Um meine Garantierecht zu behalten MUSS ich meinen NW nicht in einer Vertragswerkstatt machen lassen. Ich kann es in fast jeder freien Werkstatt zum KD bringen und das Werk muss dies anerkennen.hans rdk hat geschrieben:Hi
Denkt doch bitte man dadran wie viele Arbeitsplätze vernichtet werden
durch diese Aktion.
Es verschwinden 600 000 Autos die etwas älter sind und damit auch mal ne Reparatur die der Werkstatt X aus Y gebraucht haben.
Nun kauft der Kunde sich was neues also mal mindestens 3 Jahre keine möglichkeit zu X zu gehen wenn was ist .Wegen der Garantie.
Was bleibt dem Kollegen X den da noch für möglichkeiten .
Er muss seinem Mitarbeiter kündigen wurchselt allein weiter wenn es es schaft ,bis es wieder Autos gibt die zu ihm kommen können.
Tolle Leistung.
Gewinnen werden die anderen da die Deutsche Automobiel Industrie nix oder fast nix in der Preislage anbietet.
Super Aktion kann ich nur sagen.
Gruss Hans
"...Die Europäische Kommission stellt in ihrem Leitfaden zur GVO klar, dass der Verbraucher nicht seine Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche verlieren darf, nur weil eine reguläre Wartung oder eine Reparatur von einer freien Werkstatt ausgeführt wurde. "