Sie müssen Dich auch weiterfahren lassen.
Was sie dann aber machen dürfen ist.....einen Mängelschein ausstellen und Du mußt dein Möppi dann vorführen.
"Zitat eines Polizisten von einem anderen Forum":
Nach der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzung, Stand 1.3.2007, und dem Wegfall von diversen Tatbeständen in der Teileverordnung und der Zulassungsvoraussetzungen ist es nicht mehr möglich, das durch einen Anbau einer offenen Tüte bei einem zugelassenen Krades die ABE erlischt. Daher ist es illegal und rechtswidrig den Topf und oder das Krad sicherzustellen und Gebühren zu erheben. Macht das der Schutzmann
doch - zahlt er bei einem Rechtstreit aus eigener Tasche und sollte alle
angefallenen Kosten für den Biker tragen - Taxi und und und.
Gruß Haribo
Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht. -----------------------------------------------------