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Lkw-Zul. und Wohnwagen ab sof. kein Sonntagsfahrverbot mehr!

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Roland »

#23 Steve McQ hat geschrieben:
Roland hat geschrieben:Doppelpost 8)
Hmmm, vier mal hintereinander?
Kommt man so auf über 2000 Beiträge? :o

Nunja - bin neu hier und sollte wohl besser die Schn**ze halten.

Nur so, übrigens waren es 7x. Ach was weiß ich, irgendwie ging Mittags der Server nicht....
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Beitrag von Sofatester »

Hondianer hat geschrieben:
sradracer#17 hat geschrieben:Da steht aber eindeutig geschrieben, das die Verkehrsminister der Länder es einstimmig beschlossen haben........folglich gilt es für jedes Bundesland :!:

Gruß Frank
So würde ich das auch interepretieren.

Wenn dem so ist, wäre das wirklich top, da ich auch LKW zulassung hab und oft noch zusätzlich nen anhänger mitziehe (auch wenn ich bisher nie angehalten wurde sonntags).
Du Glücklicher ! Ich wurde schon 3x wegen angeblichem Verstoß gegens Sonntagsfahrverbot angehalten, obwohl mein Auto gar keine LKW-Zulassung hat.
Einmal haben sie mich dabei dann "wenigstens" mit abgelaufenem TÜV beim Hänger erwischt. (hatte ich dummer Weise wirklich vergessen , hab dann den nächsten TÜV vorgezogen auf gleichen Monat wie Zugfahrzeug)
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Beitrag von SLIDER »

Hallo,

Ich habe zu dem Thema noch etwas entdeckt, stammt vom Juni 2008

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:
• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Die aufgezählten Fahrzeuge sind generell nicht mehr vom Sonn- und Feiertagsfahr-verbot betroffen; für sie entfällt zukünftig das Ausnahmegenehmigungsverfahren!

Zitiert von hier:
http://www.vfdnet.de/doku/info/2741/Info%20ADAC.pdf


Gruß Schorsch 8) 8) 8)
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Beitrag von facehacker »

ich hätte da mal 2 Fragen:

das sonntagsfahrverbot gilt ja nur für LKW-Zugelassene Fahrzeuge MIT Anhänger. Ohne darf man Sonntags fahren wie man will, richtig?

Ich hab mal eine Versicherung berechnen lassen für einen glaub T5 oder opel Vivaro. Ergebnis war bei 100% LKW 1500€, PKW bei 50% SF9 450€.

Es wird ja sooft davon gesprochen, eine LKW Zulassung für einen PKW zu bekommen wegen der Steuervergünstigung. Unabhängig davon steigen dann aber doch die Versicherungskosten extrem. Vondaher ist diese Idee doch eigentlich Quatsch
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Beitrag von Lutze »

wenn du die richtige Versicherung findest ist die für Lkw nur unwesentlich teurer , hab ich grad durch. Die Steuer dafür aber 700€ günstiger was wohl der Hauptgrund ist bei einem alten Diesel. Bei moderneren Fahrzeugen wirkt sich das nicht mehr so stark aus.
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Beitrag von Tuning Paul »

facehacker hat geschrieben: Ich hab mal eine Versicherung berechnen lassen für einen glaub T5 oder opel Vivaro. Ergebnis war bei 100% LKW 1500€, PKW bei 50% SF9 450€.

Es wird ja sooft davon gesprochen, eine LKW Zulassung für einen PKW zu bekommen wegen der Steuervergünstigung.
Ob du einen PKW als LKW zulassen kannst,hängt von der Art des Ausbaus ab.
Einen normalen T5 z. B. Multivan oder Carvelle bekommst du nicht so einfach als LKW zugelassen.
Es müsste eine Trennwand rein,die Gurt und Sitzösen müssen verschweißt werden.So daß er unwiederbringlich ein LKW ist und bleibt.
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Beitrag von HaWe Köhle »

@facehacker

Jepp

LKW Fahrverbot ab 7.5 to zGG und LKW Gespanne (hier wiurde seinerzeit keine gewichtsklasse fixiert)

deshalb nun Ausnanhme Sport und Wohnwagen (für Privat)

Versicherung muss individuell geprüft werden, da inzwischen nur noch ein Tarif für LKW bis 3.5 to.
MfG
HaWe Köhle
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Beitrag von Lutze »

HaWe Köhle hat geschrieben:Versicherung muss individuell geprüft werden, da inzwischen nur noch ein Tarif für LKW bis 3.5 to.
was heisst ein Tarif? Ich habe da deutliche Unterschiede gefunden je nach Versicherer.
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Beitrag von Tuning Paul »

Lutze hat geschrieben:
HaWe Köhle hat geschrieben:Versicherung muss individuell geprüft werden, da inzwischen nur noch ein Tarif für LKW bis 3.5 to.
was heisst ein Tarif? Ich habe da deutliche Unterschiede gefunden je nach Versicherer.
Er meinte daß früher noch bis 2,7 T unterschieden wurde.
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Beitrag von SLIDER »

Lutze hat geschrieben:
HaWe Köhle hat geschrieben:Versicherung muss individuell geprüft werden, da inzwischen nur noch ein Tarif für LKW bis 3.5 to.
was heisst ein Tarif? Ich habe da deutliche Unterschiede gefunden je nach Versicherer.

Auf die Nutzlast bezogen :wink:
Und immer ne Handbreit Asphalt unter'm Reifen !!
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