Tempolimit Motorradhänger auf BA
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
- Nasenbohrer Offline
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Auszug aus dem 2005er Bußgeldkatalog:Nasenbohrer hat geschrieben:wie hoch sind denn die bussen, wenn man die geschwindigkeit in einzelnen schritten ueberschreitet?
Folgende Strafen gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) Pkw mit Anhänger
bis 10 km/h 20,- EUR
11-15 km/h 30,- EUR
16-20 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
21-25 km/h 60,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 90,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 125,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn) Pkw mit Anhänger
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 150,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
mit bollernden Grüßen,
Der Jens
Der Jens
Den hatte ich schon mal am Hals, als ich letztes Jahr aus Oschershausen heim gestürmt bin.Der Jens hat geschrieben: 41-50 km/h 150,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Ihr werdet es nicht glauben, ein Jammerbrief ergab: Zahl 100,- drauf und behalt den Lappen.
Das hätte ich nie gedacht!

Grüße
Jörg#33
Jörg#33
Ich war noch nie in Flensburg
Kontaktdaten:
"Bussgeld außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn) Pkw mit Anhänger : 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte"
@Nasenbohrer
OK, Du übernimmst die 100.-- EUR und ich die Punkte. Dann liegen 120 km/h Tiefflug drin !
Ansonsten mach Dich auf eine lange, lange Reise gefasst.
@Nasenbohrer
OK, Du übernimmst die 100.-- EUR und ich die Punkte. Dann liegen 120 km/h Tiefflug drin !

Ansonsten mach Dich auf eine lange, lange Reise gefasst.
MfG
Ronald
"Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur Erfahrung – und das ist so ziemlich dasselbe !" O.W.
Ronald
"Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur Erfahrung – und das ist so ziemlich dasselbe !" O.W.
Re: Ich war noch nie in Flensburg
Kontaktdaten:
schraub vorher alle Griffe fest, nicht das er dir den Haltegriff abreisstRIGGS hat geschrieben:"Bussgeld
@Nasenbohrer
OK, Du übernimmst die 100.-- EUR und ich die Punkte. Dann liegen 120 km/h Tiefflug drin !![]()
Ansonsten mach Dich auf eine lange, lange Reise gefasst.


Gruß Gunther
Schon morgen ist das heute gestern
Schon morgen ist das heute gestern
- Nasenbohrer Offline
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- Wohnort: Zureich
Re: Ich war noch nie in Flensburg
Kontaktdaten:
hehe, mein reden! eigentlich ist ja nur das wichtig:RIGGS hat geschrieben:@Nasenbohrer
OK, Du übernimmst die 100.-- EUR und ich die Punkte. Dann liegen 120 km/h Tiefflug drin !![]()
Ansonsten mach Dich auf eine lange, lange Reise gefasst.
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn) Pkw mit Anhänger
41-50 km/h, Kosten: ein Burnout, 1 Monat Fahrverbot in D
mit 80 macht mein arsch doch nicht mit. da (ver)brauch ich glatt 2 haltegriffe



bei kostenteilung (50,-EUR)bin ich dabei


Der deutsche Gesetzgeber geht immer vom GAU aus.Frido hat geschrieben:Irgendie versteh ich das nicht dass nur 80km/h erlaubt sindMit dem Auto kann man so schnell fahren wie man will und mit Anhänger so streng
. Ist doch irgendwie bescheuert
Im konkreten Fall vom technisch schlechtesten Gespann mit dem unfähigsten Fahrer am Steuer.
Außerdem ist selbstständiges Denken und Handeln in der deutschen Mentalität nicht vorgesehen.
Unter dieser Voraussetzung sind 80 Sachen das verantwortbare Maximum.
Und dieser kleinste gemeinsame Nenner ist dann Maßstab für alle.

mit bollernden Grüßen,
Der Jens
Der Jens
- HaWe Köhle Offline
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@Jens: stimmt mit dem GAU
@alle.
Stimmt: die Tempo 100 km/h Zulassung war für zwei Jahre in der erbrobung und ursprünglich für Wohnwagen gedacht, wurde aber von findigen Menschen s o f o r t auch für andere Anhänger umgesetzt.
Das Gesetzt ist jetzt insoweit geändert, dass die Verantwortung stärker beim Fahrer liegt. So muß das Gespann nicht erst zu einem Sachverständigen um dann anschl. STVAmt vorgeführt werden. (Diese Kombination war dan so für Tempo 100 zugelassen mit Schild 100 vorn an Auto und hinten am Anhänger)
Inzwischen muss der Anhänger eine Eintragung "für Tempo 100 km/h zugelassen" haben. Gleichzeitigt wird über einen Gewichtsfaktor das minimale Eigengewicht des Zugfahrzeuges festgelegt. Somit kann man inzwischen die Zugfahrzeuge (sollten die Voraussetzungen stimmen) tauschen kann! Der Anhänger muss den Bestimmungen entsprechen, die Bescheinigung der technischen Untersuchung muss mitgeführt werden, da dort das mindestgewicht des Zugfahrzeuges aufgeführt ist.
@alle.
Stimmt: die Tempo 100 km/h Zulassung war für zwei Jahre in der erbrobung und ursprünglich für Wohnwagen gedacht, wurde aber von findigen Menschen s o f o r t auch für andere Anhänger umgesetzt.
Das Gesetzt ist jetzt insoweit geändert, dass die Verantwortung stärker beim Fahrer liegt. So muß das Gespann nicht erst zu einem Sachverständigen um dann anschl. STVAmt vorgeführt werden. (Diese Kombination war dan so für Tempo 100 zugelassen mit Schild 100 vorn an Auto und hinten am Anhänger)
Inzwischen muss der Anhänger eine Eintragung "für Tempo 100 km/h zugelassen" haben. Gleichzeitigt wird über einen Gewichtsfaktor das minimale Eigengewicht des Zugfahrzeuges festgelegt. Somit kann man inzwischen die Zugfahrzeuge (sollten die Voraussetzungen stimmen) tauschen kann! Der Anhänger muss den Bestimmungen entsprechen, die Bescheinigung der technischen Untersuchung muss mitgeführt werden, da dort das mindestgewicht des Zugfahrzeuges aufgeführt ist.
MfG
HaWe Köhle
Team 62
http://www.team62.de
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..bin jetzt Musiker!
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