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Ebay-Ärger und evtl. Post-Versandschaden

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Beitrag von triple6 »

Walnussbaer hat geschrieben:Das Problem ist hier, dass der Motor erwähnt und beschrieben wurde und eine gebrochene KuWe gehört nicht zu einer "Wartung". Könnte man argumentieren.
Dann steht aber immer noch "defekt" :roll:
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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Beitrag von Walnussbaer »

Natürlich, aber es wird der Eindruck erweckt, als sei der Motor durch eine Wartung wieder in Betrieb zu nehmen.
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Ob man Wartungsarbeiten am Motor so trennscharf abgrenzen kann, ist fraglich. Das Gerät wurde als defekt verkauft und der Käufer muss damit leben, da er es sich ja zugelegt hat. Auch wurden Rücknahme und Garantie / Gewährleistung ausgeschlossen, was die Sache in meinen Augen eindeutig erscheinen lässt.

Und nur weil ein Schaden mehr kostet, als man vielleicht erwartet ist das noch lange kein Grund, sich so an den Verkäufer zu wenden.

Und ob der sich nun bei Ebay meldet oder im Keller fällt eine Schaufel um, denn Ebay berät Käufer nicht in Rechtsfragen.
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
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  • Martin Offline
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Beitrag von Martin »

Der Motor muß gewartet werden. Das Gerät springt nicht an.
Ich glaube kaum, dass man jedem Bürger der Rebublik unterstellen kann, dass er wissen kann, dass ein nicht anspringender Motor u.U. ein größerer Defekt sein kann. Ganz klar steht da: "Springt nicht an." Das hat nichts mit dem davor stehenden "Motor muss gewartet werden "zu tun.
Wenn man sich etwas mit Mototr kauft, das als "defekt" und "springt nicht an" beschrieben wird, muss man sich überlegen ob man Ahnung genug von der Materie hat um zu beurteilen was es sein kann und ob es reparabel ist, ansonsten lässt man die Finger davon. Liegt alles im ermessen des pot. Käufers. Der Verkäufer hat nach bestem wissen und Gewissen beschrieben und schreibt pauschal rein "defekt".
Da gibts nix zu rütteln.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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Beitrag von Skyver »

Immerhin gab es ja mehrere bei Ebay, die so hoch geboten haben. Von alleine geht dein Gebot da nämlich nicht hoch, egal wie viel man bietet!
Wer weiß, vielleicht ist dein Teil da ja eine Rarität ;)

Defekt ist defekt, das hat der Käufer so mit der Abgabe seines Gebots akzeptiert!
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Beitrag von Zahni »

Martin hat geschrieben:
Der Motor muß gewartet werden. Das Gerät springt nicht an.
Ich glaube kaum, dass man jedem Bürger der Rebublik unterstellen kann, dass er wissen kann, dass ein nicht anspringender Motor u.U. ein größerer Defekt sein kann. Ganz klar steht da: "Springt nicht an." Das hat nichts mit dem davor stehenden "Motor muss gewartet werden "zu tun.
Wenn man sich etwas mit Mototr kauft, das als "defekt" und "springt nicht an" beschrieben wird, muss man sich überlegen ob man Ahnung genug von der Materie hat um zu beurteilen was es sein kann und ob es reparabel ist, ansonsten lässt man die Finger davon. Liegt alles im ermessen des pot. Käufers. Der Verkäufer hat nach bestem wissen und Gewissen beschrieben und schreibt pauschal rein "defekt".
Da gibts nix zu rütteln.
genauso sehe ich es auch!!!
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