in dem fall ziehe ich es vor zu sagen es ist der endpreis und dann kommt die ansage "viel zu teuer, du können so nie verkaufen" meine standart ansage darauf "egal, ich bin so reich ich muß es nicht verkaufen" gab auf die antwort noch nie ne weiter disskusion....rossi hat geschrieben: Und wenn ein Möchtegernkäufer für egalwas sich mit den Worten meldet: "Du mir sagen Endpreis", habe ich eh alles schon verkauft![]()
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Rossi
Vermeintliche Interessente beim Privatverkauf
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- puch Offline
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- Uwe-Celle Offline
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wie geil, den merke ich mir ..... Morgen kommt einer sich den LT angucken hehepuch hat geschrieben: "egal, ich bin so reich ich muß es nicht verkaufen"
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- Uwe-Celle Offline
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lieber nicht, mehr als 6 wochen baustelle sollen reichenLutze hat geschrieben:Du schreist grad nach einem weiteren Wasserschaden.
the black ball lightning #68
Seit 2009 Rennrente, jetzt wird nur noch zum Spaß gefahren.
Schauen was da noch kommen mag....
Vorbereitung auf neue/ alte Ziele.....
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- Sofatester Offline
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zum fett hervorgehobenen Teil des Postings:Martin hat geschrieben:Hast du nicht. Du hast insgesamt 3 postings, alle in diesem thread.franz1000 hat geschrieben:Ach ja - und vorgestellt habe ich mich schon letztes Jahr
angemeldet hast du dich letztes jahr, sonst nichts.
@ ROLAND:
Das ist kein Vertrag. Das ist ein Spruch, mehr nicht.brauchst nicht mehr inserieren ich schlage zu
Verkauft hat der Verkäufer doch real nur, wenn er entweder einen unterschriebenen Vertrag oder zumindest eine Anzahlung hat.
Martin
Erstaunlich, wie oft juristische Laien ihre Irrtümer als Wahrheit ausgeben. Mannomann, wenn das im Technik Bereich auch so wäre, dann müßte es hier von Berichten über Vergaserinnenbeleuchtungen und Kolbenrückholfedern nur so wimmeln.
Nochmal (siehe auch letzter Beitrag auf S.1): Wenn vorher eine Einigung auch über den Kaufpreis erfolgt war, dann ist der "Spruch" ein gültiges Angebot. In dem Moment, wo der andere "o.k." sagt, wird daraus ein gültiger Kaufvertrag.
Schriftform, Textform usw. sind bei Kaufverträgen über Motorräder nicht erforderlich, mündliche Verträge sind genauso gültig, es ist höchstens schwieriger, einen mündlichen Vertragsschluss hinterher zu beweisen.
- Martin Offline
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Ja, ist schon klar.Sofatester hat geschrieben:brauchst nicht mehr inserieren ich schlage zuErstaunlich, wie oft juristische Laien ihre Irrtümer als Wahrheit ausgeben.Martin hat geschrieben: Das ist kein Vertrag. Das ist ein Spruch, mehr nicht.
Verkauft hat der Verkäufer doch real nur, wenn er entweder einen unterschriebenen Vertrag oder zumindest eine Anzahlung hat.
Martin
"Brauchst nicht mehr inserieren" Was ist das? Ein Befehl? Eine Aufforderung? Egal, das hat KEINE Aussagekraft.
"ich schlage zu" könnte ganz andere Dinge beschreiben.
Ein solcher Satz hat vor Gericht garantiert keinen Bestand als gültiger Kaufvertrag. Zumindest dürfte kein Richter einen solchen Spruch, vor allem wenn es um KFZ geht, ernst nehmen. Von der Beweislast mal ganz zu schweigen.
Ich stell mir grad das Szenario im Gerichtssal vor. Der Verkäufer/Kläger erklärt dem Richter, "dass der Angeklagte doch gesagt hat, dass er nicht mehr inserieren müsse, da er zuschlägt" Der Richter fragt dann den Angeklagten "Haben Sie das gesagt?" Der sagt "nein, warum sollte ich den Kläger schlagen wollen", der Richter fragt den Kläger "hat der Angeklagte sie schlagen wollen?" Der Kläger: "nein, er wollte mein Motorrad kaufen", der Angeklagte "Stimmt ja gar nicht, ich habe nur nachgefragt". Der Richter zum Kläger:"Welcher nachweisbare Schaden ist Ihnen denn entstanden?". Der Kläger "Ääääh, keiner, ich will aber mein Recht haben"
Und jetzt? Aussage gegen Aussage. Selbst wenn er das Gespräch aufgezeichnet hätte wäre bei DEM Spruch der Ernst dahinter sehr fraglich.
Was Du meinst ist Theorie. Rein theoretisch kann das natürlich anders aussehen.
Martin, Laie
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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- beast666 Offline
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Ich stell mir grad das Szenario im Gerichtssal vor. Der Verkäufer/Kläger erklärt dem Richter, "dass der Angeklagte doch gesagt hat, dass er nicht mehr inserieren müsse, da er zuschlägt" Der Richter fragt dann den Angeklagten "Haben Sie das gesagt?" Der sagt "nein, warum sollte ich den Kläger schlagen wollen", der Richter fragt den Kläger "hat der Angeklagte sie schlagen wollen?" Der Kläger: "nein, er wollte mein Motorrad kaufen", der Angeklagte "Stimmt ja gar nicht, ich habe nur nachgefragt". Der Richter zum Kläger:"Welcher nachweisbare Schaden ist Ihnen denn entstanden?". Der Kläger "Ääääh, keiner, ich will aber mein Recht haben"
ach ja mich würde die Vergaserinnenbeleuchtung interessieren. 
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- Matthes # 90 Offline
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@ Martin, Du hast nur bedingt recht. Ein gültiger Kaufvertrag ist nichts anderes als eine gegenseitige einvernehmliche Willenserklärung, die in D formlos (richtige Ausnahme Immobilien) erfolgen kann. Jeder Brötchenkauf ist auch ein Kaufvertrag.
Allerdings hast Du dahingehend recht, wer behauptet muss beweisen.
Eine Aussage war absolut richtig: Für die Zeit, in der Du unterwegs bist reserviere ich gerne, aber auch nicht länger. Das ist die erfolgreichste Methode.
Alles andere wird immer zu irgendeinem Frust führen.
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Live is to short to be zu langsam...
- Martin Offline
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PSSST! Habe noch eine im Angebot. Iss billisch und nur für Disch!beast666 hat geschrieben:![]()
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ach ja mich würde die Vergaserinnenbeleuchtung interessieren.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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