Pa#4 hat geschrieben:
Ungebremster Hänger: 0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges = max. zul. Gesamtgewicht des Hängers.
Bei einem angenommenen Leergewicht des Zugfahrzeuges von 1.000 kg sind das ein gebremster Hänger von 1.200 kg Gesamtgewicht des Hängers, bei einem ungebremsten dagegen nur 300 kg!
Mein Auto hat ein zul. Gesammtgewicht von 1485KG, mein Anhänger von 750 KG.
Dürfte also nichts werden mitter 100er Zulassung.
Oder zählt dafür nur das reale Gewicht?
Wenn mein Anhänger etwa 150 KG wiegt, würd ich dann ne 100er Zulassung bekommen wenn ich nur 200KG auflade?
Oder müste ich ihn dafür ablasten?
Letzteres kommt für mich nicht in Frage da ich gelegendlich auch Brennholz damit transportiere.
das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist die Basis der Berechnung!
Bei Wildsau schätze ich das mal auf ca. 1.000 kg und würde einen gebremsten Hänger wie in meinem Beispiel von 1.200 kg zul. Gesamtgewicht, ungebremst allerdings ganz brutal nur 300 kg zul. Gesamtgewicht ergeben!
Man hat mit einem ungebremsten Hänger also ganz schlechte Karten!
Erst mit einem Leergewicht von 2.500 kg des Zugfahrzeuges dürfte er beim Vorliegen aller anderen Voraussetzungen einen ungebremsten 750 kg-Hänger ziehen!
Und fahre mit dem Gespann mal beim TÜV oder Dekra vorbei und lass sie das Ganze mal prüfen.
Zunächst mal in Form einer Beratung mit den Kfz-Zulassungen, dies dürfte kostenlos sein.
Wenn dann alles in Ordnung ist, dann gucken sie sich alles an und Du bekommst, eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle für die Plakette!
Dafür bezahlst Du aber beim TÜV und der Zulassungsstelle.
Wo man ganz besonders darauf achtet, ist das max. Alter der Hängerreifen von 6 Jahren (vielleicht vorher Reifenhändler kontaktieren).
Pa#4
Zuletzt geändert von Pa#4 am Mittwoch 24. September 2008, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Beim Auto zählt aber nicht das zul. Gesamtgewicht sonder das Leergewicht für die Berechnung der Zulässigkeit mit 100 km/h, liebe Freunde des gebückten Bikersports
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern bei Wohnwagen 0,8 bzw. 1,0*
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern andere Anhänger 1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mit uns. Unser kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600
wir hatten das Problem mit dem Ablasten bei einem ungebremsten Hänger mit einem schon recht schweren Galaxy als Zugfahrzeug.
Da ist man schnell im unwirtschaftlichen Bereich.
Meines Wissens wird aber nicht mehr wie früher das Gespann als Einheit für 100 km/h zugelassen, das Zugfahrzeug bekommt also keine Plakette an die Windschutzscheibe.
Der Fahrer ist also dafür verantwortlichj, dass das Gespann die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn man dann mal ein anderes Zugfahrzeug verwendet, das nicht die Voraussetzungen für 100 km/h hat wie z. B. fehlendes ABS, dann darf man damit nur 80 fahren, der hinterherfahrende Polizist sieht aber die 100er-Plakette am Hänger!
Pa,
genau das schrubte ich doch. Wenn Du natürlich eine Tonne Last brauchst um Aufzynden zu gehen dann mußt Du halt über entsprechende Transportmöglichkeiten nachdenken.
Der Ottonormalzynder braucht einen Anhänger nur um sein Mopped von A nach B zu ziehen.