Zum Inhalt

t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Eisbär Offline
  • Beiträge: 479
  • Registriert: Donnerstag 21. April 2005, 11:32
  • Wohnort: Schmoel/ nähe Kiel

Kontaktdaten:

Beitrag von Eisbär »

Wär aber super wenn Du wieder was schreiben würdest falls es was neues gibt.
Ich bleib am Ball :wink:
  • Benutzeravatar
  • Eisbär Offline
  • Beiträge: 479
  • Registriert: Donnerstag 21. April 2005, 11:32
  • Wohnort: Schmoel/ nähe Kiel

Kontaktdaten:

Beitrag von Eisbär »

Derzeitiger Stand
In NRW, Schleswig-Holstein,Niedersachsen, Saarland und Bremen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen,Brandenburg Sachsen-Anhalt und Thüringen bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !
  • Benutzeravatar
  • robs97 Offline
  • Beiträge: 2691
  • Registriert: Dienstag 29. April 2008, 14:05
  • Wohnort: Schliersee

Kontaktdaten:

Beitrag von robs97 »

goebelmeier hat geschrieben:Eine Genehmigung wäre bundesweit gültig. Nicht nur in einem Land...
Also das glaub ich Dir nicht so ganz. Wir hatten das Problem wegen eines Fahrtenschreibers in unserem Bus der als Wohnmobil angemeldet war an der Grenze nach Tschechien in Waldsassen. Wir hatten vom Landratsamt Miesbach ein Schreiben, das wir den Fahrtenschreiber da Wohnmobil nicht benutzen müssten.
Die Antwort vom Grnzer damals: Was Interessiert mich ein Schreiben aus Miesbach wir sind hier in Waldsassen. Wollten dagegen Einspruch einlegen, haben den dann aber zurückgezogen weil der Richter von dort vor der Verhandlung meinte wir bekämen eh nicht Recht. Hat damals 130 € gekostet der Spass.

So viel zum Thema: Eine Genehmigung wäre bundesweit gültig
  • Benutzeravatar
  • HaWe Köhle Offline
  • Beiträge: 2500
  • Registriert: Montag 23. Mai 2005, 21:58
  • Wohnort: Arnsberg
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von HaWe Köhle »

Das ist halt immer so, wenn man sich nicht auskennt: Privatfahrten sind immer Fahrtenschreiber frei! Selbst im Actros. (Man muss halt die Privatfahrt nachweise!)

Das ist genauso mit dem Sonntagsfahrverbot.

Ich hab da immer Spass bei! -> Und meine ganze Unterlagen eh immer dabei bzw. auf dem Rechner mit.

Da hat dann der normale Polizist immer große Augen..... Ich aber auch beim BAG. Aber wenn ich da eine große Klappe habe, sollte ich auch an meine Warnwestem, an den Verbandkasten usw, kommen.

Aber es ist schon spassig....
MfG
HaWe Köhle
Team 62

http://www.team62.de
DLC 2013 - Seriensport 2013
#111 Onno Bitter/Kevin Schmitt/Dierk Mester
BMW S 1000 RR
Bilderbuch bei Facebook
Rennsportteam Blog

..bin jetzt Musiker!
  • Benutzeravatar
  • robs97 Offline
  • Beiträge: 2691
  • Registriert: Dienstag 29. April 2008, 14:05
  • Wohnort: Schliersee

Kontaktdaten:

Beitrag von robs97 »

Der Bus/Wohnmobilanmeldung war rein privat und auch eine Privatfahrt nach Most auf die RS.

Den Sheriff hat das Schreiben vom Landratsamt überhaupt nicht Interessiert. Wir bekamen eine Anzeige und dann ware es zur Gerichtsverhandlung gekommen.
Der Richter hieß übrigens Schnappauf, welchen wir vorher angerufen haben um zu Fragen welche Aussicht besteht straffrei davon zu kommen: Die Aussage lautete: Wenn ein Fahrtenschreiber vorhanden ist, muss der auch benutzt werden.
Also weshalb dann einen Tag Urlaub nehmen, 300 und nochwas Km einfach fahren zur Gerichtsverhandlung um dann doch verurteilt zu werden ?

Kontaktdaten:

Beitrag von GP-Reifen-Wolle »

und die Moral von der Geschicht:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 8)
http://www.GP-Reifen.com/
ruf uns an : 06326 989353 oder 0171 583 1463
Racing, Street, Cross, Enduro, Supermoto, Roller, ...
20 Jahre Renndiensterfahrung Renndienst bei Zenergy-Racing+diverse Veranstaltungen
GP-Reifen.com
  • Benutzeravatar
  • kalli Offline
  • Beiträge: 16
  • Registriert: Montag 16. Juli 2007, 14:02
  • Wohnort: MS-Land
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von kalli »

HaWe Köhle hat geschrieben:Das ist halt immer so, wenn man sich nicht auskennt: Privatfahrten sind immer Fahrtenschreiber frei! Selbst im Actros. (Man muss halt die Privatfahrt nachweise!)
Privatfahrten gehen nur bis zul. Gesamtgewicht 7,49 t. Darüber immer Fahrtenschreiberpflicht und auch Sonntagsfahrverbot.
  • Benutzeravatar
  • HaWe Köhle Offline
  • Beiträge: 2500
  • Registriert: Montag 23. Mai 2005, 21:58
  • Wohnort: Arnsberg
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von HaWe Köhle »

kalli hat geschrieben:
Privatfahrten gehen nur bis zul. Gesamtgewicht 7,49 t. Darüber immer Fahrtenschreiberpflicht und auch Sonntagsfahrverbot.
Definitiv: nein! Da gibt es keine Gewichtsbegrenzung. Und wenn, wäre sie eh bei 3.5 t zGG.

Und Fahrtenschreiberpflicht hat nun mal überhaupt nichts mit Sonntagsfahrverboten zu tun!

Woher nehmt Ihr immer dieses Wissen?
MfG
HaWe Köhle
Team 62

http://www.team62.de
DLC 2013 - Seriensport 2013
#111 Onno Bitter/Kevin Schmitt/Dierk Mester
BMW S 1000 RR
Bilderbuch bei Facebook
Rennsportteam Blog

..bin jetzt Musiker!
  • Benutzeravatar
  • Tuning Paul Offline
  • Beiträge: 355
  • Registriert: Sonntag 3. September 2006, 10:45

Kontaktdaten:

Beitrag von Tuning Paul »

HaWe Köhle hat geschrieben:
Definitiv: nein! Da gibt es keine Gewichtsbegrenzung. Und wenn, wäre sie eh bei 3.5 t zGG.

Und Fahrtenschreiberpflicht hat nun mal überhaupt nichts mit Sonntagsfahrverboten zu tun!

Woher nehmt Ihr immer dieses Wissen?
Andersrum.Woher nimmst du dein Wissen?
"In den Kurven schnell können sie alle - was du brauchst, ist Leistung auf der Geraden"
(H.G. Anscheidt 50ccm-Weltmeister)
  • Hinnerck Offline
  • Beiträge: 1391
  • Registriert: Donnerstag 29. Januar 2009, 20:25
  • Motorrad: RSV1000R
  • Lieblingsstrecke: Cartagena
  • Wohnort: Münster

Kontaktdaten:

Beitrag von Hinnerck »

Da gibbet ne Vorschrift zu:

VO (EWG) Nr. 3820/85

AbschnittII, Art.4, Punkt 12

Grüssle Hinnerck

sorry.
Antworten