Obi hat geschrieben:...... Die 3,5to beziehen sich auf das Zugfahrzeug. Das ist sowohl der Syntax als auch der Interpunktion zu entnehmen. Viel bedenklicher ist die Formulierung:
...verfahren werden soll.
Soll ist viel weicher als muss, soll geht eher in Richtung kann, mit einem Hang zu möchte... kategorischer Imperativ. Nichts ist besser als der gute Wille!
Ich möchte mir hier erlauben, Ihnen eine hervorragende Syntax und Interpunktion zu bescheinigen, Herr Obi, wobei ich der Meinung bin, dass "soll" Indikativ ist.
Hab heute mit meiner zuständigen Behörde telefoniert.
Dort wurde mir geagt das zwar etwas geändert wurde, das Gesetz jedoch noch nicht.
Die nette Dame am Telefon meinte das ich mit diesem Zettel wenns vor Gericht hart auf hart kommt garnichts bewirken könne, da die Straßenverkehrsordnung noch nicht geändert ist.
Stelle mich der Polizei als Transporterprofi vor und sage: "Da gibt`s doch seit ... eine Änderung. Wissen Sie das noch nicht. Ich habe glaube ich einen Auszug dabei...."
Dann sollte ich aber vorher keine weiße Linie überfahrenhaben und auch wissen wo Warnweste und Verbandkasten sind.....
Wer im Glashaus sitz.....
Es ist aber auch in meinen Schulungsunterlagen noch nicht veröffentlicht!
Zuletzt geändert von HaWe Köhle am Montag 21. Juli 2008, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.
ist es nicht so, dass sich die Damen und Herren permanent auf etwas "einigen", dass dann als Gesetz niemals kommt.
Sobald der passus in der STVO drin ist, bzw. das Fahrverbot raus, gilt das. Vorher bestimmt nicht.
Wurde auf einer Weiterbildung über dieses Thema aufgeklärt.
Im Sonntagsfahrverbot steht eine Passage drin wonach es Ausnahmen von der Regelung gibt. Da dies ein wenig wackelig geschrieben ist, wurden die Ausnahmegenehmigungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich erteilt. Aus diesem Grund sollte es nun ein einheitliches Genehmigungsverfahren geben und dieses Schreiben ist die Vereinheitlichung.
Das heißt, dass sich diese Punkte NUR auf Ausnahmegenehmigungen des Landkreises beziehen und nicht auf generelle Genehmigungen. Das Gesetzt, also die StVO, wurde nicht geändert. Aus diesem Grund werden auch nicht alle Beamten in grün bzw in blau davon wissen.
Müssen sie ja auch nicht, weil wer keine Genehmigung vorweisen kann is dran.
Is nur die Frage wie die Landkreise mit den Strafen umgehen?!!!
Auch wenn das Thema schon nen langen grauen Bart hatte, aber ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Aufzünderlehrling in Familienpause und Kringelfahrlauerstellung