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Versicherung für Rennen und Training

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von Didi1306 »

PSW hat geschrieben:
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers,der
Gesundheit oder des Lebens,die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung stammt.
Den Satz findest du in quasi allen Haftungsverzichten, Google hat diesen als erstes gefunden

http://www.hps-racing.de/media/rennstre ... chluss.pdf
Das ist mir klar, trotzdem wird das Fahren auf einer Rennstrecke unter "besonders" gesehen: Besondere Gefahren für Leib und Seele, besondere Gefahren für Schäden an Fahrzeugen, besondere Gefahren für Schäden an allem.

Der Spruch der Richter wird bei einem "normalem" Unfall fast immer lauten: Das Risiko auf Rennstrecken zu fahren war allen Beteiligten bekannt.

Ich frage mich, wo die ganzen Ersatzzahlungen für abgeschossene Motorräder sind, wenn die Sache so einfach und klar ist.
  • Jürgen Reidl Offline
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von Jürgen Reidl »

Didi:
Lies mal einen Haftungsausschluss GENAU durch:
der schützt in erster Linie den VERANSTALTER und BETREIBER !

Bei Materialschaden wird Klagen gegen dich als Verursacher wahrscheinlich keinen Sinn machen (Gerichtsstand, Schadenshergang, Schuldfrage....etc) Das kostet Geld und lohnt sich nicht.
ABER: Fahr jetzt mal einen zusammen und der sitzt dann im Rollstuhl, verliert einen Fuß etc. d.h. Arbeitsunfähig usw:
was glaubst du macht er ? Genau, dich verklagen bis in alle Instanzen...

Darum: schließt eine Versicherung ab ! Spreche aus leidvoller Erfahrung...

Grüße aus München
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von ps#23 »

Kannst du diese leidvolle Erfahrung hier bitte etwas detaillierter beschreiben?
  • Jürgen Reidl Offline
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von Jürgen Reidl »

Tja wurde letztes Jahr am Pan böse abgeräumt, (1 Tag , zweiter Turn), 4 Tage Intenvivstation in Ungarn, Selbstständig,
Gott sei Dank hielt sich der Verdienstausfall in Grenzen und keine bleibenden Schäden. ,,Nur´´ Material.
Da überlegst dann schon mal, wann du das klagen anfängst... besonders wenn deine Krankenversicherung dann anfängt in der Schuldfrage zu ermitteln.....
Es hätte im Zweifelsfall (Invalidität) ein Video gegeben ..... und da der Gegner nicht versichert war, hätte er dann wahrscheinlich laaaange gezahlt (oder auch ned).
Also alles nicht so ganz trivial.
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  • oso_de_la_nariz Offline
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von oso_de_la_nariz »

Jürgen Reidl hat geschrieben:Tja wurde letztes Jahr am Pan böse abgeräumt, (1 Tag , zweiter Turn), 4 Tage Intenvivstation in Ungarn, Selbstständig,
Gott sei Dank hielt sich der Verdienstausfall in Grenzen und keine bleibenden Schäden. ,,Nur´´ Material.
Da überlegst dann schon mal, wann du das klagen anfängst... besonders wenn deine Krankenversicherung dann anfängt in der Schuldfrage zu ermitteln.....
Es hätte im Zweifelsfall (Invalidität) ein Video gegeben ..... und da der Gegner nicht versichert war, hätte er dann wahrscheinlich laaaange gezahlt (oder auch ned).
Also alles nicht so ganz trivial.
Aufgrund des "obligatorischen" Haftungsausschlusses zahlt die gegnerische Versicherung (des Veranstalters) nur dann wenn Fahrlässigkeit (im Falles des Personenschadens) oder grobe Fahrlässigkeit (im Falle des Sachschadens) nachweisbar ist.
Die Betonung liegt hier auf "nachweisbar"!
Diese Fälle werden durch eine Veranstalterhaftpflicht abgedeckt und Du musst Dich dann mit der Rechtsabteilung dieser Versicherung (des Veranstalters) rumschlagen. Wir hatten diese Fälle schon mehrfach und in keinem Fall hat der Geschädigte das bis zum Ende durchgezogen , weil dessen Anwalt vorher "abgewunken" hat.
Wenn dein "Gegner" am Abend vorher einen durchgezogen hat und früh mit Restalkohol Dich von der Strecke räumt hast Du gute Chancen .. sonst eher nicht.
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von Jürgen Reidl »

Nochmal: Vergiss diesen Haftungsausschluss !!!!
Der ist für mich als VERANSTALTER (Ja ich bin Veranstalter am Pan).

Das hat dann nichts mit den zivilrechtlichen Verfahren nachher zu tun.
Die Rennstrecke ist keine rechtsfreie Zone.
Wir reden hier von Invalidität mit Kosten schnell mal 500000+...

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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von Jürgen Reidl »

Ach ja, lies dir mal die AGB der Veranstalterhaftpflicht durch....

Echt lustig hier, lest ihr auch, was ihr unterschreibt ? Ich kenne die Antwort, weil ich sie dreimal im Jahr bei uns am Tresen sehe: 95% Nein
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von Didi1306 »

Vor Gericht wird aber ein mittel-intelligenter Anwalt auch vorbringen, dass man ja alle Gefahren kannte und den Veranstalter davon befreit hat. Wieso sollen dann andere Fahrer anders behandelt werden? Ein erwachsener Mann/Frau muss seine eingehenden Risiken abwägen können und das tun wir und fahren trotzdem. Genau sowas wird dort vor Gericht fallen und die Klage höchstwahrscheinlich nicht mal zugelassen. Es gibt immer nur eine Chance, wenn es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit war und es auch nachweisbar ist. Der letzte Teil ist besodners schwierig.

Das Thema hatten wir schon öfter durch und immer mit dem selbern Ergebnis. Deshalb bin ich hier mit einem Abschlusszitat auch raus:

Prinzessin Horst von www.sportvers.de:
"Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Sportveranstaltungen ist ein stillschweigender Haftungsausschluss hier anzunehmen:
Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht.
Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874)
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Re: Versicherung für Rennen und Training

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Beitrag von oso_de_la_nariz »

Korrekt Didi.
Bei uns steht z.B.

"Der Unterzeichner erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den
Trainingsveranstaltung/en entstehen und zwar gegen:
Den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste
und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und den eigenen Beifahrer, den eigenen Fahrer und eigene Helfer außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen
, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen."

Damit sind alle Teilnehmer eingeschlossen.
Mag sein, dass das bei KÜS anders ist - ich halte es aber für sehr kritisch wenn jeder Teilnehmer einen anderen Teilnehmer verklagen kann weil er abgeräumt wird. Das führt in eine Welle von Klagen.


Fazit: Grobe Fahrlässigkeit -> Sachschäden sind nicht vom Haftungsverzicht eingschlossen
"Einfache" Fahrlässigkeit - Personenschäden sind nicht von Haftungsverzicht eingeschlossen.
Das Verbremsen/Abräumen gehört nicht zur Fahrlässigkeit.
Nur musst Du erst einmal Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit be/nachweisen (z.B. Alkohol).

Muss halt jedem klar sein .. ansonsten sollte er die Rennstrecke meiden.
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