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rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • Big Daddy Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Big Daddy »

misey hat geschrieben:Als Geschädigter denkt man immer anders, vor allem wenn man mit einem Motorrad aus der Box rollt, welches halt auch dann noch mehr wert hat als 0 Euro. Aber 99% der Vorfälle die da draussen passieren, sind Unfälle und nahezu alle auf Fahrlässigkeit von irgendwelchen Teilnehmern zurückzuführen, egal ob sich da einer überschätzt hat oder seine Ölablassschraube nicht vernünftig gesichert hat. Dagegen hilft nur eine möglichst homogene Gruppeneinteilung und eine technische Abnahme, die die wichtigsten Dinge am Motorrad prüft.
Das Thema Sicherheit, sollte bei jedem einfach gross geschrieben werden und Rücksicht sollte kein Fremdwort sein. Vielleicht macht es, gerade im Hobbybereich, auch mal Sinn zurückzustecken. Ich denke wenn man sich all diese Dinge etwas zu Herzen nimmt, ist schon viel getan. Jeder möchte nach der Veranstaltung möglichst wieder heile und ohne Schäden nach Hause kommen. Und sollte es doch zu einem Unfall kommen, den ich durch meine Dummheit verursacht habe, werde ich selbstverständlich zu dem Geschädigten gehen und mich nach seinem Befinden erkundigen, selbst wenn die Gefahr besteht das ich von ihm noch eine auf die Rübe bekomme.

Grüsse
Michael
So isses!!!
So lange ich diesen Spaß im Hobbybereich betreibe, ziehe ICH jedesmal beim Überholvorgang zurück, wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin, am Vordermann problemlos vorbei zukommen!
Und ich scheiß drauf, ob ich gerade auf der schnellsten Runde meines Lebens bin! Na und, dann ist sie halt futsch!!! Werd eh nie mein Geld damit verdienen :wink:
Natürlich bleibt hier auch das Restrisiko, daß beim "sicheren" Überholvorgang der Vordermann dermaßen seine Linie verlässt und es trotzdem kracht!
Bin allerdings auch der Meinung, durch gegenseitige Rücksichtnahme lässt sich das Problem "Abschießen"
relativ gering halten! Hab in meiner 8-jährigen "Karriere" bisher niemanden vom Bock geholt und auch mich hat noch keiner runter gefahren!
Wäre schön, wenn es so bliebe! Schließlich wollen wir ja alle nach dem Event gesund nach Hause zur Familie kommen...
Vergiss niemals wer du bist, wo du herkommst und wo du hingehörst!!!
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  • Franky#75 Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Franky#75 »

Hallo Racer,

ich hoffe Ihr hattet alle schöne Weihnachtstage!

Ich krame das Thema hier nochmal raus, da ich für 2016 eine Rennstreckenhaftpflicht abschließen möchte.
Die gängigen Haftungsausschlüsse sehen in Bezug auf das Verhältnis der Fahrer untereinander ja etwa wie folgt aus:

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen... Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer) verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Also ich meine mich zu erinnern, dass das vor einigen Jahren noch etwas anders formuliert war. :roll: Ich glaube da waren nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz dem Unfallverursacher zuzurechnen. Hier entfällt der Haftungsverzicht m.E. bereits bei einfacher Fahrlässigkeit und die ist ratz fatz gegeben.

Auf meine Anfrage per Mail, bei einem der großen Veranstalter erhielt ich folgenden Rückmeldung:

wir sind verpflichtet, für jeden Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unbestrittene und typische Fälle eines Teilnehmerhaftpflichtschadens sind zum Beispiel auslaufendes Öl auf der Rennstrecke, das mit Spezialmitteln entfernt werden muss, Asphaltbeschädigungen aufgrund eines Sturzes, Einsatz eines Löschfahrzeuges, durch Unfall verursachte Beschädigungen an Air-Fances und Sicherheitsbarrieren. Nur dann, wenn jemandem grobe Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit nachgewiesen werden kann, ist der Unfallgegner durch die Haftpflichtversicherung abgesichert. Bei den „normal“ verlaufenden Unfällen werden Ersatzansprüche durch den Haftungsverzicht ausgeschlossen.

Ich denke das ist recht interessant und ich muss da nochmal nachbohren. So ganz passt das nicht zur Regelung des Haftungsverzichts oder?

(Nochmal wichtig: mir geht es nur um die Schäden die ich einem anderen Fahrer zufüge)

Haftungsverzicht sagt:
Generell keine Haftung, Ausnahme bei Personenschäden:
normale Fahrlässigkeit - kein Haftungsverzicht
grobe Fahrlässigkeit - kein Haftungsverzicht
Vorsatz - kein Haftungsverzicht

Angabe des Veranstalters:
normale Fahrlässigkeit - Verweis auf Haftungsverzicht :assshaking:
grobe Fahrlässigkeit - Eintritt der Haftpflichtversicherung des Veranstalters
Vorsatz - Eintritt der Haftpflichtversicherung des Veranstalters

Das Problem wäre bei diesem Veranstalter dann doch die einfache Fahrlässigkeit. Wie gesagt ich werde da nochmal etwas genauer nachhaken.
Schaut mal rein!!!

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:wave:
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Holger1968 »

>ist der Unfallgegner durch die Haftpflichtversicherung abgesichert
Ja, der Unfallgegner.
Ob der Unfallverursacher abgesichert ist oder ob die Versicherung sich von ihm den Schaden via Regress holt, wäre noch zu klären.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Beau Riese »

Franky#75 hat geschrieben:Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer) verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Also ich meine mich zu erinnern, dass das vor einigen Jahren noch etwas anders formuliert war. :roll: Ich glaube da waren nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz dem Unfallverursacher zuzurechnen. Hier entfällt der Haftungsverzicht m.E. bereits bei einfacher Fahrlässigkeit und die ist ratz fatz gegeben.
Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, kann für Schädigung des Lebens und der Gesundheit kein wirksamer Haftungsverzicht vereinbart werden. Dies gilt generell für alle Bereiche des Lebens, z.B. auch Kaufverträge.
Auf meine Anfrage per Mail, bei einem der großen Veranstalter erhielt ich folgenden Rückmeldung:
wir sind verpflichtet, für jeden Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unbestrittene und typische Fälle eines Teilnehmerhaftpflichtschadens sind zum Beispiel auslaufendes Öl auf der Rennstrecke, das mit Spezialmitteln entfernt werden muss, Asphaltbeschädigungen aufgrund eines Sturzes, Einsatz eines Löschfahrzeuges, durch Unfall verursachte Beschädigungen an Air-Fances und Sicherheitsbarrieren. Nur dann, wenn jemandem grobe Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit nachgewiesen werden kann, ist der Unfallgegner durch die Haftpflichtversicherung abgesichert. Bei den „normal“ verlaufenden Unfällen werden Ersatzansprüche durch den Haftungsverzicht ausgeschlossen.
Das klingt irgendwie nach Doppelversicherung... → :?:
Ich denke das ist recht interessant und ich muss da nochmal nachbohren. So ganz passt das nicht zur Regelung des Haftungsverzichts oder?
In der Tat klingt das etwas widersprüchlich. Mich würde auch interessieren, wie die Antwort ausfällt. Vielleicht sollte man auch mal bei einer Versicherungsgesellschaft nachfragen.
Haftungsverzicht sagt:
Generell keine Haftung, Ausnahme bei Personenschäden:
normale Fahrlässigkeit - kein Haftungsverzicht
grobe Fahrlässigkeit - kein Haftungsverzicht
Vorsatz - kein Haftungsverzicht
Wie ich es verstanden habe, ist Haftung sowieso nur bei leichter ("normaler") Fahrlässigkeit möglich; grob gesagt, steht grobe Fahrlässigkeit auf dem gleichen Rang wie Vorsatz. Und bei Personenschäden geht es sowieso nicht (s.o.).
Angabe des Veranstalters:
normale Fahrlässigkeit - Verweis auf Haftungsverzicht :assshaking:
grobe Fahrlässigkeit - Eintritt der Haftpflichtversicherung des Veranstalters
Vorsatz - Eintritt der Haftpflichtversicherung des Veranstalters

Das Problem wäre bei diesem Veranstalter dann doch die einfache Fahrlässigkeit. Wie gesagt ich werde da nochmal etwas genauer nachhaken.
Interessant wäre dabei auch zu verstehen, was "normale" Fahrlässigkeit ist und wo die Grenze zu grober Fahrlässigkeit zu ziehen ist.
Man gönnt sich ja sonst auch alles...
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Franky#75 »

Beau Riese hat geschrieben: Interessant wäre dabei auch zu verstehen, was "normale" Fahrlässigkeit ist und wo die Grenze zu grober Fahrlässigkeit zu ziehen ist.

Und das wiederum entscheidet im Ernstfall weder der Veranstalter, noch die Versicherung sondern der Richter.

Ich bleibe dran und hake nochmal nach.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Zündfunke »

Ich glaube hier werden 2 Begriffe durcheinander gebracht.

Franky bezog sich auf den Haftungsverzicht des Teilnehmers, speziell gegenüber anderen Teilnehmern.
Der Veranstalter hat zum Thema Haftpflichtversicherung des Veranstalters für Schäden verursacht durch die Teilnehmer geantwortet.

Das sind 2 verschiedene Dinge.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von oso_de_la_nariz »

Verhält sich Dein Unfallgegner (wenn er Dich abschießt) fahrlässig haftet er für Personenschäden. Verhält er sich grob fahrlässig haftet er für Personen- UND Sachschäden.
Was als fahrlässig oder grob fahrlässig zu bezeichnen ist entscheidet im Ernstfall ein Gericht.

Als Beispiel:
- Ein geplatzer Ölschlauch ist technisches Versagen - nicht fahrlässig
- verbremst sich Dein Unfallgegner ist das vielleicht Unvermögen aber nicht fahrlässig
- verbremst er sich weil ihm ein Bremsklotz raus fällt kann das fahrlässig sein, weil er (wider besseren Wissen oder Unvermögen) das Ding selbst falsch montiert hat.
- verbremst sich Dein Unfallgegner weil ihm die Bremsklötze raus gefallen sind, die er am Vorabend mit 5 Flaschen Bier im Kopp montiert hat, ist das grob fahrlässig

Dieser Teil (des gegenseitigen Haftungsausschlusses) sollte eigentlich in jedem Haftungsverzicht verhanden sein.
Das hat aber nix mit einem Haftungsrisiko des Veranstalters gegenüber dem Streckenbetreiber zu tun. Dieses Risiko überträgt der Veranstalter im "Normalfall" mittels o.g. Haftungsverzicht auch auf den Teilnehmer.
Bsp: Mopped auf der Strecke ausgebrannt -> Asphalt muss erneuert werden.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Ecotec »

Bringt nur alles nicht viel.... Ein Bekannter hat mal in Brünn Lenkerschlagen bekommen, keine Kontrolle mehr über das Bike, danach hat er dann einen abgeräumt, der hat sich das Bein gebrochen und Mopped war hin..

Ging mehrere Jahre vor Gericht, am Ende war es mal wieder ein Vergleich weil alles drin war...
Die Gegenseite ging sogar so weit, Zeugen zu sichen die bestätigen das das Motorrad nicht richtig
gewartet war usw usw........

Meiner Meinung nach muss man immer damit rechnen, wer dann klagt, hat nichts auf der Rennstrecke zu
suchen, das ist ein Arschlochverhalten sondersgleichen...

Ausgenommen davon sind Hirnlose Fahrer die Hirnlose Aktionen bringen, so geschehen vor ein paar Jahren in Oschersleben, da hat auch ein R1 Fahrer ständig Harakiriaktionen geritten,Das Resultat war das von einem Bekannten das Motorrad an der Leitplanke zerschellte und Totalschaden war, in dem Fall hätte ich auch eine klage in Erwägung gezogen, schon aus dem Grund weil sich der Fahrer nicht mal entschuldigt hat, alle Schuld von sich gewiesen......
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Zündfunke »

Ecotec hat geschrieben:...
Meiner Meinung nach muss man immer damit rechnen, wer dann klagt, hat nichts auf der Rennstrecke zu
suchen, das ist ein Arschlochverhalten sondersgleichen...
...
Die Klage muss ja nicht mal vom Geschädigten kommen, sondern von seiner Versicherung, die nicht für den Schaden aufkommen will. Krankenversicherung, Unfallversicherung, BU ....
Und die haben einen verdammt langen Atem.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Ecotec »

Zunächst einmal sollte man schon schauen, ob die Renntrainings in seiner Versicherung ausgeschlossen sind,
das ist extrem wichtig, wenn ja bietet sich eine Zusatzversicherung an, ich mache die jedes Jahr, denn wenn
man sich so richtig verletzt, kann es am Ende sein das man lange kein Geld verdienen kann......

Es kann sogar so weit gehen, das man gar nicht mehr arbeiten kann, was dann? Eine normale BU zahlt nicht,
die haben fast alle eine Klausel drin.....
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