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Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von thatisken »

aber wo das thema slicks gerade im raum steht, insofern die bei einem aktuellen EU modell die richtigen dimensionen haben, kann ich dann jetzt einen auf der straße fahren? oder steht irgendwo in der stvo das der reifen geschnitten sein muss? einen TWI haben sie jedenfalls
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  • Dr. Speed Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Dr. Speed »

Das hat er mit den Slicks so nicht gemeint. Er meinte denke ich, dass auch jeder auf der Straße sich einen Slick montieren kann und dass es dafür auch keine Freigaben gibt, die das verhindern.

Wir müssen das Thema aber nicht weiter überspitzen. Es gibt nun mal einige für die die neue Regelung negativ ist und die ärgern sich halt massiv. Absolut verständlich!

Die Diskussion kann man aber bei sämtlichen Themen aufmachen: wieso benötigt ein Anhänger in Deutschland zB eine spezielle 100er Zulassung und Stoßdämpfer und in anderen Ländern nicht? Gelten überall andere physikalische Gesetze? Hat aber mittlerweile jeder geschluckt und ist eine alte Regelung...
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Beitrag von ps#23 »

ken862 hat geschrieben:aber wo das thema slicks gerade im raum steht, insofern die bei einem aktuellen EU modell die richtigen dimensionen haben, kann ich dann jetzt einen auf der straße fahren? oder steht irgendwo in der stvo das der reifen geschnitten sein muss? einen TWI haben sie jedenfalls
Habt ihr denn 1,6mm Restprofil auf euren Slicks? Oder wo darf man Reifen mit weniger Profiltiefe fahren?
  • Wildsau Offline

Beitrag von Wildsau »

Wo glaubste wo mein Magengeschwür her kommt...
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Chefschrauber »

Man kann Profilschwund bei Slicks am besten damit entgegen wirken:
Profil satt.jpg
:alright:
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  • Rennsemme-Fahra Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Rennsemme-Fahra »

ken862 hat geschrieben:aber wo das thema slicks gerade im raum steht, insofern die bei einem aktuellen EU modell die richtigen dimensionen haben, kann ich dann jetzt einen auf der straße fahren? oder steht irgendwo in der stvo das der reifen geschnitten sein muss? einen TWI haben sie jedenfalls
Das nennt sich negativ Profil, ich meine es müssen 10% sein.

Auf einem Skick steht übrigens auch "not for highway use"
Hab allerdings schon Regenreifen als Winterreifen eingetragen gesehen :mrgreen:
  • Wildsau Offline

Beitrag von Wildsau »

Es gibt von Heidenau straßenzugelassene Regenreifen.
Die Meisten haben aber, wenn ich mich nicht irre, eine NHS Markierung.

Wobei die für Winter Fahrer, die kein Auto haben, sicher das Beste wären.
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  • Binks Offline
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Beitrag von Binks »

Wildsau hat geschrieben:Es gibt von Heidenau straßenzugelassene Regenreifen.
Die Meisten haben aber, wenn ich mich nicht irre, eine NHS Markierung.

Wobei die für Winter Fahrer, die kein Auto haben, sicher das Beste wären.
Du meinst sicher Straßenzugelassene Winterreifen
Wobei der grösste der K73 Silica ist mit 120/70 - 17 M/C 58H TL -- 160/60 - 17 M/C 69H TL
Man beachte dabei vor allem das H = 210 km/h
Winterreifen ohne Strassenzulassung würden keinen Sinn machen haben also die von Heidenau alle.

Nur für die wo es noch nicht wissen aber Winterreifenpflicht bei Motorrädern (bei entsprechender Witterung) wurde 2018 wieder aufgehoben.
Soweit mir bekannt ist wurde es wegen zu wenig angeboten von Winterreifen wieder abgeschafft.
Z.B. gab es für meine Falken nie welche.

Und ja ich bin so ein Winterfahrer hab 5 Motorräder aber kein Auto :D
  • Wildsau Offline

Beitrag von Wildsau »

Ein Winterreifen mit Schwerpunkt Wasserverdrängung ist was? ;)

Früher hieß der sogar "K73 Super Rain". :wink:
  • gts1000 Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von gts1000 »

Schönen guten Tag zusammen,

ich habe nun, nach langer Suche eine Prüfer gefunden, der eine §21 Eintragung, an meiner nun 30 Jahre alten Yamaha GTS1000, bezüglich der Reifen, vorgenommen hat.
Bei mir wurde nach Vorlage einer "Herstellerfeigabe" und einer ausführlichen Fotodokumentation über die Freigängigkeit des Reifens, die Reifenbindung ausgetragen.
Ich kann nun jede, laut Hersteller zulässige Reifenkombination, in der entsprechenden Größe fahren, egal ob Michelin, Pirelli, etc.
Der gute Mann arbeitet bei der DEKRA in Jüchen und er hat mir erlaubt dafür auch "Werbung" zu machen.
Der Mitarbeiter ist meist Dienstag in der Prüfstelle, eine vorherige Kontaktaufnahme ist, denke ich nicht verkehrt.
Die technischen Grenzwerte für die Freigängigkeit des Reifens zu festen Bauteilen variiert, je nach Reifengröße.

Viel Spaß weiterhin.
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