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Motorradrennen? Was sagt der Arbeitgeber dazu?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • Herr Meyer Offline
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Beitrag von Herr Meyer »

Mein Arbeitgeber weiß Bescheid,zumindest meine unmittelbaren Vorgesetzten.
Gut,bisher ist nix passiert - Rennstreckenmässig.
Eher Feierabend machen vorm Termin und einen Tag frei danach war bisher jederzeit drin,ohne großes Tamtam.
Wäre spannend ,was dann los wäre wenn ich mal paar Wochen ausfallen täte deswegen.

Ich glaub im Moment tät ich mir das nicht verbieten lassen.
Die Frage,mit was ich in diesem Falle aufhören würde,tät sich mir nicht stellen.

Die Ursache für einen Verletzungsbedingten Ausfall würde ich aber im Fall der Fälle auf die Strasse verlegen.
Ich hatte mir voriges Jahr eine Handverletzung zugezogen. Musste eine Vollbremsung hinter einem Auto hinlegen und bin nach einem fast lupenreinen Stoppie 1 Meter hinter der Karre umgefallen.

Danach konnte ich 3 Wochen keinem mehr die Hand geben,so tat das weh.Dementsprechend konnte ich auch nur alles mit links machen.
Wahrscheinlich gabs keinen Unterschied zu vorher :lol: oder aber die waren froh,daß ich überhaupt auf Arbeit kam.

Auf der Strasse ein Motorrad zu nutzen können sie einem dann wohl nicht verbieten.
Viele sind berufen,aber nur wenige sind auserwählt.

lsr 21.5. - 23.5.09
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Beitrag von Lutze »

Stonie hat geschrieben:1. hab ich mir das bei dir abgeschaut :lol:

2. werd ich wenigstens vor Juni überhaupt auf der Strecke stehen :twisted:

3. bist du häßlich :moon:
Frechheit junger Bengel,
auf der Strecke stehen werd ich auch vor Juni , morgen schon ,fahren dann erst im Juni aber für dich brauch ich vorher kein Training :twisted:
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  • ~Alex~ Offline
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Beitrag von ~Alex~ »

Mein Chef mag Motorräder nicht, ich habe ihn damit beruhigt nur gelegentlich Sonntags spazieren zu fahren, würde ich ihn bitten mir frei zu geben weil ich auf ein Renntraining möchte, würde er mir wohl den Vogel zeigen = suche ich bereits in Ruhe einen neuen Job :twisted:
Lieber Aufrecht durch die Hölle gehen, als knieend durch das Paradies rutschen.
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Beitrag von Maverick78 »

Hab dazu mal was gefunden ....

Lohnfortzahlung nach einer Sportverletzung des Arbeitnehmers

Viele Menschen betreiben in ihrer Freizeit Sport. Fußball spielen, Tennis, Ski fahren oder Schwimmen sind Lieblingssportarten der Deutschen. Aber auch Bungee-Jumping, Canyoning oder Paragliding erfreuen sich in unserer Freizeit- und Spassgesellschaft immer größerer Beliebtheit.

Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn sich ein AN in der Freizeit verletzt und für Wochen arbeitsunfähig ist? Kann der AG etwa einwenden, er brauche keine Lohnfortzahlung leisten, weil sich der AN beim Sport verletzt hat.

Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgend einige Informationen geben:

Kann ein AN wegen Krankheit seine Arbeit nicht leisten, hat der Arbeitgeber grundsätzlich sein Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen fort zu zahlen. Hat allerdings der AN seine Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbei geführt, entfällt die Zahlungspflicht des AG. Unter "schuldhaft" versteht der Gesetzgeber ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten. Es stellt sich also die Frage, ob der AG, z.B. nach einem Sportunfall eines Extremsportlers Entgeltfortzahlung leisten muß.

Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet bei Sportunfällen danach, ob es sich um eine gefährliche oder nicht gefährliche Sportart handelt. Bei einer gefährlichen Sportart ist der AG nicht verpflichtet, den Lohn fort zu zahlen, falls eine Verletzung eintritt. Bislang wurden allerdings nur Kickboxen und Bungee-Springen als gefährliche Sportarten eingeordnet.
(Achtung jetzt kommts)
Selbst Motorradrennen, Drachenfliegen, Boxen oder Ähnliches gelten als ungefährliche Sportarten
. Deshalb kann also einem Mitarbeiter, nur weil er eine Extremsportart ausübt, nicht die Entgeltfortzahlung gestrichen oder gekürzt werden, besonders nicht bei erfahrenen oder geübten Sportlern.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil entschieden, dass die Entgeltfortzahlung auch dann gekürzt werden kann, wenn sich ein AN grob fahrlässig verhalten hat und ihm nachgewiesen werden kann, dass er seine persönlichen Fähigkeiten überschätzt und sich dem Verletzungsrisiko besonders leichtfertig ausgesetzt hat. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich ein Schwimmanfänger weit in ein unbekanntes Gewässer hinaus wagt, ein Skianfänger eine sogenannte "schwarze Abfahrt" befährt oder Ausrüstung und Sportanlage in einem schlechten Zustand sind.

Zusammenfassend läßt sich also sagen, dass der AN in der Regel ohne Sorgen Sport betreiben kann, ohne befürchten zu müssen, bei einem Unfall keine Lohnfortzahlung zu erhalten. Nur in Ausnahmefällen kann die Lohnfortzahlung gestrichen werden.
Termine 2009
03./04. August 2009 Most/CZ

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Beitrag von Maverick78 »

und weiter ...

Freizeitsport und Arbeitsrecht
Viele Freizeitsportarten sind mit dem Risiko einer Verletzung verbunden. Ein arbeitsvertragliches Verbot ist kaum möglich.

(... Viel Text ...)

Grundsätzlich sind arbeitsrechtliche Eingriffe in die Privatsphäre nicht möglich. Ausnahmen bestätigen diese Regel. So kann ein Freizeitsport dann untersagt werden, wenn er in direktem Bezug zum Inhalt des Arbeitsvertrags steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die vertragsmäßige Tätigkeit selbst im sportlichen Bereich liegt, der Arbeitsvertrag also selbst eine Pflicht zur Fitness und Verletzungsverhinderung voraussetzt, weil ansonsten die geschuldete Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann. Allein mit der Begründung, potenzielle Fehlzeiten zu verhindern, ist ein Verbot, bestimmte Freizeitsportarten auszuüben, jedoch nicht wirksam.

(...)

Also Fazit: Ein Arbeitgeber kann/darf es nicht verbieten, solange mal es als Freizeitsport betreibt. Im Profibereich (IDM und Co.) mag es sicherlich anders aussehen.
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Beitrag von tommi »

Jungs (& Mädels) lasst euch nicht kirre machen. Fakt ist, dass euch kein Arbeitgeber hierzulande vorschreiben oder verbieten klann, was ihr in euerer Freizeit tut oder nicht und glaubt mir, die Arbeitgeber wissen das genau, auch wenn sie es anders darstellen. Fakt ist auch, dass jeder für die Konsequenzen seiner Freizeitgestaltung die Verantwortung tragen muss. Kein Arbeitgeber kann euch den Job kündigen, nur weil Ihr einen Sportunfall in euerer Freizeit hattet, egal bei was für einem Sport (Inliner, Fahradfahren, Fallschirmspringen, Tauchen, Handball, Fußball, ect.....). Das ist Fakt. Unbestritten dürfte aber auch sein, dass ein Arbeitgeber nach dem zweiten oder dritten "gelben Urlaub" sich Konsequenzen in irgendeiner Form einfallen lassen wird, die eventuell auch über Abmahnungen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes gehen können (dann jedoch nicht aufgrund der Ausübung des Sports, sondern der daraus resultierenden Fehlzeiten - ganz andere Baustelle).
Also bleibt nur eine Möglichkeit: Rein zum Cheffe, klarstellen dass der Sport ausgeübt wird und im voraus die Konsequenzen abklären, dann wissen beide Seiten woran sie sind. Auf die Art bin ich bis jetzt am besten gefahren. Und wenns bei einer Bewerbung am Hobby scheitert, wart der Bewerber meiner Meinung nach eh nur der Drittplazierte.

Thomas

PS: Um Fragen vorzubeugen: ich bin Angestellter vertrete allerdings im Unternehmen die Position des Arbeitgebers (auch nicht immer schön)
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Beitrag von Dartagnan »

Maverick78 hat geschrieben:Also Fazit: Ein Arbeitgeber kann/darf es nicht verbieten, solange mal es als Freizeitsport betreibt. Im Profibereich (IDM und Co.) mag es sicherlich anders aussehen.
Alles schön und gut, auch mit der Lohnfortzalung für die nächsten 6 Wochen nach dem Unfall. Aber das nützt dir auch nichts, wenn du anschliessend deinen Job los bist. Entscheidend ist grundsätzlich, wie der Arbeitgeber selber eingestellt ist. Wenn du eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig bist und der dem Motorsport nicht so wohlgesonene Chef mitkriegt wieso, wird er schon eine Begründung finden, wieso er dich entlassen "muss". Und diese Begründung wird garantiert nichts mit dem Vorkommnis zu tun haben - keine Ironie!
Das ist kein Geschwätz, gerade vor zwei Monaten einem Freund passiert. Innerhalb eines Jahres hatte er zwei verletzungsbedingte Ausfälle (beides Mal rund 2-3 Wochen) wegen Unfällen auf der Renne. Chef wusste Bescheid und gab nach dem ersten Ausfall die Warnung aus, dass es beim nächsten Mal das letzte Mal gewesen sei...
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Mavi hat recht

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Beitrag von triple6 »

Maverick hat das ganz richtig erkannt.

Es gilt zwei verschiedene Gesichtspunkte zu beachten.

1. Lohnfortzahlung: die aber nur verweigert werden kann bei Risikosportarten, worunter Renntrainings NICHT fallen

2. Verbot der Freizeitaktivität: Welches sowiso nicht möglich ist, es sei denn es schädige den Arbeitgeber in wirtschaftlichem Sinn. Hier ist ein Verbot ausgeschlossen.

8tung wichtig:

Um das Vertrauensverhältnis nicht zu untergraben würde ich so oder so mit Deinem AG sprechen und ihn über die Rennerei informieren. Das muss ja nicht dramatisch klingen (sondern Motto Sicherheitstraining etc) dann hast Du ein gutes Gewissen, und er vertraut Dir, weil Du ihm nichts vorenthältst.

Ich bin sehr gut gefahren mit diesem Vorgehen!
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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Re: Mavi hat recht

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Beitrag von Mari »

triple6 hat geschrieben: 2. Verbot der Freizeitaktivität: Welches sowiso nicht möglich ist, es sei denn es schädige den Arbeitgeber in wirtschaftlichem Sinn. Hier ist ein Verbot ausgeschlossen.
ist z.b. bei soldaten möglich. laut soldatengesetz hat man (soldat) die pflicht zur gesunderhaltung (auch in der freizeit).
motorradrennen dient nicht der gesunderhaltung des körpers, ergo kann dies untersagt werden (für die, die jetzt rummaulen, auch papa staat ist ein "arbeitgeber").

sollte man sich in der wirtschaft in einer extrem veranwortungsvollen position befinden (projektmanager mitten im aufbau des projektes), kann der arbeitgeger dies untersagen.

also bitte nicht pauschal sagen, das darf er nicht.... denn das darf er unter umständen sehr wohl.

davon mal abgesehen, wenn diese sportart einem arbeitgeber ein dorn im auge ist, wird er auch mittel und wege finden, die rennenfahrerei unter anderen gesichtspunkten zu unterdrücken.
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Re: Mavi hat recht

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Beitrag von Maverick78 »

Mari hat geschrieben: ist z.b. bei soldaten möglich. laut soldatengesetz hat man (soldat) die pflicht zur gesunderhaltung (auch in der freizeit).
motorradrennen dient nicht der gesunderhaltung des körpers, ergo kann dies untersagt werden (für die, die jetzt rummaulen, auch papa staat ist ein "arbeitgeber").
Soldaten haben ein eingeschränktes Grundrechte! Nicht vergessen ... Das wahr das erste was man beim Wehrdienst lernt!
Mari hat geschrieben: sollte man sich in der wirtschaft in einer extrem veranwortungsvollen position befinden (projektmanager mitten im aufbau des projektes), kann der arbeitgeger dies untersagen.
Nein kann er nicht.
Mari hat geschrieben: also bitte nicht pauschal sagen, das darf er nicht.... denn das darf er unter umständen sehr wohl.
Nein darf er nicht auch wenn sie das gerne behaupten.
Mari hat geschrieben: davon mal abgesehen, wenn diese sportart einem arbeitgeber ein dorn im auge ist, wird er auch mittel und wege finden, die rennenfahrerei unter anderen gesichtspunkten zu unterdrücken.
Richtig, Kündigung ist der einzigste Weg.
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