Bestimmt nicht sehr schön, wenn man den nicht auf die Entscheidungspflicht vorbereitet und sich dann spontan jemand deswegen meldet

Dann wäre das doch Kompletter Bullshit was die BZgA da abzieht und das kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen. Ich mein ich hab das Teil doch 1 damit ggf schneller geholfen werden kann 2 damit ich meinen Angehörigen die Entscheidung abnehme.Duke444 hat geschrieben: Das wichtigste was man in Deutschland wissen muss, ist, das der Ausweiss nicht zur Entnahme der Organe berechtigt, die Entscheidung wird immer von den Angehörigen getroffen.
Prinzipiell bin ich der gleichen Meinung. Nur bei der Begründung Risikogruppe möchte ich widersprechen.vale1337 hat geschrieben: würde ich auch sinnvoll finden wir sind nunmal eine risikogruppe, wenn ich dann nach meinem ableben noch jemanden helfen/retten kann nur zu kann mir doch scheißegal sein, nur dann war der tot nicht ganz umsonst.
also ich habe einen
greetz