Dem ist nicht so! Günni und Speedstefan sehen die Sache richtig. So wie ich das gelesen habe, hat sie der Crashfahrer das Möpi von JochenR1 geliehen. Demnach ist er für die Schadenbehebung verantwortlich resp. hat JochenR1 Anspruch auf Schadenersatz von Herrn Crashfahrer.paparemo hat geschrieben:...... Wenn er sein Gerät an jemanden verleiht nimmt er auch alle Risiken billigend in Kauf. Seitens des Beschädigers gibt es keine Grundlage den Schaden zu bezahlen.....
Darüber hinaus gilt natürlich:
wer das Moped krumm macht, muß es wieder gerade machen!