer z.B. 500km zum Verkäufer und kann das KFZ nicht besichtigen, weil er nicht da ist oder die Sache verkauft ist. Dann könnte der Käufer Schadenersatzansprüche stellen. Allerdings nur für den Schaden der eingetreten ist, also die Fahrtkosten. Er kann aber nicht auf die entgangene Sache klagen.
Selbst wenn der Verkäufer da ist, das KFZ begutachtet wurde und dann der Verkäufer entscheidet: "Dir verkauf ich das Teil nicht" kann der Käufer nix tun - nicht einmal Schadenersatz fordern - denn die vereinbarte Besichtigung kam ja zustande. Zu einem Kaufvertrag gehören nämlich ZWEI Willenserklärungen - nicht nur EINE.
Übrigens ist es auch andersherum so. Sagt der Verkäufer "Ich, komme nächste Woche abholen und zahlen." Wird es für den Verkäufer auch sehr schwer den Verkauf einzuklagen. Er könnte aber z.B. eine Miete für die Stellfläche im Laden, bis zum endgültigen Verkauf an jemand Anderen als Schadenersatz geltend machen. Anders ist es, wenn zum "Will ich" auch ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, alles Andere wird nämlich schwer zu beweisen sein. Unabhängig prüft das Gericht nämlich immer den echten eingetretenen Schaden und der beschränkt sich eben nur auf Stellplatz und vielleicht noch Arbeitszeit des Verkäufers.
"Ich habe aber einen mündlichen Vertrag, so nun hast Du ein Problem!" ...ist leider nur rechtliches Halbwissen. Wo zwar irgendetwas wahres mit dran ist (weil es mündliche Verträge ja gibt) aber eben so nicht stimmt.
Gruß Tanngrisnir
Ich lese hier immer die Aussage "mündlicher Vertrag" und das sich darauf berufen wird. Sorry, aber das ist doch totaler Blödsinn! Warum sagt das hier eigentlich keiner einmal so konkret?
Ich kenne KEINEN einzigen Fall, wo ein Kläger gewonnen hat, weil er ein KFZ kaufen wollte, das am Telefon gesagt hat und es dann nicht mehr da/verkäuflich war.
Ich kenne auch KEINEN einzigen Fall, wo es andersherum war, also der Verkäufer nach telef. Zusage den - nun nicht kaufenden - Käufer zur Abnahme des KFZ und zur Zahlung verpflichten konnte.
Ein "mündlicher Vertrag" ist zwar im BGB rechtlich abgesichert und tritt auch häufig in Kraft (z.B. Einkauf eines Leckeises), aber in so einer frühen Phase der Vertragsanbahnung noch nicht zustande gekommen. Man (das Gericht) muss nämlich schon entscheiden, um was es geht und wie die üblichen Geschäftsgebaren hierbei sind. (Werkvertrag? Kaufvertrag? Was wird gekauft? Leckeis, Auto, Waffe oder Immobilie usw. ?)
Es gab aber schon Entscheidungen zu "Schadenersatz" und zwar für den Fall:
Der Käufer will das KFZ ansehen und das wird auch vereinbart. (Schriftlich oder unter Zeugen oder die Tatsache der Vereinbarung wurde vor Gericht nicht angefochten). Nun fährt der Käufer z.B. 500km zum Verkäufer und kann das KFZ nicht besichtigen, weil er nicht da ist oder die Sache verkauft ist. Dann könnte der Käufer Schadenersatzansprüche stellen. Allerdings nur für den Schaden der eingetreten ist, also die Fahrtkosten. Er kann aber nicht auf die entgangene Sache klagen.
Selbst wenn der Verkäufer da ist, das KFZ begutachtet wurde und dann der Verkäufer entscheidet: "Dir verkauf ich das Teil nicht" kann der Käufer nix tun - nicht einmal Schadenersatz fordern - denn die vereinbarte Besichtigung kam ja zustande. Zu einem Kaufvertrag gehören nämlich ZWEI Willenserklärungen - nicht nur EINE.
Übrigens ist es auch andersherum so. Sagt der Verkäufer "Ich, komme nächste Woche abholen und zahlen." Wird es für den Verkäufer auch sehr schwer den Verkauf einzuklagen. Er könnte aber z.B. eine Miete für die Stellfläche im Laden, bis zum endgültigen Verkauf an jemand Anderen als Schadenersatz geltend machen. Anders ist es, wenn zum "Will ich" auch ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, alles Andere wird nämlich schwer zu beweisen sein. Unabhängig prüft das Gericht nämlich immer den echten eingetretenen Schaden und der beschränkt sich eben nur auf Stellplatz und vielleicht noch Arbeitszeit des Verkäufers.
"Ich habe aber einen mündlichen Vertrag, so nun hast Du ein Problem!" ...ist leider nur rechtliches Halbwissen. Wo zwar irgendetwas wahres mit dran ist (weil es mündliche Verträge ja gibt) aber eben so nicht stimmt.
Gruß Tanngrisnir
- Zuttl Offline
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Ja hoffentlich meldet sich dann auch endlich jemand der sich auskennt mit der Materie. Wird doch wohl ein Anwalt im Froum vertreten sein oder der Sohn von einem sein und nachfragen kann.
Meine Meinung ist auch daß da auf Luft gejammert wird.
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Vielleicht interessant für den Threadersteller:
http://www.123recht.net/Auto-gekauft-Ve ... 50388.html
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- Didi1306 Offline
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Ich versuchs Mal. Paar Semester Wirtschaftsrecht müssen reichen, bin kein Anwalt, deswegen alles etwas abgekürzt und vereinfacht:
Kaufvertrag. Kommt zustande wenn sich 2 Willenserklärungen übereinstimmen.
WE1 = Käufer ruft an und sagt "Ich kaufs für den Preis in der Anzeige!"
WE2 = Verkäufer sagt "OK!"
Kaufvertrag abgeschlossen.
Man könnte meinen die Anzeige wäre bereits die erste WE. Die WE muss allerdings an eine bestimmte Person gerichtet sein, sonst ist es keine.
*Kurz offtopic:
Wenn also ein Aldi-Prospekt bei Euch landet und dort steht drin Spanferkel für 1,- €, weil die sich geirrt haben, dann könnt ihr nicht zu Aldi gehen und sagen, "Ey, WE1 war Euer Prospekt zum Verkauf des Ferkels! WE2 ist dass ich kaufen will! Kaufvertrag abgeschlossen! Rückts raus oder Anwalt!". Das wäre falsch wie gesagt, da sie im Prospekt nicht gesagt haben "Herr Müller, Sie können das Ferkel für 1,- € kaufen!".
Das Gleiche an der Kasse. WE1 ist nicht, dass mans in Laden ins Regal stellt, sondern wenn ihr die Ware aufs Band legt. Ich möchte es kaufen zum Preis der auf dem Preisschild stand. Kassiert die Verkäuferin es ab und sagt 3,76 € bitte, ist es WE2. Erst dann ist ein Kaufvertrag abgeschlossen.
*offtopicende
So nun ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Der eine ist verpflichtet den Kaufpreis abzudrücken, der andere die Ware herauszugeben.
Jetzt ist alles klar. Der Käufer ist im Recht. Kaufvertrag ist wirklich zustande gekommen. Man kann auch drauf Klagen.
Es wird aber nichts nützen, denn wie viele hier schon geschrieben haben, muss der Käufer nun beweisen, dass WE2 (siehe ganz oben) ihm gegenüber zustande gekommen ist. Und das ist nicht möglich, wenns mündlich/telefonisch gewesen ist. Selbst solche Scherze wie aufgezeichnete Telefonate sind vor Gericht später meist nicht als Beweise zugelassen.
Wir lernen also, mündliche/telefonische Verträge gelten zwar, sind aber nichts wert, weil eben nicht nachweisbar.
"Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe." - Zitat mein Wirtschaftsrechtpauker.
Kaufvertrag. Kommt zustande wenn sich 2 Willenserklärungen übereinstimmen.
WE1 = Käufer ruft an und sagt "Ich kaufs für den Preis in der Anzeige!"
WE2 = Verkäufer sagt "OK!"
Kaufvertrag abgeschlossen.
Man könnte meinen die Anzeige wäre bereits die erste WE. Die WE muss allerdings an eine bestimmte Person gerichtet sein, sonst ist es keine.
*Kurz offtopic:
Wenn also ein Aldi-Prospekt bei Euch landet und dort steht drin Spanferkel für 1,- €, weil die sich geirrt haben, dann könnt ihr nicht zu Aldi gehen und sagen, "Ey, WE1 war Euer Prospekt zum Verkauf des Ferkels! WE2 ist dass ich kaufen will! Kaufvertrag abgeschlossen! Rückts raus oder Anwalt!". Das wäre falsch wie gesagt, da sie im Prospekt nicht gesagt haben "Herr Müller, Sie können das Ferkel für 1,- € kaufen!".
Das Gleiche an der Kasse. WE1 ist nicht, dass mans in Laden ins Regal stellt, sondern wenn ihr die Ware aufs Band legt. Ich möchte es kaufen zum Preis der auf dem Preisschild stand. Kassiert die Verkäuferin es ab und sagt 3,76 € bitte, ist es WE2. Erst dann ist ein Kaufvertrag abgeschlossen.
*offtopicende
So nun ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Der eine ist verpflichtet den Kaufpreis abzudrücken, der andere die Ware herauszugeben.
Jetzt ist alles klar. Der Käufer ist im Recht. Kaufvertrag ist wirklich zustande gekommen. Man kann auch drauf Klagen.
Es wird aber nichts nützen, denn wie viele hier schon geschrieben haben, muss der Käufer nun beweisen, dass WE2 (siehe ganz oben) ihm gegenüber zustande gekommen ist. Und das ist nicht möglich, wenns mündlich/telefonisch gewesen ist. Selbst solche Scherze wie aufgezeichnete Telefonate sind vor Gericht später meist nicht als Beweise zugelassen.
Wir lernen also, mündliche/telefonische Verträge gelten zwar, sind aber nichts wert, weil eben nicht nachweisbar.
"Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe." - Zitat mein Wirtschaftsrechtpauker.
Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Wir lernen also, mündliche/telefonische Verträge gelten zwar, sind aber nichts wert, weil eben nicht nachweisbar.
"Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe." - Zitat mein Wirtschaftsrechtpauker.
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Ich habe den ganzen Thread verfolgt und oft amüsiert geschmunzelt oder den Kopf geschüttelt.
Für dieses Fazit muss ich kein Fachmann sein, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.
Ich denke das Einige hier noch keine richtigen Probleme im Leben hatten....
Gruß
Rolf
"Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe." - Zitat mein Wirtschaftsrechtpauker.
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Ich habe den ganzen Thread verfolgt und oft amüsiert geschmunzelt oder den Kopf geschüttelt.
Für dieses Fazit muss ich kein Fachmann sein, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.
Ich denke das Einige hier noch keine richtigen Probleme im Leben hatten....
Gruß
Rolf
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- Spark1 Offline
- Beiträge: 1
- Registriert: Freitag 2. September 2016, 19:53
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Hatte das Problem auch schon mal und mich deshalb dort ein bisschen erkundigt. Also Motorrad per Handschlag gekauft (wollte keine Anzahlung, da Drucker defekt bzgl. Kaufvertrag), erforderliche Ersatzteile erworben und wollte das Motorrad eine Woche später abholen.
=> Kaufvertrag ist zustande gekommen! Schadensersatzanspruch war gegeben. Aber der Typ war so komisch und junger vater so dass ich mir den spaß mit anwalt und anzeige gekniffen habe
=> Kaufvertrag ist zustande gekommen! Schadensersatzanspruch war gegeben. Aber der Typ war so komisch und junger vater so dass ich mir den spaß mit anwalt und anzeige gekniffen habe
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- Schrauberpoint Offline
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Spark1 hat geschrieben:Hatte das Problem auch schon mal und mich deshalb dort ein bisschen erkundigt. Also Motorrad per Handschlag gekauft (wollte keine Anzahlung, da Drucker defekt bzgl. Kaufvertrag), erforderliche Ersatzteile erworben und wollte das Motorrad eine Woche später abholen.
=> Kaufvertrag ist zustande gekommen! Schadensersatzanspruch war gegeben. Aber der Typ war so komisch und junger vater so dass ich mir den spaß mit anwalt und anzeige gekniffen habe
Und selbst wenn Schadensersatzanspruch deiner Meinung nach gegeben ist.... Aussage gegen Aussage , jeder hat Zeugen,, nix kommt dabei raus,,, lieber sinnvolles mit der Zeit anfangen und sowas abhaken..
Wie verzweifelt muss man so lügen zu können B... 

- tomS#75 Offline
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Re: Ein Mann kein Wort, leider wieder ein Fall von schlechtem Geschäftsgebaren im Forum
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Sch...., hab mir jetzt 10 von 13 Seiten durchgelesen und frage mich jetzt warum... 
