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HILFE!!!!!!!!!!wer hat 100er zulassung für anhänger???

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Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Hajo »

Linkdepp :lol: :wink:
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Beitrag von Lutze »

wo ist da ein link? Dein Text besagt doch noch längst nicht das dann auch 100 gefahren werden darf. Hab meinen nagelneu gekauften 2006 auf 100kmh eintragen lassen und mit deinem Smart darfst den vermutlich nicht ziehen. Müsste ich mal einen Blick in die Zulassung werfen. Automatisch für 100kmh zugelassen ist also nicht.
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Beitrag von ca »

dieser Link, da steht alles drin!

macht es doch nicht so kompliziert, sogar mit meinem smart darf ich mit hänger 100 fahren, wenn ein ungebremster hänger maximal 210kg wiegt... was für meinen leer sogar zu trifft - und die anderen Bedingungen erfüllt sind
Gruß,
Christian
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Beitrag von Hajo »

Und?
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Beitrag von Lutze »

ca hat geschrieben:
dieser Link, da steht alles drin!

macht es doch nicht so kompliziert, sogar mit meinem smart darf ich mit hänger 100 fahren, wenn ein ungebremster hänger maximal 210kg wiegt... was für meinen leer sogar zu trifft
Gruß,
Christian
trotzdem muss dein Hänger die 100kmh Zulassung haben
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Beitrag von Hajo »

@ca
Zitat deines Links:
...Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 zu fahren....
Zitat "ca"
es gibt keine Hänger mit 100er Zulassung mehr
Was fällt uns auf?

ca,warum bist du so? :lol: :lol: :lol:
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Beitrag von Ketchup#13 »

Pöser Hajo!! :lol:
Hat`s geklappt??
Heule nicht, kämpfe!!!!!!
Ich höre Rammstein!!
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Beitrag von Hajo »

Ketchup#13 hat geschrieben: Hat`s geklappt??
Weiß noch nicht, sowas trau ich mich nich allein. :wink: Ich geb dir ne Info :wink:
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Beitrag von ca »

noch mal ganz langsam...

Laut diesem Satz hat jeder Hänger ab 01.01.1990 eine 100er Zulassung
Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ. 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig.
Die andere Aussage die Du zitiert hast gilt für alle Hänger, also auch für Hänger vor dem 01.01.1990.

Bei mir in den papieren von meinem Stema Hänger Baujahr 2006 steht bei "T" ein Strich.

Was nun?

Gruß,
Christian
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Beitrag von Lutze »

wie wärs wenn du mal alles aus dem link liest?
Eine nur auf eine feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 zu fahren. Es müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein. Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ. 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig.
Der Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (siehe DOT-Nr.; weitere Informationen im Reifen-Informativ 09-1/2005).
Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten Tempo 100 Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben wird.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Als Obergrenze gilt in jedem Fall der kleinere Wert.
Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor (Ermittlung der X-Faktoren siehe Innenseite) sein. Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei andere Anhänger) angehoben.
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