Derzeitiger Stand
In NRW, Schleswig-Holstein,Niedersachsen, Saarland und Bremen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen,Brandenburg Sachsen-Anhalt und Thüringen bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !
goebelmeier hat geschrieben:Eine Genehmigung wäre bundesweit gültig. Nicht nur in einem Land...
Also das glaub ich Dir nicht so ganz. Wir hatten das Problem wegen eines Fahrtenschreibers in unserem Bus der als Wohnmobil angemeldet war an der Grenze nach Tschechien in Waldsassen. Wir hatten vom Landratsamt Miesbach ein Schreiben, das wir den Fahrtenschreiber da Wohnmobil nicht benutzen müssten.
Die Antwort vom Grnzer damals: Was Interessiert mich ein Schreiben aus Miesbach wir sind hier in Waldsassen. Wollten dagegen Einspruch einlegen, haben den dann aber zurückgezogen weil der Richter von dort vor der Verhandlung meinte wir bekämen eh nicht Recht. Hat damals 130 € gekostet der Spass.
So viel zum Thema: Eine Genehmigung wäre bundesweit gültig
Das ist halt immer so, wenn man sich nicht auskennt: Privatfahrten sind immer Fahrtenschreiber frei! Selbst im Actros. (Man muss halt die Privatfahrt nachweise!)
Das ist genauso mit dem Sonntagsfahrverbot.
Ich hab da immer Spass bei! -> Und meine ganze Unterlagen eh immer dabei bzw. auf dem Rechner mit.
Da hat dann der normale Polizist immer große Augen..... Ich aber auch beim BAG. Aber wenn ich da eine große Klappe habe, sollte ich auch an meine Warnwestem, an den Verbandkasten usw, kommen.
Der Bus/Wohnmobilanmeldung war rein privat und auch eine Privatfahrt nach Most auf die RS.
Den Sheriff hat das Schreiben vom Landratsamt überhaupt nicht Interessiert. Wir bekamen eine Anzeige und dann ware es zur Gerichtsverhandlung gekommen.
Der Richter hieß übrigens Schnappauf, welchen wir vorher angerufen haben um zu Fragen welche Aussicht besteht straffrei davon zu kommen: Die Aussage lautete: Wenn ein Fahrtenschreiber vorhanden ist, muss der auch benutzt werden.
Also weshalb dann einen Tag Urlaub nehmen, 300 und nochwas Km einfach fahren zur Gerichtsverhandlung um dann doch verurteilt zu werden ?
HaWe Köhle hat geschrieben:Das ist halt immer so, wenn man sich nicht auskennt: Privatfahrten sind immer Fahrtenschreiber frei! Selbst im Actros. (Man muss halt die Privatfahrt nachweise!)
Privatfahrten gehen nur bis zul. Gesamtgewicht 7,49 t. Darüber immer Fahrtenschreiberpflicht und auch Sonntagsfahrverbot.