
(Quelle : BMVBS.de)
Instandsetzung von Leichtmetallfelgen
Das Bundesministerium für Verkehr, das aus dem Bereich der Überwachungsorganisationen
mit der Frage der Schäden an Leichtmetallfelgen befasst wurde, geht
in einer Stellungnahme davon aus, dass eine Instandsetzung von Leichtmetallfelgen
grundsätzlich abzulehnen ist.
Wörtlich führt das Bundesministerium für Verkehr aus:
„Der Sonderausschuss (Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses
Kraftfahrzeugtechnik - FKT-Sonderausschuss, Anm. d. Red.) kam zu dem
eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder
grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das
Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Reparaturen
von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern
vorgesehenen Teilen, kann unter Beachtung der Montagebedingungen der
Radhersteller nicht widersprochen werden.
Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die
Auffassung, dass die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist.
In der Konsequenz verbietet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die
Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten
Leichtmetallrädern in den öffentlichen Straßenverkehr, weil dies als eine nicht
kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO). Verantwortlich ist der
Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Allerdings hat eine Reparaturfirma die Pflicht,
den Auftraggeber über den Tatbestand aufzuklären.
(...) die Leiter der Räderprüflabore verschiedener TÜV-Organisationen sind Mitglieder
im FKT-Sonderausschuss „Räder und Reifen“. Dies ist zu betonen, weil Firmen, die
Räderreparaturen anbieten, häufig mit TÜV-Zertifizierungen werben und damit den
Anschein erwecken, der ´TÜV´ würde die Reparatur von Leichtmetallrädern positiv
bewerten. Das kann gesichert ausgeschlossen werden.
Die Möglichkeit, Reparaturen an Leichtmetallrädern durchzuführen, wird für die
Zukunft nicht generell ausgeschlossen. Jedoch müsste anhand eines
Forschungsprojektes die Durchführung präzisiert nachgewiesen werden. Die
vielfältigen Einflussparameter wie, Materialzusammensetzung, Produktionsverfahren,
Wärmebehandlung, Art und Weise der Beschädigung und die Art und Weise der
Reparaturmethode inklusiv der Qualitätssicherung werfen Fragen auf, die zwingend
beantwortet werden müssten.“