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Ebay-Ärger und evtl. Post-Versandschaden

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Beitrag von Martin »

Sehe ich ähnlich.
Zum einen hast DU die Kohle, zum anderen habt ihr ja sicher Email-Verkehr gehabt, den du nicht gelöscht hast.
Gute Erfahrungen habe ich gemacht, diesen email-Verkehr über ebay zu machen ("Frage an das Mitglied" oder so ähnlich), dann kann ebay das schon mehr oder weniger selbst überprüfen.

Wenn dein Geschäftspartner jedoch Ebay einschaltet ohne dass er versucht den Fall vorweg mit dir zu klären, wird er auch da auf Granit beissen, jedoch denke ich eher, dass er dir mit Ebay nur "drohen" will.
sollte trotzdem was von Ebay kommen, dann zügig und vollständig antworten.
Gegen eine schlechte Bewertung kannst du nichts machen, außer die passende Antwort.

Ich habe im Übrigen (privat) 197 positive und eine neutrale Bewertung und bin schon viele Jahre Mitglied bei Ebay. Bisher habe ich alle Probleme irgendwie ohne ebay anzuschreiben lösen können.

Gruß, Martin
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Beitrag von zoom »

Martin hat geschrieben: Gegen eine schlechte Bewertung kannst du nichts machen, außer die passende Antwort.
Unbegründete schlechte Bewertungen kann man glaube ich aber ebay melden und die ziehen die dann zurück. Meine Freundin hatte da mal so einen Fall. Wie das aber genau war weiß ich nicht mehr.
Außerdem kann man zu negativen Bewertungen glaube ich auch noch einen Kommentar schreiben der dann sichtbar für alle User ist. Nur mal so falls alle Stricke reißen.
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Beitrag von Martin »

Bewertungen werden nur im gegenseitigen einvernehmen komplett zurückgezogen, was aber dann auch Im profil von beiden Partnern steht.

2 Kommentare sind möglich
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Beitrag von Wildsau »

zoom hat geschrieben:
Martin hat geschrieben: Gegen eine schlechte Bewertung kannst du nichts machen, außer die passende Antwort.
Unbegründete schlechte Bewertungen kann man glaube ich aber ebay melden und die ziehen die dann zurück.
Nein.
Die ziehen die Bewertung nur zurück, wenn du ein gültiges Gerichtsurteil gegen deinen "Gegner" hast.
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Beitrag von zoom »

Oh, na gut. Entschuldigung für die Fehlinformation. Hab da wohl was verwechselt :oops:
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Beitrag von Walnussbaer »

Mir wurde mal eine Bewertung zurückgezogen (von eBay und nach mehreren Mails), die Beleidigungen enthielt...ich glaube sowas steht auch in den Grundsätzen.

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Beitrag von deleted user 5 »

Orginal von 46R2D2
ja und? Du hast doch noch die Kohle. Oder überweißt du die vorher ?

Abwarten,und wenn Freundlichkeit nicht hilft,auch schwere Geschütze auffahren. Twisted Evil

Die meisten ziehn dann den "Schwanz" ein.

Hat er auch, hab ihm die Dinger zurückgeschickt mit der Bemerkung wenn er mir MEINE schickt bekommt er sein Geld zurück. Alles andere nur noch über Anwalt.
Er hat sich nie wieder gemeldet....
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Beitrag von MehrPower »

Hi Sascha,
du bietest ihm doch an die Felge zurückzunehmen.
Was will er mehr :?: :?:
Lass dich nicht auf so einen Spinner ein...
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Beitrag von Gregges »

Der Kumpel will wahrscheinlich Schadenersatz von Ebay der glaub so bis 200 Tacken geht und am liebesten wärs ihm noch wenn er die Felge noch günstiger bzw. einen teil erlassen bekommen würde.Würd mich net drauf einlassen :!:
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Beitrag von svdb73 »

Moin,

so nun hab ich doch noch Fotos von dem Käufer bekommen. Aber nun hab ich auch den Verdacht, dass er mir seine alte Felge andrehen will.

Hier mal zum Vergleich. Man erkennt, dass auf seinem Foto die Wuchtgewichte anders platziert sind. Sind auch mehr als bei mir. Und dann ist noch eine Ventilkappe drauf, die bei mir nicht drauf war. Das sind zwar nur Indizien, aber doch schon merkwürdig oder? Was würdet ihr jetzt tun?

Mein Foto:
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Sein Foto:
Bild[/list]
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