Schade, dann lag ich also doch nicht ganz so falsch.Pa#4 hat geschrieben:Jörg, Wildsau,
das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist die Basis der Berechnung!
Bei Wildsau schätze ich das mal auf ca. 1.000 kg und würde einen gebremsten Hänger wie in meinem Beispiel von 1.200 kg zul. Gesamtgewicht, ungebremst allerdings ganz brutal nur 300 kg zul. Gesamtgewicht ergeben!
Eure Meinung: Anhänger
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- Wildsau Offline
- Andreas#17 Offline
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Quelle: http://www.tuev-nord.de/20658.aspTempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mit uns. Unser kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600
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Aber das wurde ja schon zitiert.
Gruß
Andreas
hans,
seltsamerweise waren in dem Google-Formular des TÜV Nord 6 Punkte enthalten und im vorletzten Absatz war die Bestimmung 60 km/h für Wohnwagen mit Anhänger aufgeführt.
Dieses Merkblatt kommt nach Aufruf Googele nicht mehr, sondern das von neo vorhin eingestellte und dieses hat den Punkt 6 nicht mehr.
Es gibt im Net unterschiedliche Aussagen und so habe ich in der StVO §3 nachgesehen,
Es gilt für WoMo-Gespanne bis 3,5 t auf Landstraßen 80 km/h.
Der Text der StVO hat aber einen Kommafehler und lässt daher unterschiedliche Auslegungen zu, dem vermutlich auch der TÜV Nord zum Opfer gefallen ist!
Pa#4
seltsamerweise waren in dem Google-Formular des TÜV Nord 6 Punkte enthalten und im vorletzten Absatz war die Bestimmung 60 km/h für Wohnwagen mit Anhänger aufgeführt.
Dieses Merkblatt kommt nach Aufruf Googele nicht mehr, sondern das von neo vorhin eingestellte und dieses hat den Punkt 6 nicht mehr.
Es gibt im Net unterschiedliche Aussagen und so habe ich in der StVO §3 nachgesehen,
Es gilt für WoMo-Gespanne bis 3,5 t auf Landstraßen 80 km/h.
Der Text der StVO hat aber einen Kommafehler und lässt daher unterschiedliche Auslegungen zu, dem vermutlich auch der TÜV Nord zum Opfer gefallen ist!
Pa#4
alles klar.
ich finde es nämlich nicht und dachte schon mein bildschirm würde aus ekel sowas nicht zeigen.
gruss hans
ich finde es nämlich nicht und dachte schon mein bildschirm würde aus ekel sowas nicht zeigen.
gruss hans
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Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide
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- kontrast Offline
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Pa#4 hat geschrieben:Wenn der Hänger mit Plane hinter einem PKW laufen soll, würde ich versuchen, einen an der Vorderseite abgeschrägten Aufbau zu bekommen.
Der Mehrpreis dafür könnte innerhalb eines Jahres über die Spriteinsparung wieder reinkommen.
Pa#4
oder sowas
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- Steph #22 Offline
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...ist vom Gewicht abhängig.Pa#4 hat geschrieben:hans,
steht auch in Google unter dem oben angeführten Suchbegriff (TÜV Nord)!
Pa#4
§ 3 StVO
2a. für Kraffahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
Die STVO.hans rdk hat geschrieben:Wer sagt denn sowas.?!?Pa#4 hat geschrieben:Wildsau,
Übrigens, auf Bundesstr. darf man ein WoMo mit Hänger nur mit 60 km/h fahren!!!
Wer hätte das gewußt???
Also immer schön hinter den LKW über 7,5 t bleiben!
Pa#4
Ist mir neu und ich glaubs auch nicht
gruss hans
Kannst beruhigt glauben.
Aber:
Wurde aber vor kurzem auf 80km/h erhöht, da es eh niemand wußte, nicht mal die Freunde der grünen/blauen Geldeintreiberfraktion.
Rossi