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Ebay-Ärger und evtl. Post-Versandschaden

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Beitrag von -Meyer Kurt- »

Anzeigen :!:

Grüße Peter
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Beitrag von svdb73 »

Bei der Polizei oder bei Ebay?

Mir ist ja bis jetzt noch kein Schaden entstanden.
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Beitrag von -Meyer Kurt- »

Na dann bei Ebay melden, wegen der Bewertung.

Grüße Peter
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Beitrag von Martin »

Teil das dem Käufer mit, wie du es hier reingeschrieben hast, sag ihm klar, dass DAS nicht die von dir verkaufte Felge ist, schick die Bilder zum Vergleich mit, äußer aber zunächst keine weitere Vermutung des Betruges seinerseits, das könnte ggf. sonst gegen dich verwendet werden.
Wenn du dir 100% sicher bist, dann kündige deinerseits "Konsequenzen" an.

Sollte er immer noch der Meinung sein, dass du ihn betrogen hast, mach eine Mitteilung an EBAY (mit den beweisfotos, dein Foto ist in der Auktion ja sicher auch so eingestellt und deshalb von ebay nachvollziehbar). Ebay kann ihn dann verwarnen oder sperren.

Da er dich ja bisher nur belästigt mit seiner Behauptung des Betruges, macht eine Anzeige nicht wirklich viel Sinn. Lass ihn den ersten schritt machen. Da er weiß, dass er der Betrüger ist, wird er diesen schritt eh nicht wagen.

Martin
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Beitrag von svdb73 »

Hab ihm jetzt erstmal nur geschrieben, dass es nicht die Felge ist, die ich ihm verkauft habe.

Mal schauen, wie er reagiert.
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Beitrag von Martin »

gut gemacht. Halt uns auf dem Laufenden
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Beitrag von TommyB »

Also, wenn es nicht normal ist, dass man, wenn man das Paket ausgepackt hat, sofort ne Ventilkappe aufschraubt und zur Sicherheit noch ein paar Gramm Blei auf die Felge klebt, würd ich sagen die Drecksau will dich bescheißen :roll:

Jib ihm saures :D
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Beitrag von Lutze »

TommyB hat geschrieben:Also, wenn es nicht normal ist, dass man, wenn man das Paket ausgepackt hat, sofort ne Ventilkappe aufschraubt und zur Sicherheit noch ein paar Gramm Blei auf die Felge klebt
nun er hat sie ja angeblich geprüft und da liegt es nahe das man um festzustellen ob da größere Unwuchten drin sind sie wuchten lässt. Tut man dies beim Reifendienst ist es auch nicht unmöglich das eine Ventilkappe aufgedreht wird.
Man könnte jetzt auch sagen beide Felgen sind rot es ist die selbe.
Wenn er die Rückgabe aber ablehnt will er nur Kohle rausschlagen.
Allerdings sehe ich die angesprochene Beschädigung nicht , war das nicht der Grund ein Bild zu fordern?
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Beitrag von TommyB »

Lutze hat geschrieben:
TommyB hat geschrieben:Also, wenn es nicht normal ist, dass man, wenn man das Paket ausgepackt hat, sofort ne Ventilkappe aufschraubt und zur Sicherheit noch ein paar Gramm Blei auf die Felge klebt
nun er hat sie ja angeblich geprüft und da liegt es nahe das man um festzustellen ob da größere Unwuchten drin sind sie wuchten lässt. Tut man dies beim Reifendienst ist es auch nicht unmöglich das eine Ventilkappe aufgedreht wird.
Man könnte jetzt auch sagen beide Felgen sind rot es ist die selbe.
Wenn er die Rückgabe aber ablehnt will er nur Kohle rausschlagen.
Allerdings sehe ich die angesprochene Beschädigung nicht , war das nicht der Grund ein Bild zu fordern?
Naja, wenn ich das hier lese "Der Käufer hat die Felge bekommen und behauptet, dass diese beschädigt ist und nicht rundläuft. Er behauptet auch, dass man sehen kann, dass es sich bei dem Schaden nicht um einen Versandschaden handelt. Den Rundlauf hat er auf einem Laufband getestet. Was auch immer das sein mag" sieht mir das nicht nach Reifendienst aus.

Und lässt man auf eine Felge, die man in erster Linie als beschädigt reklamiert, einen Reifen aufziehen und läßt diese noch wuchten.

Er hat den Rundlauf auf einem Laufband kontrolliert, haaaaalloooo
:roll:
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Beitrag von Lutze »

TommyB hat geschrieben:Und lässt man auf eine Felge, die man in erster Linie als beschädigt reklamiert, einen Reifen aufziehen und läßt diese noch wuchten.
nicht Reifen aufziehen , wenn ich eine Felge prüfen wollte würde ich sie ohne Reifen wuchten lassen. Wie auch immer da der Rundlauf geprüft wurde ,hätte man am besten auch gleich beim Reifendienst tun können.
Ich will ja garnicht bestreiten das der versucht Geld rauszuschlagen, nur die Ventilkappe und Gewichte wären da jetzt für mich kein Indiz.
Interessant wäre ja jetzt mal der ebaylink oder gabs den hier schon?
Wir wissen ja nicht was dort drin stand was den Käufer unter Umständen sogar berechtigt reklamieren lässt.
Im Grunde spekulieren wir alle nur , obwohl ich mich bisher eher auf die Seite des Threadstarters schlagen würde, leider haben wir aber keine Äußerung der Gegenseite.
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