

Hey Dinner, auch hier gibts noch welche, die Strasse und Track fahren. Solange hier keiner mit Koffern und GoreTex anfängt, find´ ich das voll legitim.Dinner hat geschrieben:... was ist mit dem Forum los?
jkracing hat geschrieben:Im Straßenverkehr rate ich auf alles zu verzichten was nicht serienmäßig ab Werk oder via ABE oder Einzelabnahme abgesegnet istAuch wenn man damit durch den TÜV gekommen ist weils keiner gesehen hat oder ein Prüfer der Meinung war das sei nicht eintragungspflichtig ist sowas im Falle eines Falles für jeden Gutachter, RA, Versicherung, Richter ein gefundenes Fressen, woraus erst mal versuchen einem das Erlöschen der allgemeinen BA anzuhängen, da ist die Schuldfrage am Unfall dann zweitrangig.
sehr selten aber nicht unmöglich. Wenn du danach gehst gibt es aber kaum ein Motorrad welches da sicher wäre. Ich denke die wenigsten Gutachter würden das wirklich erkennen und im Gutachten erfassen. Außerdem ist die Rechtssprechung tatsächlich so das die nicht erlaubte Änderung dann auch ursächlich für den Schadensfall sein muss. Zum Beispiel fehlender DB-Eater. Allerdings muss man so Sachen dann eben vor Gericht ausfechten, bei Unfällen wo der Gutachter einen Schaltautomat als mögliche Ursache ausmacht wird dies aber vermutlich sowieso der Fall sein. Bei einem Blechschaden kommt ja kein Gutachter wo die Fahrzeuge eingezogen werden um die Unfallursache zu ermitteln.V-max hat geschrieben:Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird![]()
Lutze hat geschrieben:sehr selten aber nicht unmöglich. Wenn du danach gehst gibt es aber kaum ein Motorrad welches da sicher wäre. Ich denke die wenigsten Gutachter würden das wirklich erkennen und im Gutachten erfassen. Außerdem ist die Rechtssprechung tatsächlich so das die nicht erlaubte Änderung dann auch ursächlich für den Schadensfall sein muss. Zum Beispiel fehlender DB-Eater. Allerdings muss man so Sachen dann eben vor Gericht ausfechten, bei Unfällen wo der Gutachter einen Schaltautomat als mögliche Ursache ausmacht wird dies aber vermutlich sowieso der Fall sein. Bei einem Blechschaden kommt ja kein Gutachter wo die Fahrzeuge eingezogen werden um die Unfallursache zu ermitteln.V-max hat geschrieben:Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird![]()
MRP hat geschrieben: Bisher wusste noch kein TÜV-Mensch, dem ich ein Motorrad mit Schaltautomatensensor vorgestellt habe, etwas damit anzufangen. Einer fragte mal danach, den konnte ich davon überzeugen, dass es ssich um eine Ganganzeige handelt.
Andersrum könnte man genauso gut sagen, durch den Schaltautomat braucht man weniger Aufmerksamkeit fürs schalten und hat mehr für den Rest der Fahrzeugkontrolle.. Aber vor Gericht und auf hoher See...V-max hat geschrieben:Lutze hat geschrieben:sehr selten aber nicht unmöglich. Wenn du danach gehst gibt es aber kaum ein Motorrad welches da sicher wäre. Ich denke die wenigsten Gutachter würden das wirklich erkennen und im Gutachten erfassen. Außerdem ist die Rechtssprechung tatsächlich so das die nicht erlaubte Änderung dann auch ursächlich für den Schadensfall sein muss. Zum Beispiel fehlender DB-Eater. Allerdings muss man so Sachen dann eben vor Gericht ausfechten, bei Unfällen wo der Gutachter einen Schaltautomat als mögliche Ursache ausmacht wird dies aber vermutlich sowieso der Fall sein. Bei einem Blechschaden kommt ja kein Gutachter wo die Fahrzeuge eingezogen werden um die Unfallursache zu ermitteln.V-max hat geschrieben:Es wird so sein, dass es im Zweifelsfall immer gegen einen verwendet wird![]()
Da hast Du recht! Ist ja immer die Frage, ob der Unfallgegner dann auch damit durchkommt. Hier muss immer ein Kausalzusammenhang bestehen (die Änderung muss ursächlich für den Unfall gewesen sein. Aber der Schaltautomat kann immer als Ablenkungs-Herd verwendet werden, was dann nicht vorteilhaft ist... Wenn das ganze noch um einen Schwerst-Unfall geht, würde Ich laut Verstand davon abraten. Das ist mit ein Grund, warum Ich nur noch Rennstrecke fahre! Hier können die Dinge benutzt werden