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Sponsoring

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Jörg#33 »

Lutze hat geschrieben:.... , nur geht der gewollte Vorteil der Sponsoren verloren auch die Umsatzsteuer zu verrechnen.
Ups, ich hoffe Du bist nicht Steuerberater! :lol: :wink:

Sorry, das ist Quatsch. Gibt eine Firma 100 EUR Spende und er schreibt eine Quit. dann bringt die Firma genau 100 EUR als Kosten ein, die nicht am Ende des Jahres versteuert werden.

Würde er eine von den schwachsinnigen Konstruktionen die vorgeschlagen werden machen und sogar MwSt. ausw., dann würde die Firma 100 EUR minus MwSt. als Kosten haben oder 119 EUR geben, dann hätte die Firma wieder 100 netto Kosten und er 100 in der Tasche.

MwSt. ist ein Durchläufer.

Aber sich darüber den Kopf zerbrechen? Schreib eine Quit. und vergeß den Quatsch mit den Nebeneinkünften. Wer will denn von Dir was wissen? Da hätte das Finanzamt viel zutun! :wink:
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von Steph #22 »

Thommes hat geschrieben:man sollte beachten das man die sponsorgelder von firmen als "nebeneinkünfte" auf seiner steuererklärung eintragen muss und somit zu versteuern sind.
Sachleistungen leider auch.
Die Reifen oder Nenngebühren sind ein geldwerter Vorteil und müssen entsprechend versteuert werden.
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Beitrag von Jörg#33 »

Wird immer besser! :roll: :arrow: :lol:
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von Lutze »

Jörg#33 hat geschrieben:Ups, ich hoffe Du bist nicht Steuerberater! :lol: :wink:

Sorry, das ist Quatsch.
ist kein Quatsch

Fall 1
Ich möchte dir jetzt als Firma 5000€ sponsern. Dafür kaufe ich Reifen für dich. Ich kaufe Reifen für 5000€ Netto , bezahle aber 5.950€ Brutto.
Da die Umsatzsteuer ein Durchläufer ist wie du schreibst interessiert mich die Umsatzsteuer nicht als Unternehmer.

Fall2
Jetzt die andere Konstruktion du kaufst dir die selben Reifen für 5.950 €. Da du ja nur eine Rechnung ausstellen kannst ohne Umsatzsteuer und ich nur 5.000€ für dich raus tun möchte stellst du eine Rechnung , Beleg Quittung was auch immer für 5000€ Sponsorengelder die du erhalten hast. Die 950 € Umsatzsteuer darfst du aus deinem Geldbeutel dazu tun.

Wäre der Sponsor in diesem Falle trotzdem bereit die 5.950€ zu bezahlen für die Reifensätze also du stellst ihm den Sponsorbeleg auf 5.950€ aus kann er die Umsatzsteuer nicht verrechnen.

Im Fall 2 hast du oder der Sponsor also mal eben 950€ in den Sand gesetzt die sonst Vater Staat übernommen hätte.

Um diese beiden Fallmöglichkeiten ging es in meinem Post. Wie man Mehrwert/Umsatzsteuer verrechnet weiß ich mach ich seit 12 Jahren.

Ps. such dir einen neuen Steuerberater. :)
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  • Steph #22 Offline
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Beitrag von Steph #22 »

Jörg#33 hat geschrieben: Aber sich darüber den Kopf zerbrechen? Schreib eine Quit. und vergeß den Quatsch mit den Nebeneinkünften. Wer will denn von Dir was wissen? Da hätte das Finanzamt viel zutun! :wink:
nee is klar, von Dir kann man wirklich etwas lernen. :roll:
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Beitrag von Pa#4 »

Man sollte sich zusammen mit der Geber darüber klar sein, ob die Zuwendungen ein Sponsoring oder eine Spende darstellen.

Sponsoren erwarten in der Regel eine Gegenleistung in Form von Reklame oder der Möglichkeit, mit Ergebnissen zu werben.

Spenden sind freiwillige und nicht mit Gegenleistungen verbundene Zuwendungen zur Förderung eines steuerbegünstigten Zwecks (hier also des Motorsports). Die Spende darf kein Entgelt für Leistungen des Empfängers sein.

Letzteres dürfte im Allgemeinen wohl die Mehrzahl aller "milden Gaben" sein.

Die Spenden können vom Spender im Allgemeinen bis zu 5 % der Gesamteinkünfte von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese an steuerbegünstigte Einrichtung gehen, wie es z. B. ein MSC e. V. ist.

Der Sportverein fördert damit den Sport, entspricht also dem Vereinszweck.

Pa#4
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Beitrag von Jörg#33 »

@Lutze
Wer es so macht wie in Deinem Fall 2, der ist es selbst Schuld. Der Normalfall ist Dein Fall 1. Ich gebe Dir die Kohle und Du bringst mir die Rechnungen die auf mich geschrieben werden.

Ich verrechne MwSt. seit 15 Jahren. :twisted:


@#22
Ok das war ein ungesetzlicher Tip. Bist Du Beamter? :roll:
Aber dein geldwertender Vorteil kommt nur dann zum tragen, wenn das Unternehmen wo DU arbeitest Dir Dein Hobby finanziert. Da nur so zu unterstellen ist, dass es sich um eine verdeckte Gehaltszahlung handelt.
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von hannibal »

Wow!
Hier kann man ja richtig was lernen! Und was lernen wir als nächstes Herr Lehrer? :D Wozu noch zur Schule gehen. Das Forum langt voll und ganz. Kann ich hier auch mein Abitur nachholen?
Wer später bremst, fährt länger schnell!
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Beitrag von Lutze »

Jörg#33 hat geschrieben:@Lutze
Wer es so macht wie in Deinem Fall 2, der ist es selbst Schuld.
ja aber genau so wurde es hier ja diskutiert/vorgeschlagen , daher eben mein Vorschlag des Sponsoring per "Naturalien".
Wann nun da vom Empfänger etwas versteuert werden muss hab ich keine Ahnung , müsste man einen Steuerberater fragen. Ich würde es erst mal nicht angeben, da ich ja Werbung für den Sponsor fahre hab ich ja auch Kosten solange er mich nicht zu 100% sponsert.
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Beitrag von Pa#4 »

Lutze,

wenn man Zuwendungen "unter der Decke" halten kann, dann ist ja gut!

Geht bei Sponsoring aber nicht, weil der Sponsor ja Werbung erwartet und die ist nunmal öffentlich.

Spenden ist zwar etwas anderes, aber der Gesetzgeber hat da selbst bei Gebrauchtteilen eine Regelung getroffen.

In unserem Staat wird es wohl sehr schwer sein, eine Lücke zu finden, wenn der Geber steuerlich etwas davon haben will!

Wenn der Geber auf die Absetzung verzichtet, hat der Staat auch keinen Steuer-Ausfall und braucht sich diesen nicht vom Empfänger zu holen!

Pa#4
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