Und wie sieht es im EU Ausland aus?
Lkw-Zul. und Wohnwagen ab sof. kein Sonntagsfahrverbot mehr!
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Tuning Paul Offline
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- HaWe Köhle Offline
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Hab die Schulungsunterlagen in der Firma..... Habe in einem Forum auf der diesjährigen IAA Nutzfahrzeuge noch darüber berichtet:
Es ist so wie es am Anfang steht. Jedoch ist es Ländersache, in NRW ist das führen von Wohnanhänger, Booten, Pferdeanhänger hinter LKW bis 3.5 to /zGG des Zugfahrzeuges) an Sonn- und Feiertagen inzwischen erlaubt. In Berlin z. B. nicht. Bedeutet aber, das ich mit HSK oder SO Kennzeichen mit dem Wohnwagen durch Berlin darf!
---
Ich bin da ziemlich sicher, das dies auf eine EG-Grundlage aufbaut. Nur Deutschland war da bislang immer ein wenig "genauer". Siehe Lenk- und Ruhezeiten von 2.8 - 3,5 Tonnen zGG, dass ja nun auch ein wenig der EG angepasst wurde.
Es ist so wie es am Anfang steht. Jedoch ist es Ländersache, in NRW ist das führen von Wohnanhänger, Booten, Pferdeanhänger hinter LKW bis 3.5 to /zGG des Zugfahrzeuges) an Sonn- und Feiertagen inzwischen erlaubt. In Berlin z. B. nicht. Bedeutet aber, das ich mit HSK oder SO Kennzeichen mit dem Wohnwagen durch Berlin darf!
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Ich bin da ziemlich sicher, das dies auf eine EG-Grundlage aufbaut. Nur Deutschland war da bislang immer ein wenig "genauer". Siehe Lenk- und Ruhezeiten von 2.8 - 3,5 Tonnen zGG, dass ja nun auch ein wenig der EG angepasst wurde.
MfG
HaWe Köhle
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#111 Onno Bitter/Kevin Schmitt/Dierk Mester
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- marlub Offline
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Hallo Gemeinde,
nun habe ich das entgülte Ergebnis.
Nachdem ich im Juni mit meinem Gespann (Transporter mit Wohnwagen) auf der AB angehalten wurde, bekam ich erstmal eine Knolle. Mit dem Schreiben welches hier im ersten Posting verlinkt ist, habe ich dann Einspruch erhoben.
Es funktioniert!!! Verfahren wurde eingestellt
Begründung: "Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor"
Ich werde mir das Schreiben jetzt mal in den Transporter legen und fein Sonntags weiterfahren.
Gruß Lubo
nun habe ich das entgülte Ergebnis.
Nachdem ich im Juni mit meinem Gespann (Transporter mit Wohnwagen) auf der AB angehalten wurde, bekam ich erstmal eine Knolle. Mit dem Schreiben welches hier im ersten Posting verlinkt ist, habe ich dann Einspruch erhoben.
Es funktioniert!!! Verfahren wurde eingestellt
Begründung: "Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor"
Ich werde mir das Schreiben jetzt mal in den Transporter legen und fein Sonntags weiterfahren.
Gruß Lubo
Hi.
Erst vor einigen Wochen musste ein Freund Knolle und Punkt hinehmen.
Transporter mit Anhänger auf der A5 Richtung Frankfurt..
Das besondere aber war das er an diesen Sonntag bis 22.00 Uhr auf dem Parkplatz stehen bleiben musste.!!
Da Sonntagsfahrverbot
Gruss Hans
Erst vor einigen Wochen musste ein Freund Knolle und Punkt hinehmen.
Transporter mit Anhänger auf der A5 Richtung Frankfurt..
Das besondere aber war das er an diesen Sonntag bis 22.00 Uhr auf dem Parkplatz stehen bleiben musste.!!
Da Sonntagsfahrverbot
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Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide
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- HaWe Köhle Offline
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Es über die Regierungsbeziks geregelt. Dabei ist in dieser pauschalen Ausnahmeregelung von Privat und Sport die Rede.
Beispiel:
O Ich privat mit Wohnwagen, im Ducato LKW zgg 3.5 to. ein RC8 zum Training nach OSL -Inzwischen erlaubt, da Zulassung im HSK (Beispiel: Berliner Zulassung [bislang] nicht.
O Mein Bruder "Theo's Zweiradtreff" mit Movano LKW und Rennmotorrad auf dem Weg nach OSL zum Training: Sonntagsfahrverbot. LKW ist Betriebsfahrzeug und entsprechned zugelassen und beschriftet, Wettbewerbsmoped mit identischer Werbung. Gerwerbliche Fahrt also Sonntagsfahrverbot. (Proberfahrt/Werbeveranstaltung usw...)
Ähnlich dürfte es für Reifendienste, gewerblich agierende Rennteams usw. sein.
Auf der sicheren Seite ist man dann immer, wenn man eine pauschale Außnahmegenhemigung vom Sonntagsfahrverbot vom Regierungspräsidenten erhält, die formlos zu beantragen ist!
Oder definitiv nachweisen kann, das es eine private Fahrt ist!
Dies regelt Punkt 1.6.
Punkt 2.5 und 2.6
betrifft dann zu Beispiel den Reifendiesnt, und da steht "auf Antrag".
Ja, Deutschland und seine Gesetzte
Beispiel:
O Ich privat mit Wohnwagen, im Ducato LKW zgg 3.5 to. ein RC8 zum Training nach OSL -Inzwischen erlaubt, da Zulassung im HSK (Beispiel: Berliner Zulassung [bislang] nicht.
O Mein Bruder "Theo's Zweiradtreff" mit Movano LKW und Rennmotorrad auf dem Weg nach OSL zum Training: Sonntagsfahrverbot. LKW ist Betriebsfahrzeug und entsprechned zugelassen und beschriftet, Wettbewerbsmoped mit identischer Werbung. Gerwerbliche Fahrt also Sonntagsfahrverbot. (Proberfahrt/Werbeveranstaltung usw...)
Ähnlich dürfte es für Reifendienste, gewerblich agierende Rennteams usw. sein.
Auf der sicheren Seite ist man dann immer, wenn man eine pauschale Außnahmegenhemigung vom Sonntagsfahrverbot vom Regierungspräsidenten erhält, die formlos zu beantragen ist!
Oder definitiv nachweisen kann, das es eine private Fahrt ist!
Dies regelt Punkt 1.6.
Punkt 2.5 und 2.6
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MfG
HaWe Köhle
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Ja, und die jedes Jahr 150 € kostet.HaWe Köhle hat geschrieben: Auf der sicheren Seite ist man dann immer, wenn man eine pauschale Außnahmegenhemigung vom Sonntagsfahrverbot vom Regierungspräsidenten erhält, die formlos zu beantragen ist!
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- Roland Offline
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Wir sind mit unserem Truck in ganz Europa Sonntags unterwegs und wurden noch nie aufgehalten.
Und wir werden auch weiterhin am Sonntag nach den Rennen losfahren.
Wir verdienen zwar mit dem Rennsport unseren Lebensunterhalt, betreiben aber keinen gewerblichen Güterkraftverkehr. Und das ist der springende Punkt. Deshalb gilt das Sonntagsfahrverbot für Rennmenschen nicht, noch dazu wenn man einen Wohnwagen zieht oder der Auflieger einen Wohnbereich hat. Alles andere ist Willkür der Exekutive.
Deshalb Einspruch erheben und weiterfahren und den Kontrolleuren erzählen man sei Privat unterwegs, was ja auch stimmt. Wenn Möppi und Auflieger bzw. Hänger in gleichem Design sind hat das gar nix zu sagen, da ich mein Zeugs designen kann wie ich will.
Und wir werden auch weiterhin am Sonntag nach den Rennen losfahren.
Wir verdienen zwar mit dem Rennsport unseren Lebensunterhalt, betreiben aber keinen gewerblichen Güterkraftverkehr. Und das ist der springende Punkt. Deshalb gilt das Sonntagsfahrverbot für Rennmenschen nicht, noch dazu wenn man einen Wohnwagen zieht oder der Auflieger einen Wohnbereich hat. Alles andere ist Willkür der Exekutive.
Deshalb Einspruch erheben und weiterfahren und den Kontrolleuren erzählen man sei Privat unterwegs, was ja auch stimmt. Wenn Möppi und Auflieger bzw. Hänger in gleichem Design sind hat das gar nix zu sagen, da ich mein Zeugs designen kann wie ich will.
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- HaWe Köhle Offline
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...gewerblicher Güterverkehr hat dann zwar eher mit Lenk- und Ruhezeiten und Maut zu tun..... Als mit Sonntagsfahrverbot. Aber auch das stimmt dann!
MfG
HaWe Köhle
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- Roland Offline
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Der gewerbliche Güterkraftverkehr hat sich auch ans Sonntagsfahrverbot zu halten, das hat nix mit den Lenkzeiten & Maut zu tun. Ausnahmen sind Transporte verderblicher Waren, die brauchen aber trotzdem eine Ausnahmegenehmigung. Deshalb sieht man am We ziemlich häufig die Kühlkoffer rumfahren.HaWe Köhle hat geschrieben:...gewerblicher Güterverkehr hat dann zwar eher mit Lenk- und Ruhezeiten und Maut zu tun..... Als mit Sonntagsfahrverbot. Aber auch das stimmt dann!
Egal wie viel Tonnen zul. Gesamtgewicht man hat, solange die Fahrt privaten Charakter hat, gibt es kein Sonntagsfahrverbot. Alles andere ist Wegelagerei.
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