GASSS ignoriert eigene AGB (Ersatzfahrer) - nächste Schritte
Infos zu und mit Veranstaltern, aber auch zu anderen Themen,
über die es sich lohnt zu sprechen!
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- Chris Offline
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Es geht darum einfach jemanden hin zu schicken.
Dass ein VA nicht antwortet steht auf einem anderen Blatt.
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- Chris Offline
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PS: kann mir so nicht passieren, weil ich ohne OK eines VA nie jemanden losjagen würde. Ganz einfach.
- Lutze Offline
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Vor allem nicht wenn die Rennstrecke mal nicht eben um die Ecke ist sondern 800 km entfernt. Auch wenn man Tage vorher zu dem Thema keine Antwort bekommt schickt man da doch nicht mal eben Ersatz vorbei.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
Ja, man schickt niemanden auf Verdacht vorbei. Bin ich bei Dir. Wenn man jedoch einen bezahlten Platz gemäß den vereinbarten Regeln weitergibt kann ich den Ärger nachvollziehen. Immerhin muss es ja den Platz des gebuchten und bezahlten Fahrers gegeben haben sofern nicht überbucht war.
Sensationell..und alle wundern sich weil wir in D überreguliert sind..geht halt nicht anders...
Deine Klage kannste dir eigentlich schenken
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- Boo Offline
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Ich glaube wir haben hier auch schon solche oder ähnliche Schilderungen gelesen und diskutiert.
Mir ist auch nicht klar, warum der VA vor Ort keine Lösung finden konnte. D.h. vielleicht hätte er können, aber wollte nicht. Noch weniger kann ich allerdings nachvollziehen, wie man ohne schriftliche Bestätigung, dass es klappen wird, so weit anreist, geschweige denn einen Kumpel anreisen lässt.
Ich kann mir gut vorstellen (siehe 1. Satz), dass das kein Einzelfall ist, dass einfach einer da steht und (mit welchen Beweisen auch immer) sagt "hallo, ich springe für diesen und jenen ein, trag mich einfach in die Liste ein". Da kann auch einem VA mal der Kragen platzen und dann wird halt ein Exempel statuiert.
Als Teilnehmer hier zu klagen sehe ich nicht sehr aussichtsreich an. Weil das "Ersatzfahrer nennen" bedingt nach meinem Verständnis schon, dass die Nennung auch nachweislich gehört wurde, sprich bestätigt wurde. Da kommt einer zur Einschreibung und hält einem ein Telefon vor die Nase und am anderen Ende sagt einer "hey, ich bin der und der, ich verzichte auf meinen Platz, lass den Mann da fahren"... da kann man wohl kaum jemandem vorwerfen, hier skeptisch zu sein (darauf wird es vor Gericht wohl hinauslaufen, mein Tipp ins Blaue). Und je nach Auftreten wird dann halt auch abkeklemmt. Es menschelt halt immer noch überall.
Mir ist auch nicht klar, warum der VA vor Ort keine Lösung finden konnte. D.h. vielleicht hätte er können, aber wollte nicht. Noch weniger kann ich allerdings nachvollziehen, wie man ohne schriftliche Bestätigung, dass es klappen wird, so weit anreist, geschweige denn einen Kumpel anreisen lässt.
Ich kann mir gut vorstellen (siehe 1. Satz), dass das kein Einzelfall ist, dass einfach einer da steht und (mit welchen Beweisen auch immer) sagt "hallo, ich springe für diesen und jenen ein, trag mich einfach in die Liste ein". Da kann auch einem VA mal der Kragen platzen und dann wird halt ein Exempel statuiert.
Als Teilnehmer hier zu klagen sehe ich nicht sehr aussichtsreich an. Weil das "Ersatzfahrer nennen" bedingt nach meinem Verständnis schon, dass die Nennung auch nachweislich gehört wurde, sprich bestätigt wurde. Da kommt einer zur Einschreibung und hält einem ein Telefon vor die Nase und am anderen Ende sagt einer "hey, ich bin der und der, ich verzichte auf meinen Platz, lass den Mann da fahren"... da kann man wohl kaum jemandem vorwerfen, hier skeptisch zu sein (darauf wird es vor Gericht wohl hinauslaufen, mein Tipp ins Blaue). Und je nach Auftreten wird dann halt auch abkeklemmt. Es menschelt halt immer noch überall.
- campari Offline
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Hm. Also, ich möchte mal wieder einwerfen, dass die Lücke zwar besteht, der Fall der Lücke aber in den AGB klar geregelt ist.
Einfach vor der Tür stehen und erwarten, dass man auch reinkommt, finde ich dämlich.
Einfach vor der Tür stehen und erwarten, dass man auch reinkommt, finde ich dämlich.

Öfter mal die Hände waschen!!!
- -Meyer Kurt- Offline
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Lass das klagen, hier dauert es Jahre bis eine Verhandlung zustande kommt, und wenn es dann zu einem Urteil kommt
das nicht so ist wie man es gerne hätte hat man auch noch viel Gutes Geld schlechtem Hinterhergeworfen.
Guter Tip von einem Alten Mann mit Lebenserfahrung.
Hackt es ab und freut euch auf Neues.
das nicht so ist wie man es gerne hätte hat man auch noch viel Gutes Geld schlechtem Hinterhergeworfen.
Guter Tip von einem Alten Mann mit Lebenserfahrung.
Hackt es ab und freut euch auf Neues.
Sehr interessant, dass jeder diese Geschichte etwas anders sieht.
Meine Meinung:
Was klar geregelt ist, ist dass die Stornierung schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen hat.
Wann das spätestens zu erfolgen hat, ist nicht geregelt. Einen Tag vorher sollte deshalb zulässig sein. Aber auch am Tag der Veranstaltung zu stornieren, ist explizit nicht verboten gemäß AGB.
Wenn ein Teilnehmer storniert, aber einen "Ersatzfahrer" stellt, sind keine Stornogebühren fällig.
Es ist klar nicht geregelt, dass der Veranstalter den Ersatzfahrer akzeptieren muss, nur dass die Stornogebühren weg fallen.
Der Teilnehmer stellt einen Ersatzfahrer. Fertig. Mehr ist nicht geregelt.
Die AGB sieht nicht das Recht für den Veranstalter vor, den Ersatzfahrer ablehnen zu dürfen, auch nicht die Pflicht, den Ersatzfahrer bestätigen zu müssen.
Ich sehe da keine Lücke.
Auch ist klar nicht geregelt, WIE der Ersatzfahrer gestellt werden muss. Ob schriftlich, per Telefon oder Banner an einem Flugzeug, ist nicht geregelt. Gefühlt würde ich das aber schriftlich innerhalb der Stornierung sehen.
Sucht man übrigens "Ersatzfahrer" im Duden, ist dort explizit was von "Rennen" zu lesen, nicht von "nach Hause fahren".
Komisch ist, dass die Begriffe "Rücktrittskosten", "Stornierungskosten" und "Stornogebühren" verwendet werden. Ob die Begriffe alle das gleiche meinen und nur durch den Übersetzer zustande kamen? Deutet für mich darauf hin, dass sich diese AGB noch kein GASSSler richtig durchgelesen hat. Oder könnte es aus Gründen Absicht sein?
Auch das Hausrecht ist in der AGB geregelt. Das sollte hier aber nicht greifen, solange der Ersatzfahrer nicht gegen die AGB verstoßen oder "sonstiges, nicht akzeptables Verhalten" an den Tag gelegt hat.
Gemäß AGB ist es nicht dämlich, dass der gestellte Ersatzfahrer "einfach" anreist und vor der Tür steht, gerade wenn der Veranstalter so überhaupt nicht auf die E-Mail reagieren mag. Muss er gemäß AGB aber auch nicht.
Ich würde auf jeden Fall auch zum Anwalt gehen, Möglichkeiten abklopfen und bei Bedarf die Selbstbeteiligung der Rechtsschutz bemühen. Die paar Euro der Selbstbeteiligung würde ich vernachlässigen, wenn Aussicht auf "Erfolg" besteht. Wenn es dann irgendwann um Gutachten (Kosten) usw. geht, würde ich nichts ohne Rechtsschutz machen.
Nicht zu vergessen ist, dass der Veranstalter auch Aufwand und Kosten hat, sobald Post von einem Anwalt rein flattert. Vielleicht ist es für den Veranstalter günstiger, einfach die Forderungen zu begleichen anstatt es gerichtlich klären zu lassen. Ich würde es probieren, vor allem, wenn es nun bei mehreren Teilnehmern ähnliche Probleme gab.
Ich persönlich bekam auch schonmal einen Tag vor Gerichtsverhandlung die geforderte Kohle + Zinsen von der anderen Partei (nix im Zusammenhang mit Rennstrecke). Das kann also auch passieren.
Meine Meinung:
Was klar geregelt ist, ist dass die Stornierung schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen hat.
Wann das spätestens zu erfolgen hat, ist nicht geregelt. Einen Tag vorher sollte deshalb zulässig sein. Aber auch am Tag der Veranstaltung zu stornieren, ist explizit nicht verboten gemäß AGB.
Wenn ein Teilnehmer storniert, aber einen "Ersatzfahrer" stellt, sind keine Stornogebühren fällig.
Es ist klar nicht geregelt, dass der Veranstalter den Ersatzfahrer akzeptieren muss, nur dass die Stornogebühren weg fallen.
Der Teilnehmer stellt einen Ersatzfahrer. Fertig. Mehr ist nicht geregelt.
Die AGB sieht nicht das Recht für den Veranstalter vor, den Ersatzfahrer ablehnen zu dürfen, auch nicht die Pflicht, den Ersatzfahrer bestätigen zu müssen.
Ich sehe da keine Lücke.
Auch ist klar nicht geregelt, WIE der Ersatzfahrer gestellt werden muss. Ob schriftlich, per Telefon oder Banner an einem Flugzeug, ist nicht geregelt. Gefühlt würde ich das aber schriftlich innerhalb der Stornierung sehen.
Sucht man übrigens "Ersatzfahrer" im Duden, ist dort explizit was von "Rennen" zu lesen, nicht von "nach Hause fahren".
Komisch ist, dass die Begriffe "Rücktrittskosten", "Stornierungskosten" und "Stornogebühren" verwendet werden. Ob die Begriffe alle das gleiche meinen und nur durch den Übersetzer zustande kamen? Deutet für mich darauf hin, dass sich diese AGB noch kein GASSSler richtig durchgelesen hat. Oder könnte es aus Gründen Absicht sein?
Auch das Hausrecht ist in der AGB geregelt. Das sollte hier aber nicht greifen, solange der Ersatzfahrer nicht gegen die AGB verstoßen oder "sonstiges, nicht akzeptables Verhalten" an den Tag gelegt hat.
Gemäß AGB ist es nicht dämlich, dass der gestellte Ersatzfahrer "einfach" anreist und vor der Tür steht, gerade wenn der Veranstalter so überhaupt nicht auf die E-Mail reagieren mag. Muss er gemäß AGB aber auch nicht.
Ich würde auf jeden Fall auch zum Anwalt gehen, Möglichkeiten abklopfen und bei Bedarf die Selbstbeteiligung der Rechtsschutz bemühen. Die paar Euro der Selbstbeteiligung würde ich vernachlässigen, wenn Aussicht auf "Erfolg" besteht. Wenn es dann irgendwann um Gutachten (Kosten) usw. geht, würde ich nichts ohne Rechtsschutz machen.
Nicht zu vergessen ist, dass der Veranstalter auch Aufwand und Kosten hat, sobald Post von einem Anwalt rein flattert. Vielleicht ist es für den Veranstalter günstiger, einfach die Forderungen zu begleichen anstatt es gerichtlich klären zu lassen. Ich würde es probieren, vor allem, wenn es nun bei mehreren Teilnehmern ähnliche Probleme gab.
Ich persönlich bekam auch schonmal einen Tag vor Gerichtsverhandlung die geforderte Kohle + Zinsen von der anderen Partei (nix im Zusammenhang mit Rennstrecke). Das kann also auch passieren.
- Boo Offline
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- Registriert: Montag 28. Dezember 2009, 19:59
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Ich bin zwar kein Hobbyjurist, aber musste auch schon mit Rechtsschutz und deren Anwalt daher kommen. Und meiner war eine absolute Pfeife. Letztendlich hab ich alles selber formulieren müssen und er hat einfach seinen Namen drunter geschrieben.
Ich denke auch, dass es hier nicht ums Geld geht. Ob das nun zurückerstattet wird, ist wohl beiden Seiten ziemlich egal, hier geht es doch eher ums Prinzip. Und der Kumpel kriegt seine 2 Tage für hin und wieder zurück fahren und den ganzen Aufwand von keinem Gericht der Welt wieder zurück. Und beim nächsten Mal wird ein anderer genau in die genau gleiche Situation laufen. Wenn ja in den AGB steht, Lücken müssen so gefüllt werden, dass sie bloss "wirtschaftlich vernünftig" sind, heisst das eben gerade nicht, dass sie künftig die unverhofft vor Ort auftauchenden Ersatzfahrer auch wirklich fahren lassen müssen.
Wünsche trotzdem beiden Seiten viel Glück, und dass wir hier auf dem Laufenden gehalten werden oder zumindest die (gerichtliche oder aussergerichtliche) Entscheidung hier mitkriegen.
Ich denke auch, dass es hier nicht ums Geld geht. Ob das nun zurückerstattet wird, ist wohl beiden Seiten ziemlich egal, hier geht es doch eher ums Prinzip. Und der Kumpel kriegt seine 2 Tage für hin und wieder zurück fahren und den ganzen Aufwand von keinem Gericht der Welt wieder zurück. Und beim nächsten Mal wird ein anderer genau in die genau gleiche Situation laufen. Wenn ja in den AGB steht, Lücken müssen so gefüllt werden, dass sie bloss "wirtschaftlich vernünftig" sind, heisst das eben gerade nicht, dass sie künftig die unverhofft vor Ort auftauchenden Ersatzfahrer auch wirklich fahren lassen müssen.
Wünsche trotzdem beiden Seiten viel Glück, und dass wir hier auf dem Laufenden gehalten werden oder zumindest die (gerichtliche oder aussergerichtliche) Entscheidung hier mitkriegen.