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t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Eisbär »

So, hab mal wieder eine Antwort Erhalten.

In NRW, Schleswig-Holstein,Niedersachsen, Saarland, Bayern und Bremen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen,Brandenburg Sachsen-Anhalt und Thüringen bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !
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  • HaWe Köhle Offline
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Beitrag von HaWe Köhle »

Hinnerck hat geschrieben:Da gibbet ne Vorschrift zu:

VO (EWG) Nr. 3820/85

AbschnittII, Art.4, Punkt 12

Grüssle Hinnerck

sorry.

Ja, und wenn schon so korreckt, dann bitte auch die Ausnahmen:

In Artikel 12 der Hinweis auf die Definition Artikel 4 Punkt 12!

Fahrzeugen, die zur nichtgewerblichen Gueterbefoerderung fuer private Zwecke verwendet werden!

Besserwisser
:wink:

Und zum Sonntagsfahrverbot ist eh schon alles geschrieben! Ich fahre Sonntags mit Wohnanhänger und LKW 3.5 to.!
MfG
HaWe Köhle
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