Renntraining von der Steuer absetzen?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Agent Orange Offline
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Re: Renntraining von der Steuer absetzen?
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Also eine Grundsatzdiskusion über soziale Gerechtigkeit wollte ich damit bestimmt nicht anfangen. Wie ich auch bereits vorher geschrieben habe ging es bei meiner Frage um eine (evtl. mit kleinen Tricks) legale Möglichkeit. Mein Moped war vor mir im Betriebsvermögen einer Firma und wurde zu Rennzwecken genutzt, daher hab ich da eben mal drüber nachgedacht. Ganz alleine mit dem Gedanken ist man ja offensichtlich nicht...
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- paj Offline
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Re: Renntraining von der Steuer absetzen?
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an all die guten bürger: eure steuergerechtigkeit ehrt euch
zum thema: das finanzamt dürfte nach menschlichem ermessen mopped und rennstreckenbesuche nicht als geschäftszweck akzeptieren. daher auch nicht die kosten als geschäftskosten. da das gewerbe artfremd ist, scheidet auch die deklarartion als werbemaßnahme aus. was dagegen in anderen bereichen teilweise von den steuerbehörden akzeptiert wird: die nutzung von veranstaltungen als werbeplatform. in zumindest zwei mir bekannten fällen sieht das folgendermassen aus: der gewerbetreibende nutzt gegen marktübliche bezahlung die veranstaltung oder den veranstalter zur präsentation seiner produkte bzw als werbeplattform (stand vor ort, werbung auf homepage des veranstalters, etc). die hierfür anfallenden kosten sind als geschäftsausgabe ansetzbar. im gegenzug räumt der veranstalter sonderkonditionen für eine begrenzte anzahl von teilnehmern an seinen veranstaltungen ein. der gewerbetreibende nimmt diese sonderkondition nicht selbst in anspruch, sondern ein zufällig anwesender bekannter. was die beiden untereinander machen ist privatsache.
mag darüber jeder denken wie er will. letztendlich handelt es sich dabei um die ausnutzung gestalterischer spielräume des steuerrechts (eigenlich HGB, aber wurst). wird dabei eine absprache zwischen "bekanntem" und gewerbetreibenden nachgewiesen, ist es versuchte steuerhinterziehung und strafbar.
das ansetzen von renntrainings als geschäftsausgabe zum versuch ist dagegen nicht strafbar, kann jedoch zur nachzahlungaufforderung samt zinsen führen. insbeswondere wenn der gewerbetreibende seine werbeaktion bei fehlendem erfolg nicht abbricht.
nö, bin kein steuerberater, bei mir in der firma arbeiten aber ein paar tausen davon - und meine exfrau war auch eine von dem haufen
zum thema: das finanzamt dürfte nach menschlichem ermessen mopped und rennstreckenbesuche nicht als geschäftszweck akzeptieren. daher auch nicht die kosten als geschäftskosten. da das gewerbe artfremd ist, scheidet auch die deklarartion als werbemaßnahme aus. was dagegen in anderen bereichen teilweise von den steuerbehörden akzeptiert wird: die nutzung von veranstaltungen als werbeplatform. in zumindest zwei mir bekannten fällen sieht das folgendermassen aus: der gewerbetreibende nutzt gegen marktübliche bezahlung die veranstaltung oder den veranstalter zur präsentation seiner produkte bzw als werbeplattform (stand vor ort, werbung auf homepage des veranstalters, etc). die hierfür anfallenden kosten sind als geschäftsausgabe ansetzbar. im gegenzug räumt der veranstalter sonderkonditionen für eine begrenzte anzahl von teilnehmern an seinen veranstaltungen ein. der gewerbetreibende nimmt diese sonderkondition nicht selbst in anspruch, sondern ein zufällig anwesender bekannter. was die beiden untereinander machen ist privatsache.
mag darüber jeder denken wie er will. letztendlich handelt es sich dabei um die ausnutzung gestalterischer spielräume des steuerrechts (eigenlich HGB, aber wurst). wird dabei eine absprache zwischen "bekanntem" und gewerbetreibenden nachgewiesen, ist es versuchte steuerhinterziehung und strafbar.
das ansetzen von renntrainings als geschäftsausgabe zum versuch ist dagegen nicht strafbar, kann jedoch zur nachzahlungaufforderung samt zinsen führen. insbeswondere wenn der gewerbetreibende seine werbeaktion bei fehlendem erfolg nicht abbricht.
nö, bin kein steuerberater, bei mir in der firma arbeiten aber ein paar tausen davon - und meine exfrau war auch eine von dem haufen
- Günni Offline
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Re: Renntraining von der Steuer absetzen?
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Ich würde es wünschen , wenns es ginge. Solange unsere Politiker vom Steuerzahler ihre Weiterbildungen i.S. Kriminelles Verhalten, Lügen,Raffgier+Betrug bezahlt bekommen, sollte ein anständiger Bürger auch einmal Anerkennung bekommen i-S. Steuer.
"People eating is wrong"