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Schaltautomat, legal oder illegal?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Schlosser »

2fast hat geschrieben: Das wäre so, als wenn du an einem Roller etc. einen Schalter setzt, der die Drossel aktiviert/deaktiviert ......
.... oder ´nem 16-jährigen sagst, er soll nicht schneller als fuffzich fahren. :D
Grüße,
Schlosser-
sauschnell ............... müd´

Ein paar Nützlichkeiten
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Beitrag von MRP »

Das wirkt nicht :twisted: .

Gruß Ingo #57
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Beitrag von Jürgen Reidl »

Morgen,

Einzelabnahme wäre denkbar §21 StVZO, beim TÜV in Westdeutschland, Dekra in Ostdeutschland aber ob sich das einer traut ?????

An die Triumph-Treiber:

Daytona R legal
Daytona illegal

Grüße aus München
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Beitrag von nilz »

2fast hat geschrieben:
nilz hat geschrieben:warum nicht einfach für den strassenbetrieb nen schalter zwischensetzen, der den sa ausser bertrieb setzt. oder muss dieser, auch wenn ausser funktion, trotzdem abgenommen sein?
Das wäre so, als wenn du an einem Roller etc. einen Schalter setzt, der die Drossel aktiviert/deaktiviert :lol: :lol: :lol:

Dat jet so nich :wink:
:lol: :lol: :lol:
war ja nur so nen gedanke...
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Beitrag von OdenwäldeRR »

zx10speed hat geschrieben:Danke Jürgen,
ist eine konkrete Ansage, hört sich wissend an,
ist das eine offizelle Antwort eines TÜV Ingenieurs ?

(Oh ja, gerade im Profil gesehen, danke)

Gruß,
Karsten
Hallo Karsten,
für die aktuelle ZX10 gibt es von MCT Lohmann das Fast Shift Modul EVO kompakt, welches OHNE Kit-Steuergerät oder Power-Commander auskommt. Lohmann wirbt damit, dass der Fast Shifter auch im Straßenverkehr verwendet werden kann. Das hat zwar keinen "amtlichen Charakter", aber es lohnt sich zumindest, dies bei Deiner nächsgelegenen Prüfstelle nochmal abzuklären.

Gruß
OdenwäldeRR
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Beitrag von Lutze »

ich glaub der Karsten kennt das Teil und wenn er einen Schritt aus seinem Büro macht ist er direkt in der nächstgelegenen Prüfstelle :twisted:
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Beitrag von zx10speed »

Danke Jungs,
das kenn ich natürlich, aber es ist wie immer....
Jeder sagt was und ist sich absolut sicher, so sicher, das keine schriftlich geben will was er gerade gesagt hat.
Ich hatte mehrere Tüv Leute die klar gesagt haben das zumindest der QS kein Problem darstellt, und gar nicht eintragungspflichtig ist, aber schriftlich bekomm ich das nicht.
Einer meiner "Straßenfahrer" hat einfach mal eine AU beim Tüv machen lassen, er meint, dann ist das mit dem Abgasverhalten schon mal geklärt.
Is mir schon klar was jetzt kommt, aber es ist besser als nichts, momentan.
Gruß,
Karsten
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Beitrag von Bennih8 »

Ich denke es gibt wirklich nicht viel auf dieser Erde was unwichtiger ist als ob EIN SCHALTAUTOMAT EINGETRAGEN werden muss oder nicht. :x
Waaahnnsinn....
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Beitrag von zx10speed »

Warum liest und antwortest Du wenn es Dich nicht interessiert,
Steuergerät defekt?
Zuletzt geändert von zx10speed am Montag 31. Oktober 2011, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Larsi »

Bennih8 hat geschrieben:Ich denke es gibt wirklich nicht viel auf dieser Erde was unwichtiger ist als ob EIN SCHALTAUTOMAT EINGETRAGEN werden muss oder nicht. :x
Waaahnnsinn....
ich hab was unwichtigeres gefunden: deinen beitrag :lol:

nach meinem quickshifter hat auch noch niemand gefragt ... eingetragen ist aber nix.
allerdings finde ich es schon wichtig zu wissen, ob das was man da tut (anbaut) erlaubt ist oder nicht.
Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!
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