Die Stützlast vom Anhänger is doch das Gewicht welches direkt auf den Kugelkopf der Anhängerhupplung des PKWs drückt, oder?
Und die Stützlast des PKWs is was?
Ist das das Gewicht, welches maximal auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung drücken darf?
Würde also der Rahmen des PKWs beschädigt werden, wenn die Stützlast des Anhängers zu hoch ist?
Es gibt eine max. zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs (z.B. 75 kg), also die höchste Kraft, die auf die Kugel drücken darf, und es gibt eine max. zulässige Stützlast für die Zugvorrichtung des Anhängers (z.B. 100 kg). Ausschlaggebend für das Gespann ist immer der kleinere Wert (in diesem Fall max. 75 kg).
Den Rahmen deines PKW´s wirst du nicht beschädigen, wenn du die Stützlast überschreitest, vorher gibt wahrscheinlich die Achse auf.
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Stützlast
Die Stützlast ist die Last des Einachsanhängers, die auf den Kupplungskopf des Zugfahrzeuges übertragen wird. Man kann sie auch bei ausgefahrenem Stützrad mit einer Badezimmerwaage oder mit einer Spezialwaage ermitteln. Die Stützlast bei Einachsanhängern beeinflußt nicht nur das Fahrverhalten des Wohnwagengespannes, sondern zu hohe Stützlasten können zu Schäden an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges oder Anhängers führen. Die zulässige Stützlast ergibt sich aus den Angaben der Typenschilder an den Kupplungen, aber auch aus den Aufklebeschildern. Werden unterschiedliche Werte - auch zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - der Stützlast festgestellt, dann gilt als zulässige Stützlast immer der geringste Wert. Beispiel: Werden am Anhänger als Stützlast auf dem Typenschild 100 kg, auf dem Aufklebeschild 75 kg und auf dem Typenschild und Aufklebeschild des Zugfahrzeuges eine zulässige Stützlast von 50 kg festgestellt, dann darf die Stützlast des Anhängers höchstens 50 kg betragen.
2.2 Tempo 100 auf BAB für Gespanne (ehemalige 9. Ausnahmeverordnung der StVO)
Bereits seit dem 22.10.1998 wurde in einem Großversuch getestet, Tempo 100 auf Bundesautobahnen für bestimmte Zugfahrzeug-Anhänger Kombinationen in Deutschland zu erlauben.
Seit dem 01.09.2006 ist die Tempo-100-Regelung jetzt in die StVO übernommen.
Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein.
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen aus
PKW
anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Tempo-100-Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO mit Anhängern beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen abweichend von der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun 100 km/h, wenn:
das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV/ABS) ausgerüstet ist.
der Anhänger für 100 km/h gebaut ist (Achsen, Radbremsen), die Anhängerbereifung:
zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre ist.
mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweist (120 km/h).
keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nimmt.
der Anhänger so beladen ist, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) folgenden Wert nicht überschreitet:
zG Anh = X · m Zugfz leer, mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug.
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte
X = 0.3 (für Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer)
X = 0,8 bzw. 1,0* (für Wohnwagen mit Bremse und hydraulsichen Stoßdämpfern)
X = 1,1 bzw. 1,2* (für andere Anhänger mit Bremse und hydraulsichen Stoßdämpfern)
* Die mit »*« versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden.
Der Anhänger mit:
O einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlinger-Kupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder
O mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder
O das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
O der Fahrzeugschein des Anhängers einen Vermerk bezüglich der Eignung für den Tempo-100-Betrieb in einer Kombination enthält, in dem das kleinste zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik- Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Toni hat geschrieben:
Den Rahmen deines PKW´s wirst du nicht beschädigen, wenn du die Stützlast überschreitest, vorher gibt wahrscheinlich die Achse auf.
So ich hab jetzt mal nachgewogen.
Mit meiner Kilo K4 beladen hat mein Anhänger ne Stützlast von 23 KG.
Du solltes mindes 50% der maximalen Stützlast auch tatsächlich auf die Kupplung drücken! (negative Stützlast -bei Einachsanhäger- würden das Fahrzeug hinten anheben!)
Wenn ich Bedarf habe, wiege ich die Stützlast übrigens mit einer alten Badezimmerwaage. Zwei kurze Stücke Dachlatte, eine quer auf der Waage, eine in der Kupplung, welche auf genau der Höhe steht, wie am Fahrzeug auch. Da braucht man nix spezielles.
Ich achte dann darauf, um 60 kg bei 75 kg max. Stützlast zu liegen. Im Zweifel packe ich sogar ein bischen um.