Tipp
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Flo und Tine. Offline
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- ruschel996 Offline
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So würde ich es auch machen. Er hat dann zwei Chancen: 1.Widersprechen, dann musst du leider klagen oder 2.die Frist verstreichen lassen, dann hast du einen Titel und kannst vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. MB+VB/GV müsste beim Amtsgericht eine relativ einfache Sache sein bei kleinen Kosten. Und ein unreparierter RW ist immer noch besser als keinerPeterK. hat geschrieben:Freund hin,Freund her
wenn ich ein geliehenes Teil kaputt mache,ist es selbstverständlich,das ich es repariert oder wenn das nicht mehr geht ein neues Teil zurückgebe
setze Frist mit Mahnbescheid und ziehe das dann auch durch,geht wohl nicht anders
Gruß
Peter

Wegen nem geliehenen und kaputten RW vor Gericht gehen ?
Leute das ist nicht euer Ernst.
Hol dir den RW bei ihm ab, sag ihm er kann dich in Zukunft am A..... lecken
und laß ihn selber reparieren.
Glaub mir, jemand der sich so verhält ist nicht dein Freund.
Leute das ist nicht euer Ernst.
Hol dir den RW bei ihm ab, sag ihm er kann dich in Zukunft am A..... lecken
und laß ihn selber reparieren.
Glaub mir, jemand der sich so verhält ist nicht dein Freund.
......für einen Friedensnobelpreis würde ich töten !