ca hat geschrieben:Fahr ich halt nach Frankreich, da darf jeder mit jedem Hänger 130km/h fahren
Erwähnte ich das Ihr recht habt, bla
Das is insofern Quatsch,da die 130km/h in Fankreich zwar nicht geahndet werden,weil ja offiziell erlaubt...bei einem Unfall aber Dir die Versicherung nen Strick draus drehen wird,weil das Fzg. in Deutschland bauartbedingt nur bis 100km/h Vmax zugelassen ist.
Gruss Marcus
Genau die Kraft, die gefehlt hat, um einen Sieg zu erringen braucht man, um eine Niederlage zu verkraften.
ca hat geschrieben:Fahr ich halt nach Frankreich, da darf jeder mit jedem Hänger 130km/h fahren
Erwähnte ich das Ihr recht habt, bla
Das is insofern Quatsch,da die 130km/h in Fankreich zwar nicht geahndet werden,weil ja offiziell erlaubt...bei einem Unfall aber Dir die Versicherung nen Strick draus drehen wird,weil das Fzg. in Deutschland bauartbedingt nur bis 100km/h Vmax zugelassen ist.
Gruss Marcus
Das ist insofern kein Quatsch, weil ca überhaupt nix von Versicherungen erwähnt hat.
Die Aussage von ca stimmt also insofern.
Insofern ist Deine Korrektur erst angebracht, wenn einer das Gegenteil behauptet hätte.
Dies hat aber insofern keiner getan.
Unser "Anhänger offener Kasten" ist ungebremst, und Erstzulassung 3.1.1986!
Den haben wir im Jahre 2003 beim TÜV wegen des Faktors 0,3 zu unserem damaligen Zugfahrzeug Ford Galaxy bei einem Leergewicht von 180 kg ablasten lassen auf eine Nutzlast 378 kg und damit problemlos die 100 km/h-Plakette bekommen.
Praktisch könnten wir damit 2 Maschinen à 190 kg transportieren!
Hinter welchem Zugfahrzeug der Hänger läuft und dass dann der Faktor 0,3 eingehalten wird, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fahrers!
Im Fahrzeugschein steht nirgendwo etwas von einer zul. Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, der Nachweis muß mit der zusätzlichen Bescheinigung der Zulassungsstelle erbracht werden.
Unser "Anhänger offener Kasten" ist ungebremst, und Erstzulassung 3.1.1986!
Den haben wir im Jahre 2003 beim TÜV wegen des Faktors 0,3 zu unserem damaligen Zugfahrzeug Ford Galaxy bei einem Leergewicht von 180 kg ablasten lassen auf eine Nutzlast 378 kg und damit problemlos die 100 km/h-Plakette bekommen.
Praktisch könnten wir damit 2 Maschinen à 190 kg transportieren!
Hinter welchem Zugfahrzeug der Hänger läuft und dass dann der Faktor 0,3 eingehalten wird, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fahrers!
Im Fahrzeugschein steht nirgendwo etwas von einer zul. Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, der Nachweis muß mit der zusätzlichen Bescheinigung der Zulassungsstelle erbracht werden.
Pa#4
Ähh....ich glaube...da irrst Du Dich!
Denn der Faktor 0,3 bezieht sich meines Wissens auf das zul. Gesamtgewicht des Hängers. Bei 2 Maschinen à 190 KG + 180 KG für den Hänger bist Du etwas drüber.
Der Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht 558 kg und ein Leergewicht von 180 kg, Zuladung also 378 kg.
Ich hatte 2 Maschinen à 190 kg geschrieben, also 380 kg, sind also 2 kg zuviel!
Der Faktor 0,3 bezieht sich auf das damalige Zugfahrzeug Ford Galaxy und dessen Papiere haben dem TÜV vorgelegen und so kam es zu dem komischen krummen Gesamtgewicht bzw. der Zuladung.
Wenn ich das zul. Gesamtgewicht des Hängers 558 kg durch 3 teile = 186 und dies dann mal 10 nehme, bekomme ich 1.860 kg als Leergewicht des Zugfahrzeuges und das ist schon gewaltig viel.
Mit einem kleineren Zugfahrzeug lohnt es fast nicht, die Zulassung 100 km/h für einen ungebremsten Hänger zu beantragen, weil die Zuladung zu gering ausfällt!
ich meinte nicht diese Geschichte mit dem Verhältnis von Zugfahrzeugleergewicht zu Anhängergesamtgewicht. Sondern, dass es von Seiten des Hängers auf jeden Fall einer technischen Bestätigung bedarf, aufgrund deren dann die 100ér Plakette gegen Entrichtung eines Obolus erhältlich ist.
ca ging ja davon aus. dass es keine Hänger mit 100er Zulassung mehr gäbe, weil das alles mittlerweile vom Zugfahrzeug abhänge. Und das stimmt eben nicht.