im Kaufvertrag steht, dass das Moped 'OHNE KFZ-BRIEF' verkauft wird.
So wie ich das jetzt hier von euch verstehe, drohe ich ihm mit einer Anzeige, falls er nicht darauf eingeht (davon gehe ich aus), kann ich ja im Herbst einfach eine Anzeige machen. Sowie er mir gesagt hat, will er das Moped im Herbst auf Straßenbetrieb umbauen, um sie dann wieder zu verkaufen.
racing-raupe
Hm...da wäre ich mir jetzt nicht so sicher...1. wenn im Kaufvertrag "ohne KFZ-Brief" drin steht, wäre es meiner Meinung nach relativ leicht bei der Zulassung irgendwie zu argumentieren. Die machen ja auch nicht immer das was sie sollen...ob die sich wirklich an die eigentlichen Regeln halten sehe ich als fraglich. 2. nur weil er behauptet die im Herbst umbauen zu wollen würde ich nem Typ der bis vor kurzem noch gesagt hat er zahlt dir 1000 Euro und es dann nicht macht gar nichts mehr glauben!
im Kaufvertrag steht, dass das Moped 'OHNE KFZ-BRIEF' verkauft wird.
So wie ich das jetzt hier von euch verstehe, drohe ich ihm mit einer Anzeige, falls er nicht darauf eingeht (davon gehe ich aus), kann ich ja im Herbst einfach eine Anzeige machen. Sowie er mir gesagt hat, will er das Moped im Herbst auf Straßenbetrieb umbauen, um sie dann wieder zu verkaufen.
racing-raupe
Hm...da wäre ich mir jetzt nicht so sicher...1. wenn im Kaufvertrag "ohne KFZ-Brief" drin steht, wäre es meiner Meinung nach relativ leicht bei der Zulassung irgendwie zu argumentieren. Die machen ja auch nicht immer das was sie sollen...
Genau das werden sie vermutlich eben doch tun - im Zweifel bleibt das o.g. Aufbietungsverfahren:
Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen, (z.B. Banken, Leasinggesellschaften,
Händler etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände
gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz des
Fahrzeugbriefes sind.
Das komplette Aufbietungsverfahren dauert im Normalfall ca. 8 Wochen (kann im Einzelfall länger
sein!). Der Ersatzbrief bleibt zunächst bei der Zulassungsstelle. Wenn der verlorene Fahrzeugbrief
im Verkehrsblatt veröffentlicht ist und niemand innerhalb der 14-Tages-Frist Einwände erhoben hat,
kann der Ersatzfahrzeugbrief von uns ausgehändigt werden.
Lass dich nicht verrueckt machen. Da telefonierst du morgen mal rum und alles wird gut!
In jedem Fall eine Interessante Geschichte und ich hoffe du haelst uns auf dem Laufenden
Solange nix im Kaufvertrag steht, dass der Brief für 1000 Euro nachgekauft wird, ist er erstmal nicht verpflichtet, diesen auch für das Geld zu kaufen.
Laut Gesetz ist auch eine mündliche Absprache mit Handschlag ein zustandegekommener Vertrag, in deinem Fall solltest du einen Zeugen dessen aufbieten können. Sonst steht Aussage gegen Aussage.
Wie Hajo schon sagte, wenn er nen Brief übers Amt besorgen will, hast du ihn am Wickel wegen der eidesstattlichen Erklärung.
Wie schon gesagt: Das Geld kannst du (mit Zeugen) einfordern. Gehe zu einem ordentlichen Rechtsanwalt, verlass dich nicht auf Forengeschreibsel und schenke diesem Kerl nix.
Weiterhin würde ich dem KBA eine Mitteilung machen, indem du darauf hinweisst, dass du der Eigentümer des Briefes bist, und der Käufer des Rades im Prinzip wegen Geldmangel nur das Motorrad mitgenommen hat.
Das KBA sperrt in diesem Fall die FIN zur Neuvergabe eines Briefes...
ODer du lässt ihn gewären, lehnst dich lässig zurück und wenn es Anzeichen gibt, dass er das Motorrad zugelassen hat, dann gibts ne Anzeige...und die wird nicht als Kavaliersdelikt bearbeitet....das weiss ich wohl..
Damit ist er Motorradzulassung + neuen Brief los.
Ich deke eher, das er den Preis drücken will....das ist alles...
der kriegt mit sicherheit keinen neuen oder Ersatzbrief wenn Dein Brief bei der Stillegung/abmeldung nicht entwertet wurde.
Wenn doch könnte er ggf. einen bekommen, für den Fall würde ich ihn einfach auf das was er im Kaufvertrag unterschrieben hat hinweisen und mit Meldung bei der Polizei drohen, ne Meldung reicht da schon, muß gar keine Anzeige sein, dann kriegt der niemals einen Brief.
Außerdem war dein Preisnachlaß von 50% schon sehr entgegenkommend.
danke nochmals für die vielen Tipps.
ich habe mich heute bei der Zulassungsstelle erkundigt und dort sagte man mir, ich muss mich an die Zulassungsstelle wenden, die den Brief ausgestellt hat. Dort weise ich nach, dass ich der rechtmäßige Eigentümer des Briefes bin, schildere den Fall und hinterlasse ggf. eine Kopie des Kaufvertrages mit den (neuen) Käufer (ohne Brief). Dann wird der Brief vorläufig gesperrt und nur ich kann diese Sperrung wieder aufheben. Falls er sich bereits über eine Erklärung des Eides einen Brief hat ausstellen lassen, bekommt er spätestes jetzt Probleme. Selbst wenn er sich, sagen wir mal von einem Bahnhof in Polen, einen Brief besorgt und dann mit den illegalen Brief die 6er zulassen will, wird das nicht gehen.
Ich werde jetzt den Typen eine letzte Mail schreiben, dass ich als Eigentümer den Brief sperren lasse. Er hat jetzt bis zum Wochenende Zeit darauf zu reagieren und legal den KFZ-Brief zu erwerben.