Das ist mir klar, trotzdem wird das Fahren auf einer Rennstrecke unter "besonders" gesehen: Besondere Gefahren für Leib und Seele, besondere Gefahren für Schäden an Fahrzeugen, besondere Gefahren für Schäden an allem.PSW hat geschrieben:Den Satz findest du in quasi allen Haftungsverzichten, Google hat diesen als erstes gefundenDieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers,der
Gesundheit oder des Lebens,die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung stammt.
http://www.hps-racing.de/media/rennstre ... chluss.pdf
Der Spruch der Richter wird bei einem "normalem" Unfall fast immer lauten: Das Risiko auf Rennstrecken zu fahren war allen Beteiligten bekannt.
Ich frage mich, wo die ganzen Ersatzzahlungen für abgeschossene Motorräder sind, wenn die Sache so einfach und klar ist.